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Zitat von: KlausP am 01. April 2015, 22:01:05
Wenn Sie als SaZ eingestellt worden sind, ist es keine Erstverpflichtung. Wieso auch? SaZ bleibt SaZ, egal auf welchem Dienstposten. Wenn Sie als FWDL eingestellt wurden und sich dann zum SaZ verpflichten ist es eine Ertverpflichtung. Und wenn Ihr PersFw der Meinung ist, Ihnen stünde die Prämie zu, soll er sich mal mit den entsprechenden Bestimmungen vertraut machen.
Zitates ist natürlich eine erstverplichtung. ich war ja nicht auf meiner eigentlich vorgesehenen stelle. ich bin direkt nach der aga auf die andre stelle gekommen.Wenn dem so bei dir ist, bist du nicht prämienberechtigt, weil es keine Erst- oder Weiterverpflichtung war, sondern eine Änderung der Verwendung. Du bist für deine alte Stelle erstverpflichtet worden.
ZitatDie Verpflichtungsprämie kann für bestimmte Laufbahnen oder bestimmte militärische Fachtätigkeiten, gegebenenfalls regional begrenzt, vorgesehen werden....Die Verpflichtungsprämie beträgt 1 000 Euro für jedes Jahr der Verpflichtungsdauer. Der Anspruch entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit
bei einer Erstverpflichtung nach Ablauf der für die Berufung in das Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit festgesetzten
Bewährungszeit,
bei einer Weiterverpflichtung, wenn die Verpflichtungserklärung im Regelungszeitraum nach Absatz 1 Satz 3
abgegeben wurde.
Zitat von: gebj5232 am 01. April 2015, 21:57:50
@Jens79:
wer is des und wie kann ich den kontaktieren?