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Zitat von: ChristinaV am 13. Januar 2015, 20:36:35Das ist doch Blödsinn. Sie können immer einen Antrag stellen und haben den Anspruch, dass er bearbeitet wird. Evtl. wird er nicht mehr vor Ihrer Entlassung beschieden, vielleicht wird er auch abgelehnt aber wenn mir jemand sagt, dass ich einen Antrag nicht stellen könnte, klingt das für mich immer nach "mache mir keine Arbeit".
Habe schon nachgefragt. Einen neuen antrag zu stellen ist nun zeitlich nicht mehr wirklich machbar...
Deswegen ziehe ich auch den wiedereinsteller sehr in betracht.
Zitat von: wolverine am 13. Januar 2015, 20:20:46
Dann hätte man wenigstens den ersten brauchbaren BFD Anspruch. So riecht mir das schon wieder nach Murks. Aber ich muss das Leben nicht leben.
Zitat von: Hg.d.R. am 13. Januar 2015, 19:54:49
Du könntest aber einen Atrag auf Übernahme zum Saz 8 Mschft stellen. Der sollte doch eigentlich recht zügig bearbeitet/genehmigt werden.
Dann hast du noch genug Restdienstzeit um den Antrag auf Laufbahnwechsel zu stellen.
Zitat von: wolverine am 13. Januar 2015, 18:08:40Ich gehe dann mal davon aus, dass hier gar nichts gelaufen ist?!
Apropos: Wollten Sie nicht 2011 schon Versetzungsantrag und Bewerbung in die Fw-Laufbahn stellen? Gab es dazu ein Ergebnis?