ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitatin den üblichen Mengen
Zitat von: MMG-2.0 am 23. Juni 2015, 17:41:56
Sie gehören nicht mehr zu der Gruppe der handelsüblichen Pkw. Für sie gelten die militärischen Bestimmungen bzgl. Einweisungsvorschriften im vollem Umfang. Diese Fzg dürfen erst nach durchgeführten Einweisungsprogramm "Handelsübliche, nicht geländegängige Kfz FEKL B" mit anschließender Erfolgskontrolle (Überprüfungsfahrt) gefahren werden.
Mir ist jetzt nicht im Einzelnen bekannt, ob bei dieser Fahrzeugklasse, die Ladungssicherung zum Einweisungsprogramm gehört. Falls nicht, dann darf der Soldat zwar nach Einweisung fahren, aber eben keine Ladung mit diesem Fz transportieren.