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Zusammenfassung

Autor Tommie
 - 17. Februar 2015, 17:43:44
Wenn Sie sich als Soldat auf Zeit verpflichten, haben Sie zunächst einmal ein sechsmonatiges "Kündigungsrecht"! In dieser Zeit wird die Bundeswehr Sie garantiert nicht in eine Ausbildung stecken, die anders heißt als ... Grundausbildung! Danach werden Sie ein Truppenpraktikum machen und ggf. in weitere 8soldatische!) Lehrgänge eingesteuert werden. Und dann kommt erst die sogenannte "ZAW", die "Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung", bei der Sie den Notfallsanitäter anstreben!

Fakt ist, dass Sie sich wirklich vom Karriereberater einmal ausführlich beraten lassen sollten ;) ! Dann folgt die Bewerbung, (hoffentlich) die Einladung zum KarrCBw für die Tests und dann wissen Sie für welche Laufbahn die Bundeswehr Sie für geeignet hält ;) ! Einem Realisten sollte dann an dieser Stelle auch klar sein, dass seine Wünsche nicht unbedingt deckungsgleich mit dem Angebot seitens der Bundeswehr sein müssen ;) ! Sollte z. B. Ihr BMI über 30 sein, werden Sie zunächst "Abspecken" müssen, sollte Ihr BMI über 27,5 liegen, wird man Ihnen aus medizinischen gründen eine Ausbildung zum NFS verweigern, etc. ...

Aber letztendliche Gewissheit haben Sie erst, wenn die Tests am KArrCBw vorüber sind und Sie nach dem Psychologengespräch dem Einplaner gegenüber sitzen!
Autor Lidoe
 - 17. Februar 2015, 16:45:44
Ach so rum war das gemeint. Ich hatte den Dienstbeginn mit dem Ausbildungsbeginn gleichgesetzt.
Autor KlausP
 - 17. Februar 2015, 16:43:54
ZitatDa würde ich es eigentlich vorziehen, wenn der Dienstbeginn erst nächstes Jahr wäre, damit Erfahrungswerte auch in der Ausbildung umgesetzt werden.

Bevor Ihre ZAW zum Notfallsanitäter überhaupt anfängt, müssen Sie erst noch Ihre ganzen Laufbahnlehrgänge absolvieren. Da dürfte locker ein Jahr in's Land gehen.
Autor Lidoe
 - 17. Februar 2015, 16:41:14
ZitatNein, FWDL werden wie externe Bewerber betrachtet. Außerdem raten wir jedem Bewerber, sich ca. ein Jahr vor dem gewünschten Diensteintrittstermin zu bewerben.

Danke für den Tipp! ich habe nächste Woche einen Termin im Karrierebüro, dann passt das zeitlich sehr gut.


ZitatWenn du dich jetzt bewirbst, wäre der Dienstantritt frühestens am 01.07. (wenn das überhaupt klappt).

Die meisten Schulen haben erst dieses Jahr die Ausbildungen zum Notfallsanitäter erst begonnen, das heißt bis zum 01.07 wird sich der Erfahrungsschatz wahrscheinlich nicht sonderlich vergrößert haben. Da würde ich es eigentlich vorziehen, wenn der Dienstbeginn erst nächstes Jahr wäre, damit Erfahrungswerte auch in der Ausbildung umgesetzt werden.
Autor Ralf
 - 17. Februar 2015, 16:32:08
Und du durchläufst ja auch erst einmal Laufbahnlehrgänge, da vergeht ja auch noch Zeit. Wenn du dich jetzt bewirbst, wäre der Dienstantritt frühestens am 01.07. (wenn das überhaupt klappt).
Autor KlausP
 - 17. Februar 2015, 16:27:49
ZitatIch lese allerdings immer wieder, dass Bewerbungen von Wehrdienstleistenden im Verfahren zurückgestellt werden. Ist das tatsächlich so?

Nein, FWDL werden wie externe Bewerber betrachtet. Außerdem raten wir jedem Bewerber, sich ca. ein Jahr vor dem gewünschten Diensteintrittstermin zu bewerben.
Autor Lidoe
 - 17. Februar 2015, 16:23:35
Hallo,

ich möchte zum Bund, zum Sanitätsdienst, in der favorisierte Verwendung als Notfallsanitäter. Wenn ich das richtig verstanden habe erfolgt die Ausbildung aber an zivilen Schulen und dort scheint es im Moment viele Unsicherheiten wegen der Umstellung des RettAss zu geben.

Daher würde ich gern noch ein Jahr abwarten bis sich der größte Umsetzungsstress wieder beruhigt hat. Um das Jahr zu überbrücken hätte ich die Möglichkeit einfach ein FSJ im Rettungsdienst zu machen oder die Zeit eben erst einmal als FWDL im zentralen Sanitätsdienst zu verbringen.

Ich lese allerdings immer wieder, dass Bewerbungen von Wehrdienstleistenden im Verfahren zurückgestellt werden. Ist das tatsächlich so? Macht ein FSJ beim Rettungsdienst in euren Augen mehr Sinn?


Vielen Dank schonmal für die Antworten :)