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Zusammenfassung

Autor mailman
 - 22. Juni 2015, 20:54:00
Zitatda ich t1 gemustert wurde, gut sehe und höre, denke/hoffe ich, dass das in 12 Jahren immer noch der Fall ist.

Das muss (leider) nix heißen, da die PDV300 doch sehr genau ist in vielen Dingen, im Gegenzug zur Bw.

ZitatWas ist AVD

Allgemeiner Vollzugsdienst.
Autor jvzbeamter
 - 22. Juni 2015, 20:51:17
ok. PDV300 ist ja laut google die Ärztliche Beurteilung für die Polizeitauglichkeit - da ich t1 gemustert wurde, gut sehe und höre, denke/hoffe ich, dass das in 12 Jahren immer noch der Fall ist. Über 40 bin ich bis dahin auch noch nicht.

Was ist AVD, google spuckt da den Kaiserlichen AutomobilClub aus ;D
Autor mailman
 - 22. Juni 2015, 20:43:31
Auf der Seite selbst steht nix auf anderen Seiten steht was von nicht älter als 40.

Beim Zoll muss man auch beachten, das die sich an der PDV300 orientieren, also kann es sein das man da nicht tauglich ist. Das ist beim AVD in einigen Ländern nicht so.
Autor jvzbeamter
 - 22. Juni 2015, 20:21:18
eine letzte Frage noch - bei der Polizei gibt es ja def. eine Altersgrenze selbst für Soldaten mit E-Schein.
Ist das beim Zoll auch der Fall?

Autor mailman
 - 22. Juni 2015, 20:12:38
Dann stimmts in der Tageszeitung nicht ???
Autor jvzbeamter
 - 22. Juni 2015, 20:11:15
Autor mailman
 - 22. Juni 2015, 20:08:30
Ja, wobei es in einigen Ländern z.B. wieder Bayern auch bis 40 oder 43(?) geht
Autor jvzbeamter
 - 22. Juni 2015, 19:55:20
Zitat von: wolverine am 22. Juni 2015, 19:34:26
Aber die Altergrenzen gelten nicht. War zumindest so; Paragraf 7 Abs. 6 SVG oder so.

darin steht:

Zitat(6) Bewirbt sich ein Soldat auf Zeit........stehen dessen Einstellung Vorschriften nicht entgegen, nach denen ein Höchstalter bei der Einstellung nicht überschritten sein darf

Das heisst also auf deutsch, dass das Alter egal ist oder?


Echt super Forum - danke
Autor mailman
 - 22. Juni 2015, 19:34:34
ZitatAlso als "Gefängnisswärter" oder gelten die nur für Ämter etc.? Wenn ja gibt es dann eine Altersgrenze wie z.B. bei der Polizei.

Zum einen bitte das mit dem "Wärter" gleich abgewöhnen, das sind Bedienstete, das mit dem Wärter hören die gar nicht gerne, auch nicht als Spaß.


Ich habe vor 3 Jahren an einem Verfahren für diese Laufbahn teilgenommen ,da waren auch ehemalige SaZ die, diesen Schein genutzt haben. Die hatten den Vorteil das ihnen wohl die Teilnahme garantiert war, ohne am Vorverfahren teilnehmen zu müssen (wird in Bayern an vielen Orten egalf ür welche Lfb durchgeführt) und das sie bei den Platzziffern "unter sich" waren.
Autor wolverine
 - 22. Juni 2015, 19:34:26
Aber die Altergrenzen gelten nicht. War zumindest so; Paragraf 7 Abs. 6 SVG oder so.
Autor BulleMölders
 - 22. Juni 2015, 19:18:40
Berufsförderung während der Dienstzeit das war einmal.
Für neu eingestellte SaZ gibt es das nicht mehr.
Sie müssen ihre Verpflichtungszeit komplett erfüllen, erst dann beginnt die Berufsförderung.
Autor jvzbeamter
 - 22. Juni 2015, 19:13:52
Ich meinte damit ab wann ich mich meiner Weiterbildung widmen bzw. mich auf eine Stelle in ö.D. bewerben kann.

Ein bekannter hat nämlich auch eine Saz12 Feldwebellaufbahn gemacht und studiert jetzt(zivil). Seine 12 Jahre sind aber noch nicht vorbei.
Autor KlausP
 - 22. Juni 2015, 19:07:44
Freigestellt werden Sie erst dann, wenn Ihre 12jährige Verpflichtungszeit abgelaufen ist.
Autor jvzbeamter
 - 22. Juni 2015, 19:06:20
gerade habe ich auch gelesen, dass für Saz12 mit E- bzw. Z-Schein gesonderte Maßnahmen gelten, kann es sein, dass bei Soldaten diese Altersgrenze nicht zutrifft?

Autor jvzbeamter
 - 22. Juni 2015, 18:55:13
Ich würde eine Feldwebellaufbahn anstreben, also 12 Jahre. Ab wann wird man denn freigestellt? Ich frage deswegen, weil ich gerade 25 Jahre alt geworden bin und gesehen habe, dass die Altersgrenze in Bayern (wo ich z.Z. wohne) bei 35 liegt. Sollte ich also erst mit 37 hat sich das Thema sowieso schon erledigt.

Danke