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Autor Mary90
 - 18. Mai 2015, 18:48:08
Also ich brauchte lediglich die Versetzungsverfügung sowie eine Vergleichsmitteilung vom ReFü am AGA-Standort. Dort ist dann ja auch aufgeführt das du eine anerkannte Wohnung hast.
Autor KlausP
 - 18. Mai 2015, 18:41:46
Ihre Versetzungsverfügung. Darin steht, ob Ihnen die Umzugskostenvergütung (UKV) zugesagt wird oder nicht.
Autor Schraubendreher
 - 18. Mai 2015, 18:28:25
Danke :)

Und für die Beantragung am neuen Standort brauche ich nichts weiter?
Autor ulli76
 - 18. Mai 2015, 18:23:40
Einfach mit dem Mietvertrag zum BWDLZ und die Wohnung neu anerkennen lassen.
Autor Schraubendreher
 - 18. Mai 2015, 18:22:22
Hallo,

Würde gern wissen welche Unterlagen ich bräuchte um TG nach einem Standortwechsel neu zu beantragen. (Habe in der AGA schon TG bezogen und habe danach meinen Standort gewechselt)
Ich glaube das das Schriftstück welches die Anerkennung der Wohnung brstätigt mit dazu gehört.
Leider hat der Refü der in der Kaserne in der ich die AGA hatte erwähntes Schriftstück behalten.
Weil ich es nicht besser wusste und dachte das das so sein müsse habe ich auch weiter keinen Gedanken daran verschwendet.

Wie komme ich nun wieder an das Papier wodurch meine Wohnung anerkannt wird?
Und weche Unterlagen benötige ich noch?
Möchte nicht da stehen und blöd aus der Wäsche schauen und mir anhören das etwas fehlen würde.

Mit freundlichen Grüßen