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Autor StOPfr
 - 31. Mai 2015, 15:18:44
Zitat von: benba am 31. Mai 2015, 12:00:24
...eine Pflegeversicherung ist nochmal etwas anderes.
Vorsicht, hier droht eine Strafzahlung sofern diese zum Dienstantritt nicht abgeschlossen ist.

Auch wenn es nach einem Zusammenhang aussieht: Es gibt ihn nicht  ;).
Autor KillBurn93
 - 31. Mai 2015, 14:20:40
Mein Fehler habe mich nicht richtig ausgedrückt.  Meinte natürlich den Abschluss der Pflegepflichtversicherung. :-X
Autor benba
 - 31. Mai 2015, 12:00:24
Zitat von: KillBurn93 am 31. Mai 2015, 01:23:20
Eine private Pflegeversicherung abschließen (ist Pflicht)...

Die Pflegepflichtversicherung ist Pflicht, eine Pflegeversicherung ist nochmal etwas anderes.
Vorsicht, hier droht eine Strafzahlung sofern diese zum Dienstantritt nicht abgeschlossen ist.
Autor cdefgahc
 - 31. Mai 2015, 10:10:25
Vielen dank für die Antworten!
Ich werde mich im Bezug auf eine Anwartschaft mal schlau machen.
:)
Autor KillBurn93
 - 31. Mai 2015, 01:23:20
Eine private Pflegeversicherung abschließen (ist Pflicht), evtl ne Haftpflichtversicherung die auch für Schäden im Dienst haftet.
Autor ulli76
 - 30. Mai 2015, 20:56:12
Sollte die Möglichkeit bestehen,dass du nah Dienstzeitende nicht gesetzlich versichert sei wirst, dann solltest du auf jeden fall eine Anwartschaft abschließen. kannst d aber auch noch nah Dienstantritt machen.
Autor Pericranium
 - 30. Mai 2015, 18:07:06
Zitat von: Aetix am 30. Mai 2015, 17:43:13
Hallo,

Ich habe meiner Krankenverischerung (noch über die Eltern mitversichert) einfach mitgeteilt, dass ich ab dem 01.07. SaZ sein werde und ab diesem Zeitpunkt freie Heilfürsorge beziehen werde.

Soldaten haben keine freie Heilfürsorge, sondern unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
Autor Aetix
 - 30. Mai 2015, 17:43:13
Hallo,

Ich habe meiner Krankenverischerung (noch über die Eltern mitversichert) einfach mitgeteilt, dass ich ab dem 01.07. SaZ sein werde und ab diesem Zeitpunkt freie Heilfürsorge beziehen werde. Im Personalfragebogen musste ich auch noch angeben wo ich zur Zeit krankenversichert bin.

Es heißt übrigens "Anwartschaft" und ich würde empfehlen sich erstmal schlau zu machen was diese überhaupt für einen Zweck erfüllt, anstatt einfach etwas abzuschließen.

Mit Vertrag meinst du sicher die Einstellungszusage. Dort steht eigentlich auch nur drin, seine Zahnschäden korrigieren zu lassen, sowie Kieferorthopädische Behandlungen bis zum Dienstantritt abzuschließen.

Wenn also im September Karies festgestellt wird etc. war dein Besuch wohl umsonst.

Ebenso musst du alles was deinen Gesundheitszustand  vom Zeitpunkt der Musterung bis zur Einstellungsuntersuchung verschlechtert deinem Einplaner melden.


Warte am besten einfach bis August, September ab. Dann bekommst du weitere Post von deiner Einheit in der die meisten Fragen zum Dienstantritt geklärt werden müssten.
Autor cdefgahc
 - 30. Mai 2015, 15:31:42
Hallo,
da ich am 01.10 meinen Dienstantritt als SaZ 13 habe würde ich gerne wissen auf was ich vorher alles achten bzw. Was ich alles erledigen sollte?

Wie sieht es mit meiner Krankenversicherung aus? Muss ich dort "kündigen"?

Viele haben mir geraten eine Anwaltschaft für eine Versicherung abzuschließen... Wie mache ich das?

Sportlich bin ich gut dabei. Und den Besuch beim Zahnarzt habe ich, wie es im "Vertrag" steht auch erledigt.

Gibt es etwas was noch wichtig ist oder kann ich einfach so zum Dienstantritt?