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Autor elektrofreak
 - 19. März 2015, 17:08:28
Oke danke:)
Autor Tommie
 - 19. März 2015, 15:37:17
Stimmt! Für FWDL betrifft das nur die Dienstantrittsreise und natürlich die Entlassungsreise! Ansonsten reisen FWDL mit der Bahn, weil es ja dafür einen Bahnberechtigungsausweis gibt, oder eben auf eigene Kosten.
Autor BulleMölders
 - 19. März 2015, 15:30:13
Aber nur wenn man SaZ ist als FWDL nicht.
Autor Tommie
 - 19. März 2015, 14:03:32
Alles was billiger ist als die Bahnfahrt unter Berücksichtigung einer BahnCard 50 wird üblicherweise gezahlt! Genaueres weiß dazu der Rechnungsführer, wenn es so weit ist ;) !
Autor elektrofreak
 - 19. März 2015, 13:52:55
Guten Tag

Meine frage ist, was ist wenn man per Flixbus besser und günstiger zum Standort kommt wird das auch gezahlt? Per DB ist die Verbindung bei mir nicht so gut und um ein 5 faches teuerer.