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Autor Kiepenkerl
 - 16. April 2015, 01:09:31
Würde mich interessieren, ob ein ehemaliger AG eine Art Mitwirkungspflicht bei solchen Sachen hat. Das könnte ja auch andere Dinge betreffen die du noch von ihm brauchst und sei es einfach nur eine Bescheinigung , dass du da gearbeitet hast o.ä. ...

JUUUURISTEN! Hear my call :P
Autor Nordlichtjunge
 - 15. April 2015, 16:47:52
Ja..
Autor Kiepenkerl
 - 15. April 2015, 16:40:44
Urlaubstechnisch ist der Minijob genauso ein vollwertiges Arbeitsverhältnis wie ein Vollzeitjob. Insofern wird der wohl auch anzugeben sein ;)
SO schlimmes Verhältnis , dass der dir nicht auf nen Brief antworten würde?
Autor Nordlichtjunge
 - 15. April 2015, 16:32:14
Hallo
Für meinen Dienstantritt wird eine Urlaubsbescheinigung benötigt vom letzten Arbeitgeber. Doch jetzt bin ich seit 01.04 arbeitslos gemeldet und hab mich mit dem letzten Arbeitgeber ein bisschen verkracht, also es ist sehr schlecht auseinander gegangen. Wie sieht das jetzt aus, denn ich bin ja arbeitslos.

Zählt auch der Urlaub vom Minjjob ? denn ich fange bald einen 450 Euro Job, dort hat man auch Urlaubstage, kann ich also diesen Arbeitgeber verwenden ?