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Autor dunstig
 - 03. März 2015, 21:13:56
Ohne Details zu kennen oder den Vortrag gehört zu haben, ist es schwierig genaue Auskunft zu geben. Ansonsten mal einen Blick in die ZDV 12/1 werfen. Welche Möglichkeiten einem Soldaten aber bleiben, wenn er das Gefühl hat, einen unrechtmäßigen Befehl erhalten zu haben, wurde bereits in der Grundausbildung vermittelt.
Autor anonym1111
 - 03. März 2015, 21:07:25
Guten Abend Kameraden,

vorweg: Ja, ich schreibe anonym, aber das aus gutem Grund. Es gibt ja immer den einen oder anderen Disziplinarvorgesetzen, der sich bei Kritik angegriffen fühlt. ;)

Und zwar habe ich eine Frage zum Thema PolBil und wie "tendenziös" ein Vortrag sein darf. Dieser Vortrag wurde nicht vom Chef gehalten, sondern einem Externen, jedoch musste man befohlenerweise dorthin. Es geht jetzt auch nicht darum, ob es tendenziell rechts oder links war, jedoch wurde sich hier klar (und ausschließlich) gegen eine Seite und auch die ein oder andere Partei und Gruppierung ausgesprochen. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass der Vortrag an sich nicht das Problem war, der Befehl diesen zu besuchen allerdings schon. Wie schaut das denn aus mit Vorschriften oder Weisungen, da doch grundsätzlich eine Neutralität gewahrt werden muss.

MkG