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Autor F_K
 - 19. Januar 2015, 12:47:31
Ich meinte eher das Konzept:

ZitatGrundsätzlich wird jeder Lebenslauf von den Personalverantwortlichen auf Lückenlosigkeit und Gradlinigkeit geprüft. Das heißt, dass ab dem Verlassen der Schule keine größeren Lücken mehr in Ihrem Werdegang auftauchen sollten und Ihre Karriere eine gewisse Planung erkennbar machen sollte. Vor diesem Hintergrund wird in Lücken oder Brüche im Werdegang oft Negatives hinein gelesen.

.. wer dem Konzept gefolgt ist, kann den lückenlosen Lebenslauf in jeder gewünschten Form zügig präsentieren - weil ja alle Daten vorhanden sind (sowohl Rentennachweise, also auch Zeugnisse).
Autor KlausP
 - 18. Januar 2015, 23:39:57
Zitat von: der Prüfer am 18. Januar 2015, 23:35:12
Das Konzept, des lückenlosem Lebenslaufes  gibt es auch noch dazu. 

Nö. Gefordert ist ein lückenloser Tätigkeitsnachweis. Das hat aber mit dem tabellarischen Lebenslauf nur entfernt zu tun.
Autor Christian Lorr
 - 18. Januar 2015, 23:35:12
Das Konzept, des lückenlosem Lebenslaufes  gibt es auch noch dazu. 

Autor F_K
 - 18. Januar 2015, 23:20:49
Dieses Konzept "lückenloser Lebenslauf", belegbar mit guten Zeugnissen, ist wohl mal wieder outdatet?

... Die Jugend heutzutage ....
Autor Pofi
 - 18. Januar 2015, 21:08:13
Bei mir hat er gereicht, ohne das ich was Nachreichen musste.
Letztlich ist der Verlauf ausreichend um die Daten glaubhaft zu machen. Was im einzelnen zu diesen Daten gemacht wurde, muss man natürlich auch angeben. So gut es eben geht. Wenn ein Nachweis nicht erbracht werden kann, kann man das zur Not auch irgendwie erklären.
Autor Christian Lorr
 - 18. Januar 2015, 20:41:19
Ich musste die Arbeitsverträge nachreichen, da der Verlauf nicht ausreichend war. 

Reiche einfach alles mit ein was du hast, der Berater sucht sich das dann schon raus was er braucht.
Autor Pofi
 - 18. Januar 2015, 20:25:59
Der Verlauf reicht aus, da er alle Daten enthält. Man sollte allerdings auf einem extra Zettel alle Arbeitgeber, oder Zeiten der arbeitslosigkeit auflisten. Für die Zeiträume ohne Nachweis, schreibst du auf den Zettel "ohne Nachweis"...

Ansonsten soviele Belege und Arbeitszeugnisse hinzufügen wie es geht...
Autor Christian Lorr
 - 18. Januar 2015, 16:26:23
Der Verlauf reicht nicht aus bei der Bewerbung.  Brauchst ein lückenlosen Nachweis,  d.h. alle Verträge,  Kündigungen usw. Diese werden dann von deinem Berater eingesehen und gestempelt. 
Autor Strifecro
 - 18. Januar 2015, 16:22:28
an Ralf, ja diese Frage wurde schon in einem anderen Thema gestellt, allerdings - wie gesagt - in einem anderen Thema und im falschen Unterforum und stößt deshalb auf keinerlei Resonanz :)

eine Frage zum Bewerbungsverfahren:

genügt anstatt den originalen Arbeitsverträgen, Kündigungsschreiben usw auch der Verlauf der Rentenversicherung? Mir erschließt sich aus dem Satz "Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Bescheinigungen der Agentur für Arbeit/Jobcenter oder Bescheinigung Rentenversicherung" nicht ganz, ob sich die Bescheinigung der Rentenversicherung lediglich als Ersatz für die Beschenigungen der Agentur für Arbeit bezieht, oder auch auf die Arbeitsverträge usw.