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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 10. August 2015, 08:29:35
Falscher Thread? Hier ging es um abgelehnten Urlaub und nicht um irgendwelche Äußerungen in sozialen Netzwerken.
Autor kermit_nc
 - 22. Juli 2015, 07:12:00
Auch wen demnächst Schluss ist, gibt es dir die Möglichkeit etwas fürs Leben zu lernen:

Nutze die Möglichkeiten eines Gespräches und versuche über geschickte Moderation deinen Willen durch zu setzen.


Die Beschwerde sollte das letzte Mittel bleiben.
Autor justice005
 - 21. Juli 2015, 18:53:08
ZitatWenn eh bald DZE ist sollte das denn doch wurscht sein

So sieht es aus.

Autor Flexscan
 - 21. Juli 2015, 18:52:12
Wenn eh bald DZE ist sollte das denn doch wurscht sein
Autor Megawaldi
 - 21. Juli 2015, 18:51:03
Ich denke auch das eine Beschwerde durchaus eine Möglichkeit ist.
Aber man sollte auch bedenken, da wir alle Menschen sind, durch so etwas auch das Vertrauen zwischen dem Chef und dem Soldaten Schaden nehmen könnte.
Autor justice005
 - 21. Juli 2015, 18:40:28
Gegen eine Beschwerde ist nichts zu sagen. Inhaltlich dürfte es hier entscheidend darum geht, ob der KpChef sein Ermessen richtig ausgeübt hat. Dazu kann ich nichts sagen, weil ich die Personallage nicht kenne. Aber das wird sich dann klären. Jedenfalls kann die Entscheidung des Chefs, den Urlaub abzulehnen, nochmal überprüft werden und man bekommt auch eine ordentliche Begründung im Beschwerdebescheid.

Für eine Beschwerde braucht man auch keine "Zustimmung" von Zugführer oder der VP.

Für die Beschwerde ist der Bataillonskommandeur zuständig, da sich die Beschwerde ja gegen den Chef richtet. Sie können die Beschwerde beim KpChef einreichen (der muss sie dann weiterleiten) oder aber direkt beim Kommandeur, da dieser - wie gesagt - zuständig für die Bearbeitung ist.

Autor Ralf
 - 21. Juli 2015, 15:54:49
ZitatIch frage mich aber warum andere Soldaten frei bekommen und ich nicht..
Vielleicht weil diese für den Zeitraum bereits genehmigten Urlaub haben und du noch nicht?
Autor KlausP
 - 21. Juli 2015, 14:59:39
Mein Rat: Schreiben Sie eine Beschwerde. Schon die Ablehnung ohne den Umstand, dass Anderen in der fraglichen Zeit Urlaub genehmigt wurde ist in meinen Augen beschwerdefähig. Ansonsten sehe ich das nämlöich wie wolverine:

ZitatUnd wenn es so wäre, wäre mir vor dem 30.09. echt bange ...

Dann müsste ich nämlich schon mal meine persönliche Bekleidung und Ausrüstung packen..
Autor wolverine
 - 21. Juli 2015, 14:54:36
Um Urlaub abzulehnen bedarf es zwingender dienstlicher Gründe. Wenn solche vorliegen wird er das in die Begründung der abgewiesenen Beschwerde schreiben. Möglich ist das. Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass ein FWDL in dieser Armee so unersetzbar ist. Und wenn es so wäre, wäre mir vor dem 30.09. echt bange ...
Autor TheBeckz
 - 21. Juli 2015, 14:50:50
Dann gehen Sie auf Ihren Chef zu, beantragen Sonderurlaub zwecks Umzug und warten auf die Antwort des Chefs.

Wenn er ablehnt, dann heißt es tatsächlich Pech, weil es ein normaler, (dienstlicher) Befehl ist.
Autor Immgrisch86
 - 21. Juli 2015, 14:20:13
Naja ob das keine Nachwirkungen hat, bin ich mir nicht sicher. Denn der DV entscheidet welche Soldaten er für dieses Event haben möchte. Dafür wird er bestimmte Kriterien haben und wenn du da rein fällst, dann bist du nunmal dran. Vielleicht sind die anderen zu klein, oder schaffen es nicht sich ordentlich anzuziehen wer weis.
Autor wolverine
 - 21. Juli 2015, 14:10:28
Zitat von: Sdwd69 am 21. Juli 2015, 14:06:54
Und eine Beschwerde einreichen kann man doch eigentlich immer, auch ohne Nachwirkungen oder nicht?
Ja, immer wenn man sich beschwert fühlt.
Autor Sdwd69
 - 21. Juli 2015, 14:06:54
Danke schon mal für die Antworten :)

Ich frage mich aber warum andere Soldaten frei bekommen und ich nicht..
Das ist ja schon eine ungerechte Behandlung.. Was dann so auch nicht erlaubt wäre. Oder gehe ich da falsch in der Annahme?
Bei mir geht's halt um einen Umzug.

Und eine Beschwerde einreichen kann man doch eigentlich immer, auch ohne Nachwirkungen oder nicht?
Autor wolverine
 - 21. Juli 2015, 13:44:52
Zitat von: Sdwd69 am 21. Juli 2015, 11:49:52
Danke schon mal im Vorraus für eure Antworten :)
Und die Frage lautet?
Autor cesc11
 - 21. Juli 2015, 13:33:42
Es ist ein rechtmäßiger Befehl. Der Befehl ist nicht unzumutbar, verletzt nicht die Menschwürde, es wird keine Straftat dadurch begangen und es hat einen dienstlichen Zweck. Ich würde sagen, dass bedeutet: Antreten.

Wenn ich mich täusche lasse ich mich gerne eines besseren Belehren!