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Autor kesselpower
 - 01. Juni 2015, 08:57:44
Vielen Dank für die schnelle und präzise Antwort. Wünsche noch einen schönen Tag^^
Autor Tommie
 - 01. Juni 2015, 08:54:03
Die Zulage ("Z"), die ein Oberfeldwebel monatlich im Unterschied zum Feldwebel erhält, beträgt aktuell € 47,99! Diese Zulage hat mit den Erfahrungsstufen nichts zu tun und wird wie ein eventueller familien- bzw. Kinderzuschlag zusätzlich zum Grundgehalt in der jeweiligen Erfahrungsstufe gezahlt!

Das heißt im Klartext, dass bei gleicher Erfahrungsstufe und gleichem Familienstand ein Oberfeldwebel brutto € 47,99 mehr verdient als ein Feldwebel!
Autor KlausP
 - 01. Juni 2015, 08:52:49
Dazu müssen Findet man auf www.bundeswehr.de bei den Besoldungstabellen. Unterhalb der Tabelle der BBesO A stehen die Amtszulagen und dort ist der Unterschiedsbetrag aufgeführt.
Autor kesselpower
 - 01. Juni 2015, 08:38:54
Hallo an alle.

Ich habe mich in mit der Frage beschäftigt was der Brutto-Unterschied zwischen der Besoldungsstufe A7 und A7 Z ist?!?

Ich meine das ohne Stufenfestsetzung also alles in Stufe 1. Sprich vom Fw befördert zum OFw.

Konnte so direkt in "Zahlen" nichts finden nur das man halt von A7 zu A7 Z wird.....

vielen Dank schon einmal vorab für eine Antwort.
Autor Der StUffz
 - 17. Juni 2014, 20:07:20
Na wenn du schon 8 Jahre StUffz warst solltest du den A 7 wieder bekommen sofern du es vorher warst. Wenn nicht bleibst du bos zur Beförderung zum Fw A6. Und bekommst deine alte Erfahrungsstufe wieder, oder wirst übergeleitet. Je nach dem wie lange deine Vordienstzeit her ist.

Und da du ja beim Bund warst solltest du ja wissen  ;D Manche Dinge sind nicht verhandelbar  :o
Autor CreedOne
 - 17. Juni 2014, 18:53:51
Hi, ich wollte nicht nen extra Thread aufmachen, daher hier meine Frage:

Werde zum 01.04.15 mit 32 Jahren als SU(FA) wiedereingestellt.

Ist es Verhandlungssache ob man(n) mit A7 oder A6 eingestellt wird ?

Habe bereits 8 Jahre Vordienstzeit hinter mir als SU.

Vielen Dank
Autor Darkir
 - 16. Juni 2014, 21:14:48
danke schön  :D
Autor Ralf
 - 16. Juni 2014, 21:11:11
Ja.
Autor Darkir
 - 16. Juni 2014, 21:08:56
also mit 33 wiedereinstieg als obermaat A6 Erfahrungsstufe 5 bzw A7 Stufe 5

richtig?
Autor Darkir
 - 16. Juni 2014, 21:05:47
naja ich hab schon 6 jahre dienstzeit hinter mir und steige jetzt wieder ein
Autor Ralf
 - 16. Juni 2014, 20:45:28
Sicher? Der Erlass gibt das aber nicht her:
ZitatAus der Gesamtzahl der Fachunteroffiziere mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier wird erfasst, wer die Mindestdienstzeit von sechs Jahren erreicht hat.
Autor Der StUffz
 - 16. Juni 2014, 20:37:53
Die 6 jahre sind es bei Einstellung mit dem niedrigsten Dienstgrad.
Bei Einstellung Uffz reduziert um ein Jahr und StUffz 2 Jahre reduzierung.

Autor Ralf
 - 16. Juni 2014, 20:26:57
Mindestdienstzeit 6 Jahre und wenn nicht ausreichend Planstellen vorhanden, dann wird eine Eignungsreihenfolge gebildet.
Autor Darkir
 - 16. Juni 2014, 19:19:57
hm ab wann bekommt man als SU eigentlich die A7 als besoldungsstufe?
Autor FranklinMV
 - 16. Juni 2014, 16:11:23
Danke für die Antworten...