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Autor justice005
 - 27. Februar 2015, 15:22:09
Wir hatten hier mal vor einigen Monaten (oder noch länger - die Zeit verfliegt ja) einen Thread, in dem das mehr als ausführlich auf mehreren Seiten erläutert wurde.
Das ist recht kompliziert und auch nicht nur in wenigen Sätzen zu erklären.

Auf jeden Fall braucht man das nicht im Einstellungstest!

Autor ulli76
 - 25. Februar 2015, 16:24:18
Hatte ich aber auch so verstanden, dass du durchgefallen wärst.

Das Prüfschema wird definitiv bei der Prüfung nicht gefordert. Und das Vorlernen von Dingen, die viel mit Verstehen zu tun haben, kann böse nach hinten los gehen. Nämlich, wenn man es nicht richtig versteht und deswegen falsch merkt.

In der Prüfung wird was die Rechtmäßigkeit von Befehlen einfach nur der gesunde Menschenverstand gefordert:
Z.B.: Frage:"Sie bekommen den Befehl unbewaffnete Zivilisten zu massakrieren, was tun Sie" Da sagt einem die bisherige Erziehung, der gesunde Menschenverstand und die Beschäftigung mit dem Soldatenberuf meist schon dass an dem Befehl was nicht so richtig sein kann und dass man den besser nicht ausführt. Völlig ohne Prüfschema.
Autor KlausP
 - 25. Februar 2015, 16:04:15
Zitat von: minimufty am 25. Februar 2015, 14:45:07
@Elvis  Ooh,ich bin also durchgefallen? Ich hab meine Eignung für die Feldwebellaufbahn des Sanitätsdienstes bekommen und sollte meinen Dienst zum 1.4.14 im Saarland antreten. Bin dann aber erkrankt und musste 1 Jahr in Behandlung plus Operationen. Aber tut mir leid das du da mehr weißt als ich :)  Und das ist für mich kein 'Kram' . Das ist für mich wichtiges Infomaterial zusätzlich zu dem 0/8/15 Lernkram wie Auslandseinsätze etc. Sprich, das was du da von dir gibst ist sehr sinnfrei. Also, nächstes mal etwas allgemeiner antworten oder gar nicht.

Und da muss ich Jens79 vollkommen recht geben.

Na ja, den Satz

ZitatIch mache dieses Jahr meinen zweiten Einstellungstest und stehe vor einem kleinen Problem:

habe ich aber auch so interpretiert, dass Sie beim ersten Mal durchgerasselt sind.
Autor Elvis22
 - 25. Februar 2015, 15:15:37
@minimufty
Mein Fehler. Hörte sich für mich eben so an, als wäre es dein zweiter Anlauf. Entschuldigung dafür.
Und trotzdem: Rein auf den Einstellungstest bezogen (Und darauf hast du dich nunmal in deinem ersten Post bezogen), ist das nunmal "Kram", der für selbigen vollkommen irrelevant ist.
Ansonsten spricht natürlich überhaupt nichts dagegen, sich zu informieren und vorzubereiten. Zumindest nicht solange man in der Ausbildung nicht permanent raushängen lässt, dass man ja alles (besser) weiß (siehe Kommentar KlausP).

Daher war meine Aussage kein Angriff auf dich, sondern als Tipp gemeint.

@Jens79
Ich dachte das gehört in diesem Forum zum guten Ton - da versucht man halt dich anzupassen. Im Grunde hast du aber recht.
Autor minimufty
 - 25. Februar 2015, 14:45:07
@Elvis  Ooh,ich bin also durchgefallen? Ich hab meine Eignung für die Feldwebellaufbahn des Sanitätsdienstes bekommen und sollte meinen Dienst zum 1.4.14 im Saarland antreten. Bin dann aber erkrankt und musste 1 Jahr in Behandlung plus Operationen. Aber tut mir leid das du da mehr weißt als ich :)  Und das ist für mich kein 'Kram' . Das ist für mich wichtiges Infomaterial zusätzlich zu dem 0/8/15 Lernkram wie Auslandseinsätze etc. Sprich, das was du da von dir gibst ist sehr sinnfrei. Also, nächstes mal etwas allgemeiner antworten oder gar nicht.

Und da muss ich Jens79 vollkommen recht geben.

Autor Jens79
 - 25. Februar 2015, 14:36:00
Wie sehr man sich in die Angelegenheiten anderer einmischt ohne in irgendeiner Art und Weise auf die Frage des TE einzugehen....

Autor Elvis22
 - 25. Februar 2015, 13:22:34
Zitat von: minimufty am 25. Februar 2015, 11:05:21
Ich denke sich ein wenig damit auseinanderzusetzen kann nicht zuuu verkehrt sein .

Das kann dann "verkehrt" sein, wenn dadurch Zeit verloren geht, in der man sinnvolleres tun könnte.
Du schreibst, dass dir der zweite Einstellungstest bevorsteht. Ergo bist du durch den ersten durchgefallen und wurdest nicht eingestellt.
Da wäre es für mich naheliegender die Gründe für mein scheitern zu reflektieren und aufzuarbeiten, anstatt mich mit irgendwelchem Kram zu befassen, der für den Einstellungstest 0,0 Relevanz hat...
Autor minimufty
 - 25. Februar 2015, 11:05:21
Ja das stimmt Rollo. Aber es ist einfach das Verstaendnis fuer einen Befehl, welches durch dieses Schema klar wird.
Das richtige Beibringen kommt natuerlich noch.  Aber auch danke fuer die Antworten :)
Ich denke sich ein wenig damit auseinanderzusetzen kann nicht zuuu verkehrt sein .
Autor Rollo83
 - 25. Februar 2015, 10:58:43
Das ist aber Aufgabe ihres baldigen Kompaniechefes ihnen das Thema Befehl zu vermitteln, danach wollten dann auch keine grossen Fragen mehr über bleiben.
Autor KlausP
 - 25. Februar 2015, 10:56:45
ZitatWeils um meinen zukünftigen Job geht und ich so viel im Vorraus wissen möchte wie nur möglich.

Sowas mag jeder Ausbilder in der GA ganz besonders ...  ::)
Autor minimufty
 - 25. Februar 2015, 10:52:15
Hallo!

Danke erst einmal für die Antworten.
Das mit dem 'muss' und 'darf' hab ich hier auch stehen, ist meiner Meinung nach für dieses Beispiel irrelevant. Aber danke :)

Wieso ich das wissen will? Weils um meinen zukünftigen Job geht und ich so viel im Vorraus wissen möchte wie nur möglich. Auf dieses Prüfungsschema wäre ich auch nicht alleine gekommen, hätte mir ein ehemaliger Soldat das nicht erklärt. Und gestern, als ich einen Bundeswehrtest am Pc gemacht habe, kam nämlich die Frage 'Ein Soldate muss einen Befehl ausführen,wenn...' Und da bin ich stutzig geworden das meine Antwort nicht gepasst hat.

Danke für den Link :)
Autor Jens79
 - 25. Februar 2015, 10:45:02
Vielleicht  hilft Ihnen das hier weiter:

http://www.deutsches-wehrrecht.de/Befehlsrecht.pdf


Autor Rollo83
 - 25. Februar 2015, 10:44:35
Vielleicht will er prüfen wenn der Prüfoffizier fragt "Würden sie im Einsatz auf Kinder schießen".
Das wurde ich damals so in der Art gefragt, allerdings hab ich da nicht grossartig das Befehlschema geprüft.
Autor KlausP
 - 25. Februar 2015, 10:40:45
Wozu benötigt man sowas beim Einstellungstest?
Autor Rollo83
 - 25. Februar 2015, 10:39:33
Mal was Anderes, wieso muss man sowas wissen wenn man noch nicht im Dienst ist?
Sowas lernt man ja erst in der GA und wird sicherlich nicht beim Einstellungstest geprüft.

Bei der Verbindlichkeit gibt es übrigens noch "muss nicht" und "darf nicht"

Den Rest lernen sie dann zu gegebener Zeit.