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Zusammenfassung

Autor Conner
 - 30. Juli 2015, 12:47:49
Hier nun die Antwort vom KC München per Mail:

"vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider ist uns bei der Auflösung ein Bürofehler unterlaufen. In Ihrem Schreiben hätte die Begründung für die Auflösung "aufgrund der hier durchgeführten ärztlichen Vorauswahl" lauten müssen. Dafür entschuldigen wir uns bei Ihnen.
Grundsätzlich sind Musterungsergebnisse 12 Monate gültig, nach Rücksprache mit unserem ärztlichen Dienst, wurde ihre G-Akte in der Vorauswahl geprüft und aufgrund vorliegender Befunde so bewertet, dass eine dauerhafte Dienstunfähigkeit prognostiziert wurde und positive Änderungen des Gesundheitszustandes nicht zu erwarten sind bzw. waren.

Aus diesem Grund wurde Ihre Bewerbung aufgelöst. "


Im Grunde hatten ulli und KlausP Recht, war zu erwarten. Ob es nun auf den Scheuermann zurückfällt oder andere Sachen, blieb offen. Die Vorauswahl per G-Akte war der ausschlaggebende Punkt.


VG Conner
Autor Conner
 - 30. Juli 2015, 10:50:28
Hallo nochmal,

ulli hat sicherlich Recht, was das angeht. Schließlich ist Sie im ärztlichen Dienst gewesen, glaub Du bist schon raus, oder? Aber nur um einem Gerücht mal zu entkräften: Ja, ich war T7, und ja ich lebe, aber ich hab zum Ersten mit Belobigung den Dienst beendet. Ist zwar heute nichts wert, aber dennoch eine Urkunde auf die ich schon ein wenig stolz bin  ;) und ich hab auch den 30km Marsch absolviert, Sport gemacht usw.! Und ja ich war als Stabsdienstsoldat eingesetzt, aber nur wegen meiner schönen Handschrift (laut meinem damaligen Schirrmeister), ansonsten wäre ich nämlich Panzerschlosser geworden. Ich hoffe dieses T7 - kurz vor Tod...Gelaber ist damit entkräftet, denn wenn man keine Ahnung hat warum und weswegen, einfach mal nix dazu äußern!  >:(
Auf die e-Mail vom KC warte ich immernoch gespannt, denn telefonisch ist irgendwie keiner zu erreichen, und das am Vormittag....naja wir werden sehen und ich poste die Erklärung, für alle die es interessiert, können dann nachschaun!
Autor SCPO
 - 29. Juli 2015, 22:37:23
Ja T7 war so etwas wie ja Soldat lebt ist aber nur für Stabsdienstdreikampf zu gebrauchen.
Autor ulli76
 - 29. Juli 2015, 22:35:38
Nein, das sind unterschiedliche Dinge. Und nicht jede Krankheit heilt aus bzw. führt nach Ausheilung zur Tauglichkeit.

Und mit einem Scheuermann in der Vergangenheit, würde man wohl Verwendungen finden, für die man tauglich ist, aber aus meiner Erfahrung muss ich sagen, es gibt mit so einer Vorerkrankung oft Probleme im Verlauf der Laufbahn.
Rücken ist eines der beiden Gelenksysteme, was beim militärischen Dienst am meisten belastet wird.
Autor KlausP
 - 29. Juli 2015, 22:34:00
Nein. Und wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach den Dieter Nuhr machen.
Autor mikele90
 - 29. Juli 2015, 22:32:28
Bin mir nicht sicher aber ist T7 nicht wie das heutige T6? Also wo man nur 2-3 verwendungsmöglichkeiten hat?
Autor mailman
 - 29. Juli 2015, 21:48:50
ZitatWas das mit deinem Thema zu tun hat: ich glaube nicht das dein damaliges T7 der Grund deiner Ablehnung ist.

T7 hatte aber einen völlig anderen Hintergrund damals. Und 1999 war die Aussetzung des GWD noch in weiter Ferne.
Autor mikele90
 - 29. Juli 2015, 21:35:44
Ich wurde vor 5 Jahren auch mal mit T5 gemustert. Grund gab es keinen. Aber es war nahe liegend das es damit zusammen hing das der Wehrdienst abgeschafft werden sollte und man Personal entlassen musste und Geld ein zu sparen. Zumindest dachte ich das damals. Ende letztens Jahres habe ich mich erneut beworben. Auch wenn ich leichtes Asthma habe dessen Auswirkungen ich eig. nie spüre und wenn nur morgens beim aufstehen minimal was aber nach 10min weg ist, wurde ich eingeladen. Trotz Medikamente bekam ich diesmal ein T2. Und die nachuntersuchung meines asthmas ergab das ich selbst nach einem 10min Treppen Sprint noch ein atemvolumen von 127% hatte. Alles im allen bekam ich ein T2 und habe alles hinter mir und fange demnächst als feldjäger an.

Was das mit deinem Thema zu tun hat: ich glaube nicht das dein damaliges T7 der Grund deiner Ablehnung ist. Denn eine so gut wie alle Krankheiten verändern sich im Laufe der Zeit. Vom fußpilz bis hin zu Krebs. Es kann schlimmer werden, oder besser, oder Krankheiten verschwinden komplett. Hier solltest du also direkt mit dem ärztlichen Dienst deines karrierecenters sprechen und ihnen den Sachverhalt erklären. Evtl. falls es wirklich an deiner Krankheit liegt einen Arzt auf suchen der dir ein Gutachten erstellt. Manche hilft es. Versuchen solltest du es, denn schaden kann es nicht.
Autor mailman
 - 29. Juli 2015, 19:29:02
Manchmal ist es vllt auch besser, als wenn man Probleme bekommt und die Bw vllt. noch früher verlassen muss als gedacht (wenn es noch am Anfang ist)
Autor Conner
 - 29. Juli 2015, 19:02:25
Das stimmt! Hab´s ja nun selbst erlebt. Auch bei der ganzen Vorfreude usw.... das Leben geht weiter. Auch wenn ich im Moment etwas verärgert bin, hilft das nichts. Morgen sieht´s wieder anders aus, und es gibt noch viele andere tolle Jobs.

So long... nochmals Danke für Eure Antworten und macht weiter so!
Autor mailman
 - 29. Juli 2015, 18:57:34
Zitat" Sie waren ja beim Bund und somit wehrdienstfähig, also warten Sie einfach ab, die Einladung kommt bestimmt bald."

Eine telefonische Aussage von einem (sicher wegen der vielen Anrufe, die der täglich bekommt) genervten Sachbearbeiter, wahrscheinlich mal schnell in die Akte geschaut hat.

Solange man nix schriftlich hat, bringt einem sowas gar nichts.
Autor Conner
 - 29. Juli 2015, 18:52:24
@ KlausP:

Ja das hab ich mir nach Ihrem vorigen Post auf meine Aussage hin, auch gedacht... Wurde ja zweierlei sinngemäß so gesagt. Einmal beim Karriereberater und zum anderen, wie ich schrieb, telefonisch vom KC München. Zur Untersuchung wird es wohl nicht mehr kommen, außer die stellen ein Versehen beim Nachschauen fest, bezogen auf meine Frage via Email, die das KC noch beantworten sollte.

Aber wie gesagt, ich schätze das Sie Recht haben und ich nach Sachlage "ISSO"  ;D T5 bin und deshalb bereits vor einer Einladung via G-Akte so entschieden wurde.
Autor Conner
 - 29. Juli 2015, 18:26:23
Ich hatte zur Bewerbung ein Schreiben beigelegt, mit der Bitte/Antrag auf Überprüfungsuntersuchung. Aber das wurde wohl dennoch nicht erwogen, evtl. wegen dem Scheuermann...?
Aber vielleicht soll es so sein?! Wer weiß, was das Leben noch mit mir vor hat   :D
Autor ulli76
 - 29. Juli 2015, 18:19:18
Es sei denn ,derjenige stellt einen Antrag auf Nachmusterung. Dann kann man immernoch schauen, ob man die IIIer-Gradation vergeben kann- also T2.
Mit nem M. Scheuermann sollte man aber besser nicht Soldat werden, das führt auf DAuer zu Problemen.
Autor KlausP
 - 29. Juli 2015, 18:17:11
Zitat... " Sie waren ja beim Bund und somit wehrdienstfähig, ..."

Da leht aber jemand ganz schön weit draußen aus seinem Bürofenster. Es gab auch mal "T 3" und dann wurde der Tauglichkeitsgrad abgeschafft und plötzlich über Nacht waren alle "T 3er" zu "T 5ern" geworden. Es wäre auch durchaus denkbar, dass Ihre damaligen Einschränkungen jetzt zu T 5 führen. Aber das kann nur der ärztliche Dienst beim KC beantworten.