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Zitat von: KlausP am 22. April 2015, 14:53:42Zitat von: Sportskanone am 22. April 2015, 14:48:37
ja genau, deshalb habe ich mich auch bereits beschwert. Ich verstehe es ja auch nicht, warum er das getan hat.
okay, verstehe...
Ich kann mich in 2 Jahren neu bewerben. Da wird ja eine neue ärztliche Untersuchung gemacht.
Wieso in 2 Jahren? Steht in Ihrem 90/5 "T4 - nicht wehrdienstfähig bis in 24 Monaten"? Wenn Sie nämlich mit "T5 - nicht wehrdienstfähig" entlassen werden, ist das auf Dauer, essei denn, Sie können belegen, dass die Einschränkung, die zur Entlassung geführt hat, nicht mehr besteht.
Zitat von: Sportskanone am 22. April 2015, 14:48:37
ja genau, deshalb habe ich mich auch bereits beschwert. Ich verstehe es ja auch nicht, warum er das getan hat.
okay, verstehe...
Ich kann mich in 2 Jahren neu bewerben. Da wird ja eine neue ärztliche Untersuchung gemacht.
ZitatIch kann mich in 2 Jahren neu bewerben. Da wird ja eine neue ärztliche Untersuchung gemacht.
Zitatdas ist aber leider so. Der Bericht wurde mir ja von der Truppenärztin vorgelesen. Dafür habe ich sogar Zeugen.
ZitatAch ja, wenn das mit der zivilen Ausbildung klappt, würde ich mich gerne danach nochmal zur Zeitsoldatin bewerben! Kommt das wohl gut, wenn ich das im Anschreiben erwähne?
Zitatweil der Arzt Unwahrheiten in den Bericht geschrieben hat!