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Zusammenfassung

Autor Interesse 1977
 - 24. August 2015, 10:48:52
Ok! Danke, Tommie!
Autor Tommie
 - 21. August 2015, 13:09:10
1.) Während einer RDL übernimmt die Bundeswehr Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Hierzu sollten Sie mal die "alte Tante Google" befragen ;) !

2.) Eine Beförderung ist nur dann möglich, wenn Sie beordert, also auf einer Planstelle für Reservisten eingeplant sind!

3.) Wann? Lesen Sie die ZDv 20/7 und rechnen Sie damit, dass die Mindestzeiten sowieso nicht klappen ;) !

4.) Diese Frage beantwortet Ihnen Ihr Reservistenbearbeiter gerne, wenn Sie die RDL dann angetreten haben!

5.) Meinen Sie hiermit eine Beorderung mit (zunächst vorläufigem) höheren Dienstgrad? Dazu gibt es im Forum genügend Erfahrungsberichte, da Sie definitiv nicht der erste sind, der damit ankommt!

Autor Interesse 1977
 - 21. August 2015, 11:26:20
Moin!
Ich werde am Anfang nächsten Jahres voraussichtlich eine mehrwöchige RDL ableisten.
Folgende Fragen habe ich dazu:
1. Erfolgt nach Ableistung der RDL eine Abführung von irgendwelchen Beiträgen an die Rentenkasse?
Laut Aussage des zuständigen Portepee-Unteroffiziers ist das jetzt annähernd so wie bei SAZ´s, wenn diese ausscheiden. (Er sprach von 90%)
2. Sind Beförderungen möglich in dieser Zeit? (Bin HG d.R.)
3. Wenn ja, wann?
4. Gibt es für eine Laufbahn als Reserve-Feldwebel, über die ich nachdenke, irgendwelche Altersobergrenzen oder sonstige Bedingungen?
5. Wird es bei Beorderung mit verwendbarem Beruf so gehandhabt, wie bei einer Verwendung als SAZ? (so interpretiere ich jedenfalls die Bw-Karr-Seite)
Vielen Dank vorab
MkG