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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tine am 05. Juli 2015, 20:36:22Kann er da mitbestimmen oder kann die Bundeswehr sagen "Übrigens in x-Wochen/Monaten wirst du versetzt nach XY?"Ja, das kann die Bundeswehr. Der Dienstherr setzt seine Soldaten dort ein, wo er sie benötigt. Eine Mitbestimmung ist nur in begrenzter Masse möglich. Wenn z. B. ein Standort aufgelöst wird muss der Soldat ja irgendwo hin versetzt werden wo es einen Dienstposten für ihn gibt.
Zitat von: Tine am 05. Juli 2015, 20:36:22Muss er sich direkt auf 12 Jahre (oder mehr/weniger) verpflichten? Wenn ja, was ist wenn irgendwie mal was dazwischen kommt, angenommen er würde an einen anderen Ort versetzt werden und ich die weiter hier wohnt komme damit nicht klar (wir wollen in 4-5 Jahren eine Familie gründen) und stelle ihn vor die Wahl beruf oder Familie (ich bin mir zwar sicher das werde ich nie machen, aber man weiß ja nie wie sich das Leben entwickelt).Wenn er Feldwebel im Sanitätsdienst werden möchte, dann muss er sich sogar für 13 Jahre verpflichten. Er geht dem Dienstherren gegenüber eine Verpflichtung ein und von der kann er dann nicht mal eben so zurück treten. Er könnte dann zwar einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen, damit er eher aus der Bundeswehr entlassen wird aber diesem Antrag muss der Dienstherr nicht statt geben.
Zitat von: Tine am 05. Juli 2015, 20:36:22Kann er, wenn er in der nähe ist, abends einfach nach Hause fahren oder muss er in der Kaserne bleiben und hat nur am Wochenende frei?Solange er keinen Dienst hat, kann er nach Hause fahren. Er ist ja schließlich "nur" bei der Bundeswehr und nicht in einem Gefängnis eingesperrt.
Zitat von: Tine am 05. Juli 2015, 20:36:22Was verdient er eigentlich in der Ausbildungszeit? Da wird es ja auch wie in jedem Ausbildungsberuf eine Ausbildungsvergütung bekommen und nicht gleich "Großverdiener" sein. Irgendwie müssen wir ja weiterhin unsere Fixkosten decken können...Das ist halt der Vorteil seiner Verpflichtung gegenüber der Bundeswehr. Für seine Bereitschaft zur Verpflichtung wird er auch von Beginn an ganz normal Besoldet. Er bekommt also keine Ausbildungsvergütung sondern wird von Anfang an nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet.
Zitat von: Tine am 05. Juli 2015, 20:36:22Thema auslandseinsätze. Wie häufig kommt sowas vor? Sind diese zwingend oder gibt es auch die Möglichkeit nein zu sagen? Bzw wie läuft das wenn er schon mal im Ausland war, muss er dann zum nächsten auch gleich wieder Ja sagen oder gibt es da eine "Mindestzeit" Zuhause?Als SaZ (Soldat auf Zeit) unterschreibt man schon mit der Bewerbung eine Erklärung, die die Bereitschaft zu Auslandseinsätzen beinhaltet. Unterschreibt man das nicht, dann wird die Bewerbung von vorn herein abgelehnt. Und bevor die Frage kommt, diese Erklärung kann man auch nach einer Einstellung nicht wiederrufen. Man sollte allerdings bedenken, dass im Moment (was die Zukunft bringt weiß natürlich keiner) relativ wenige Soldaten in Auslandseinsätzen sind.