ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Timid am 24. März 2006, 12:57:59
Jetzt kommt das große "Aber": Erfüllt ein Zeitsoldat die dafür notwendigen Kriterien (wenigstens 4 Jahre abgeleistete Dienstzeit, wenigstens 12 Jahre Verpflichtungsdauer) und wird dauerhaft dienstunfähig, kann er auf Antrag einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein erhalten und damit möglicherweise in der Bundeswehrverwaltung einen Posten bekommen. Ein Berufssoldat kann, bei Erfüllung der dafür notwenigen Kriterien (Dienstzeit als BS etc.), in den Ruhestand versetzt werden.
Ein Soldat, der dauerhaft dienstunfähig wird, muss also anschließend nicht zwangsläufig auf der Straße sitzen und kann eventuell sogar weiterhin bei der Bundeswehr arbeiten - aber nicht mehr als Soldat.
Zitat von: peppieno am 24. März 2006, 11:23:24Naja bei Verletzungen die nicht innerhalb von einem Jahr rehabilitiert werden können, würd ich mal vermuten, dass da was ernstes vorliegt.
ZitatAndererseits ist man ja meistens noch in der Lage im Stabsdienst zu dienen (Solange keine Körperteile fehlen..).
ZitatKann man dann überhaupt noch die Laufbahn wechseln?