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Zitatwar ja mündlich alles abgeklärt.
Zitat von: Aris42 am 15. Dezember 2014, 18:23:56
...kurz nach meiner Eignungsfeststellung habe ich meinen direkten Vorgesetzten darüber informiert.
Er sagt, ich solle nochmal ein paar Nächte drüber schlafen (ist ja eine weitreichende Entscheidung)
Dann wurde er krank und hatte Urlaub. Danach erzählte ich ihm, dass ich mir 100% sicher bin.
Anschließend machten wir einen Termin bei dem Abteilungsleiter. Dem erzählte ich das ganze auch nochmal
- der wiederrum hat es mit Verzögerung an die Personalabteilung gemeldet.
Zitatfür einen Monat, ohne AG Zuschuss, kann diese auch ggf. teuer werden.
Zitat von: Ralf am 13. November 2014, 04:49:39ZitatZudem sagt das ArbPlSchG §6, dass dir durch deine Abwesenheit, in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen darf.Ich wage zu bezweifeln, dass ein anderer gleichwertiger Arbeitsplatz ein Nachteil darstellt. Das subjektive Empfinden von Unbeliebtheit zählt nicht dazu.
ZitatLebenslauf und auf die Krankenversicherung würde ich, auch wenns nur für einen Monat ist, auch nicht verzichten wollen.
ZitatZudem sagt das ArbPlSchG §6, dass dir durch deine Abwesenheit, in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen darf.Ich wage zu bezweifeln, dass ein anderer gleichwertiger Arbeitsplatz ein Nachteil darstellt. Das subjektive Empfinden von Unbeliebtheit zählt nicht dazu.