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Autor Dustin2
 - 13. Januar 2015, 14:26:44
Hallo Klaus,

ja die Formulierung war schon drin (Bewerbung Herbst 2014).
Mir kamen jetzt nur Zweifel, da immer geschrieben wird man soll alles angeben (was ich auch für richtig befinde).

Also kann ich beruhigt dann irgendwann nach Wilhelmshaven fahren und mich dem Testprogramm stellen =)

Jedoch auf die Frage: Hatten Sie schon mal kontakt mit der Polizei... da kann ich ja nicht lügen.

Beste Grüße
Autor KlausP
 - 13. Januar 2015, 14:22:02
Im aktuellen Bewerbungsbogen steht, dass Eintragungen im Erziehungsregister nicht offenbart werden müssen. Sie finden den Vordruck bei www.bundeswehr-karriere.de. Ob der Vordruck schon so formuliert war, als Sie sich beworben haben, weiss ich natürlich nicht.
Autor Dustin2
 - 13. Januar 2015, 14:15:04
Moin Moin,

ich wollte das Thema nochmal wiederbeleben weil ich mir in einem Punkt nicht sicher bin..
Es geht um das viel diskutierte Erziehungsregister.
MUSS ich eine Eintragung im Erziehungsregister (16 Sozialstunden ) in der Bewerbung angeben?
Ich habe es jetzt rausgelassen, da ich zu dem Zeitpunkt als ich die Bewerbung ausgefüllt habe, der festen Überzeugung war es nicht angeben zu müssen. Jedoch habe ich nach 2-3 Monaten mal hier im Forum geguckt und bin mir jetzt absolut unschlüssig.
Sicherlich wäre es ratsam es im Psychologischem Gespräch dann zu erwähnen und ggf. dann nicht genommen zu werden, da ich es aus Unwissenheit weggelassen habe bei der Bewerbung.

PS: Bewerbung SaZ 12 Btsm.

Ich Bitte um eine kurze Einschätzung.

Vielen Dank =)
Autor Goreus
 - 28. April 2013, 17:37:24
Nabend.

Achso, naja gut, dann schauen wir mal wie es kommt.

Danke für die Antwort.

Gruß Goreus
Autor Ralf
 - 28. April 2013, 14:21:57
Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, wirst du eh nicht eingestellt.
Autor Goreus
 - 28. April 2013, 14:01:52
Tagchen.

Ich wollte mich aktuell bei der BW als FW / Truppdienst bewerben. Habe aber nun dummerweise ein Strafverfahren am Hals, weil ich Depp auf dem Weg zu einer öffentlichen Veranstaltung Pfefferspray im Auto hatte. Ich wußte nicht das selbst im PKW dieses "Waffenverbot" für öffentliche Veranstaltungen gillt. Natürlich wollte ich das Zeug nicht mit zum Ort des Geschehens nehmen, es liegt immer im Auto...

Soll ich lieber mit der Bewerbung warten bis die Sache durch ist? Ich hoffe das es fallen gelassen wird! Oder ruig in der Bewerbung angeben das aktuell was läuft? Habe hier schon gelesen, dass die BW dann ggf. eine Bewerbungssperre für mich aussprechen kann...
Autor KlausP
 - 13. November 2012, 21:07:01
Zitat... Hierbei hoffe ich natürlich auf eine sogenannte Truppenwerbung seitens der Truppe. ...

Na dann hoffen Sie mal. Aber auch ALLES erzählen!
Autor F_K
 - 13. November 2012, 21:05:05
ZitatIch zähle nur ein Beispiel auf und di wirst direkt ausfallend

Wo bitte?
Autor Legionär1991
 - 13. November 2012, 18:17:19
Hi Ralf,

Ich beschäftige mich seit meinem 13. Lebensjahr mit der Thematik "Bundeswehr" und habe mich natürlich auch
ausgiebig mit den verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten, beziehungsweise Tätigkeitsfeldern bei der Bundeswehr
auseinandergesetzt.

Ich habe mich natürlich auch selbständig um einen Truppenbesuch in der 3. Kompanie des Jägerbataillon 292
gekümmert, indem ich den zuständigen Personalfeldwebel (Oberstabsfeldwebel) telefonisch kontaktiert habe.

Um einen dreitägigen Truppenbesuch absolvieren zu können, muss der Personalfeldwebel einen sogenannten
Titel beim ZNwG Marine für mich beantragen, welcher dieses Jahr aufgrund der dreijährigen Einstellungssperre nicht
ausgestellt werden konnte.

Im Oktober 2013 soll ich nun den Truppenbesuch beim Jägerbataillon 292 absolvieren. Hierfür wurde ich
bereits von dem Oberstabsfeldwebel vorgemerkt.

Hierbei hoffe ich natürlich auf eine sogenannte Truppenwerbung seitens der Truppe.

Mit freundlichem Gruß
Autor Ralf
 - 13. November 2012, 17:13:08
Zumindest zeigt deine Auflistung, dass du dir schon ordentlich Gedanken gemacht hast; da habe ich schon viel weniger strukturierte und vorallem falsche Laufbahnzuordnungen von Interessenten gesehen.
Autor Legionär1991
 - 13. November 2012, 16:58:56
Ich habe natürlich mehrere Verwendungswünsche,welche wie folgt aussehen:

Laufbahnen der Mannschaften des Truppendienstes:

Heer: Fallschirmjäger, Jäger, Jäger/Scharfschütze, Sicherungssoldat, Panzergrenadier, Fernspäher, Pionier (Allgemein)

Marine: Waffentaucher, Boardingsoldat

Luftwaffe: Infanteristischer Objektschutz der Luftwaffe, Fliegerfaustkanonier


Laufbahnen der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes:

Heer: KFZ- und Panzertechnik (Allgemein), KFZ- Elektrik, Waffen- und Gerätetechnik

Marine: Decksdienst, Marinewaffentechnik, Munitionstechnik, Marineelektronik, Schiffsbetriebstechnik,

Luftwaffe: Luftfahrzeugmechanik, Luftfahrzeugelektrik, Luftfahrzeugmetaller

Eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt, welche ich ab dem 1. September 2013 beginne und
zwar als Mechatroniker.

F_K, ich frage mich was dein Problem ist. Ich zähle nur ein Beispiel auf und di wirst direkt ausfallend. Belege
doch einen Ethnosensibilisierungskurs.





Autor Tommie
 - 13. November 2012, 15:23:15
Das bedeutet im Klartext, dass jemand, der im Rahmen seiner Tätigkeit mit entsprechend eingestuften Unterlagen in Berührung kommt, sicherheitsüberprüft wird. Und näheres dazu ins in der STAN definiert, in der u. a. für jede Stelle die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung und deren Level (Ü1, 2 oder 3!) ausweist! Und so lange man nicht weiß, welche Stelle Sie bestzen sollen, kann man auch nicht sicher sagen erstens ob, und zweitens auf welchem Level Sie überprüft werden.

Fakt ist jedoch, dass in letzter Zeit immer mehr Dienstposten einer Sicherheitsüberprüfung unterliegen bzw. dass die Dienstposteninhaber einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Und neu gemischt werden die Karten dann, wenn es z. B. in einen Einsatz geht! Wir hatten in unserer Einheit im KFOR-Einsatz von über 100 Dienstposten keine 20, die keine Sicherheitsüberprüfung erfordert haben!
Autor F_K
 - 13. November 2012, 15:18:29
@ Legionär:

Du hast für Deine Zukunft schon Dienstpostentyp und Einheit "festgelegt" - bei dieser Flexibiität wird es vermutlich sowieso NICHT zu einer Einstellung kommen - diese Fragen erübrigen sich also.

Die Sicherheitseinstufungen der Dienstposten sind (auch) VS - werden Dir "Online" also sicherlich nicht mitgeteilt werden.
Autor Legionär1991
 - 13. November 2012, 15:09:14
Was bedeutet, dass zum Beispiel ein Feldwebel eines Feldjägerdienstkommandos genauer überprüft (Ü2 bis Ü3) wird,
als beispielsweise ein Instandsetzungsfeldwebel in einer Feldjägereinheit, um nur ein Beispiel zu nennen.

Habe ich deine Aussage korrekt interpretiert, oder habe ich es falsch interpretiert !?

Ich bedanke mich bereits im voraus für deine hilfreiche Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Legionär1991
Autor Ralf
 - 13. November 2012, 14:30:14
Nein, das ist dienstpostenabhängig.