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Autor MastaAce
 - 24. März 2006, 15:20:15
Und wie sieht es mit der verpassten Ausbildung bei OffzLaufbahn aus, die kann man doch nicht mehr nachholen.
Autor peppie
 - 24. März 2006, 13:12:55
Zitat von: Timid am 24. März 2006, 12:57:59
Jetzt kommt das große "Aber": Erfüllt ein Zeitsoldat die dafür notwendigen Kriterien (wenigstens 4 Jahre abgeleistete Dienstzeit, wenigstens 12 Jahre Verpflichtungsdauer) und wird dauerhaft dienstunfähig, kann er auf Antrag einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein erhalten und damit möglicherweise in der Bundeswehrverwaltung einen Posten bekommen. Ein Berufssoldat kann, bei Erfüllung der dafür notwenigen Kriterien (Dienstzeit als BS etc.), in den Ruhestand versetzt werden.
Ein Soldat, der dauerhaft dienstunfähig wird, muss also anschließend nicht zwangsläufig auf der Straße sitzen und kann eventuell sogar weiterhin bei der Bundeswehr arbeiten - aber nicht mehr als Soldat.

Genau darauf wollte ich hinaus. Ich habe mich leider undeutlich ausgedrückt, sorry. Das ein Soldat in allererster Linie ein Soldat ist und das dann die Verwendung folgt ist mir auch klar :)
Autor Timid
 - 24. März 2006, 12:57:59
Zitat von: peppieno am 24. März 2006, 11:23:24Naja bei Verletzungen die nicht innerhalb von einem Jahr rehabilitiert werden können, würd ich mal vermuten, dass da was ernstes vorliegt.

Durchaus ;D  Allerdings betrifft das nicht nur körperliche, sondern auch geistige Gebrechen.

Um mal den Wortlaut der entsprechenden Paragraphen sinngemäß zu zitieren: Ein Soldat auf Zeit ist zu entlassen, ein Berufssoldat in den Ruhestand zu versetzen, wenn er auf Grund körperlicher oder gestiger Gebrechen dauerhaft dienstunfähig ist. Dauerhaft dienstunfähig ist er auch, wenn die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten ist.

ZitatAndererseits ist man ja meistens noch in der Lage im Stabsdienst zu dienen (Solange keine Körperteile fehlen..).

Ein Soldat ist ein Soldat, ist ein Soldat. Egal, ob Stabsdienst, Koch, oder Kommandosoldat! Wenn jemand also dauerhaft dienstunfähig ist, dann ist er das für alle Verwendungen!
Denn in erster Linie ist jeder Angehörige der Bundeswehr Soldat, in zweiter Linie dann aktiv im Stabsdienst, als Koch oder als Kommandosoldat oder was auch immer. Dementsprechend muss jeder Soldat auch die gleichen körperliche Kriterien erfüllen ("Spezialisten" wie KS oder KSK mal ausgenommen).

ZitatKann man dann überhaupt noch die Laufbahn wechseln?

Nein, da mit einer dauerhaften Dienstunfähigkeit das Dienstzeitende mit Riesenschritten näher rückt.


Jetzt kommt das große "Aber": Erfüllt ein Zeitsoldat die dafür notwendigen Kriterien (wenigstens 4 Jahre abgeleistete Dienstzeit, wenigstens 12 Jahre Verpflichtungsdauer) und wird dauerhaft dienstunfähig, kann er auf Antrag einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein erhalten und damit möglicherweise in der Bundeswehrverwaltung einen Posten bekommen. Ein Berufssoldat kann, bei Erfüllung der dafür notwenigen Kriterien (Dienstzeit als BS etc.), in den Ruhestand versetzt werden.
Ein Soldat, der dauerhaft dienstunfähig wird, muss also anschließend nicht zwangsläufig auf der Straße sitzen und kann eventuell sogar weiterhin bei der Bundeswehr arbeiten - aber nicht mehr als Soldat.
Autor peppie
 - 24. März 2006, 11:23:24
Naja bei Verletzungen die nicht innerhalb von einem Jahr rehabilitiert werden können, würd ich mal vermuten, dass da was ernstes vorliegt. Andererseits ist man ja meistens noch in der Lage im Stabsdienst zu dienen (Solange keine Körperteile fehlen..). Kann man dann überhaupt noch die Laufbahn wechseln?
Autor Chuckie85
 - 24. März 2006, 11:15:20
Wenn du SaZ bist und man dich innerhalb eines Jahres wiederherstellen kann wirst du nicht ausgemustert. Falls du aber bleibende Schäden davonträgst die deine Tauglichkeit auf T3 herabsetzen siehts schlecht aus mit einer Zukunft als Soldat.
Autor peppie
 - 24. März 2006, 11:11:30
Aber wie ist dann denn generell mit Verletzungen? Bänderisse/dehnung, gebrochene Knochen ect.? Wird man dann einfach nachgemustert und fliegt raus? Oder wird das dann auskuriert und dann gehts weiter?
Autor Richhardt
 - 24. März 2006, 10:17:16
Moin PeterP,

Mit Bandscheibenvorfall ist Dir T5 so sicher wie das Amen in der Kirche,das heißt Beendigung Deines Wehrdienstes.Noch nicht mal Stabsdienstverwendungen mehr.

Bandscheibenvorfälle kann man nicht rehabilitieren,sonst hätte ich das längst getan.

Gruß,
Richhardt
Autor PeterP
 - 23. März 2006, 19:50:38
Ich wollte mal Fragen, wie es als FA oder OA ist, wenn man sich etwas schweres während der Ausbildung zuzieht in den ersten vier Jahren, z.B. Kreuzband- oder Meniskusriss, Bandscheibenvorfall o.ä.. Wird man dann, obwohl man in der Truppe ist, gleich wieder rausgeworfen repektieve nachträglich ausgemustert? Das wäre ja dann Beschiss, besonders, wenn einem gar keine Zeit für Rehabilitation o.ä. gegeben wird, um die Tauglichkeit wieder herzustellen. Zumal ist da auch die Frage, das man ja Ausbildung, die besonders bei den OAs ziemlich dicht gepackt ist, verpasst.
Autor PB
 - 02. Februar 2006, 19:21:35
Ja, glaube ich auch, wird verdammt schwer.
Trotzdem danke !!!
Gruß PB
Autor TimoRichter
 - 02. Februar 2006, 15:15:56
Ich hatte auch nicht Dich gemeint ;-)
Wird schwer werden, dass so ohne weiteres nachzuweisen. Auf alle Fälle alles sichern, was von Belang ist (Endoskopie-Bilder, Röntgen, Akte, Anordnungen ...)
Drücke Dir die Daumen!
Autor PB
 - 02. Februar 2006, 14:23:48
Hallo Timo,
als Metzger habe ich keinen bezeichnet :)
Mir ist das eigentlich egal Wer mich operiert hat. Ich bin nur der Meinung, wie jeder andere auch, man muss sich verlassen können auf die Ärtzte die einen operieren.
Ich kann ja noch nicht einmal sagen ob diese Ärzte  ( Wer ? ) überhaupt ein Fehler gemacht haben.
Ich weiss nur das die Ärtze ( nicht alle !!! ) teilweise auf meine Schmerzen die ich angegeben hatte , nicht richtig eingegangen waren.Sie sagten immer, dass sei normal.
Und wie gesagt: Ich hatte " nur einen Kreuzbandriss" und jetzt ist mehr kaputt. WIE KOMMT DAS ?
Ich war sogar für eine sehr lange Zeit KzH.
Also können die Ärtze nicht sagen ich sei das gewesen.(können schon )
Wird alles mein Anwalt klären und die Gutachten die erstellt werden und wenn ich selber bezahlen muss für die weiteren Gutachten.
Eins weiß ich : VON DER BW BEKOMMT MAN NULL UNTERSTÜTZUNG!!!!!
Die erstellen mir ja nocht nicht einmal mein Gutachten für meine private Unfallversicherung.Hier werden mir nur Steine in den Weg geworfen.Obwohl sie ein Auftrag bekommen haben, von mir  ( Unfallversicherung )
In welchen BWK ich in Behandlung bin möchte ich nicht sagen.
Könnte ärger geben,wenns wieder einer falsch versteht oder sich angegriffen fühlt.Sorry
Bin gerade dabei den Wehrbeauftragten einen Brief zu erstellen.Befürchte blos das die Zeit abgelaufen ist.Der Unfall war ENDE 2004 und die letzte OP mitte 2005.
Abschluß der Behandlung ca. Dezember 2005.
Keine Ahnung ob ich da noch Erfolg habe.
Gruß PB
Autor TimoRichter
 - 02. Februar 2006, 12:52:11
In welchem BwK bist Du denn operiert worden?
Generell ist ein Kreuzbandriss ne Akut-OP und wird somit in 80% der Fälle von nem Chirurgen operiert. Und Chirurgen als Metzger zu bezeichnen ist ziemlich albern, da die Kreuzbandplastik bei beiden Fachabteilungen ziemlich gleich operiert wird. Hab schon bei sehr vielen auf der unsterilen Seite der Blut-Hirn-Schranke gestanden...
Ansonsten würd ich's egal wie über nen Anwalt versuchen. Da geht's ja auch um zivilrechtliche Dinge wie Schadensersatzforderungen.
Autor PB
 - 29. Januar 2006, 19:16:41
Hi Mengel,
SORRY, Dich meine ich auch nicht.
Nochmals sorry, wenn du gedacht hast das ich Dich meine ;)
Deine Antworten sind total OK!!!!!!!!!
Ich danke Dir für die Gesundheitswünsche.
Dir und deinem Kumpel natürlich auch alles gute !!!
SPORTLICHEN GRUß
PB
Autor Mengel
 - 29. Januar 2006, 16:48:28
ich lasse nix, raushängen, erzähle, wenn auch knapp, von meiner Erfahrung und kann nichts dagegen sagen, etwas über 6 Monate nach der op steige ich nun wieder in dass Landesliga Training meines Fußballvereins ein,.. ich sage nur, nen Kumpel hat vll. ähnliche erfhrung gemacht, wie du,... ABER:
1. er wurde in der Chirugie operiert
2. er hat die falsche Therapie gemacht
3. er hat zu früh die falschen Dinge gemacht,...
4. er wird bald dass 5. mal operiert,..

Ich bin selber heil froh, dass es bei mir gut geklappt hat und wünsche es dir auch, dass es vll. auch noch nen späten Erfolg gibt,... vll. schreibe ich auch so großkotzig, da es bei mir nun der 3 Sportbedingte Eingriff war und ich jedesmal annähernd schnell wieder fit wurde,wie BL Profis..
Naja, es gibt solche und solche Therapien und es gibt solche und solche Ärzte, korrekt, aber egal,... toi toi toi
Autor PB
 - 27. Januar 2006, 20:00:21
Tach Mengel !!!
Befolgt habe ich alles.Hatte fast 1 Jahr Therapie.
Spiele selber in der Brandenburg-Oberliga Handball ( jetzt ja nicht mehr),meine Gesundheit ist mir sehr wichtig.Habe sehr viel dafür getan!!!
Kenne ja auch selber Ärzte ( Privat ) und die sind auch der Meinung, das die Behandlungsmethoden etwas falsch oder nicht richtig angewand worden sind.Am Anfang sollte ich die Therapie in eigener Regie machen.Ich glaube , da hört es dann auf oder ? Klar das was man gelernt hat , kann man auch selber machen aber das alleine reicht nicht.
Die ganze Sache geht im Kopf los.Das zu schildern würde jetzt zu lange dauern.Das Kniegelenk ist einer der  kompliziertesten Gelenke und wenn das nicht richtig behandelt ( ist ja möglich ), hat das sehr schwerwiegende folgen.
Und diese habe ich jetzt.
Die Folgeschäden kamen erst nach der 1.OP usw.
Und dann gibt es da noch ein Problem !!! ( Ich weiß, ist draußen genauso nicht nur bei der BW )
JEDER ARZT SAGT ETWAS ANDERES
und wer dieses kennt oder schon eimal erlebt hat, weiß wovon ich rede ;)
Draußen suche ich mir dann halt einen anderen Arzt.
Oder die Nadel im Heuhaufen  :D
Wünsche Euch ein schönes Wochenende und vielen Dank für die ganzen antworten. ( auch wenn einer dabei ist der meint:er müsse ein ... raushängen lassen )
Aber so ist das halt beim Bund.Gibt solche und solche