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Autor Sestr
 - 26. August 2015, 07:17:55
Zitat von: BulleMölders am 26. August 2015, 07:10:40
Und was sagt Ihr Sprunggelenk zu einem 30 Km Marsch mit 20 kg Gepäck in schweren Kampfstiefeln?

Ich muss Ihnen gestehen, dass ich diesen Fall noch nicht getestet habe ;-)
Allerdings sehe ich Sport im Sand durchaus als Extremfall an. Kann mir also gut vorstellen, dass auch ein 30km Marsch mit zusätzlichem Gewicht nicht am Sprunggelenk scheitern soll.
Autor BulleMölders
 - 26. August 2015, 07:10:40
Und was sagt Ihr Sprunggelenk zu einem 30 Km Marsch mit 20 kg Gepäck in schweren Kampfstiefeln?
Autor Sestr
 - 25. August 2015, 21:26:40
Zitat von: ulli76 am 25. August 2015, 21:09:40
Die Bescheinigung ist das eine- die bekommst du wenn es soweit ausgeheilt ist. Restbeschwerden sind dafür in der Regel kein Problem, da die Definition von "belastbar" im Zivilen und beim Bund doch unterschiedlich ist.

Deswegen habe ich nicht nach einer Bescheinigung gefragt, sondern ob du noch Restbeschwerden hast.

Da ich regelmäßig Fußball und gelegentlich auch Beach-Volleyball spiele, kann ich ruhigen Gewissens sagen, dass ich keinerlei Restbeschwerden mehr habe.
Autor ulli76
 - 25. August 2015, 21:09:40
Die Bescheinigung ist das eine- die bekommst du wenn es soweit ausgeheilt ist. Restbeschwerden sind dafür in der Regel kein Problem, da die Definition von "belastbar" im Zivilen und beim Bund doch unterschiedlich ist.

Deswegen habe ich nicht nach einer Bescheinigung gefragt, sondern ob du noch Restbeschwerden hast.
Autor Sestr
 - 25. August 2015, 21:04:22
Zitat von: Tommie am 25. August 2015, 21:01:41
Die Bescheinigung ist quasi "für die Füße" ;D ! Es gibt in der ZDv 46/1, die jeder Musterung zugrunde liegt unter der GNr. 6 fünf verschiedene Gradationen für ausgeheilte Knochenbrüche, die von "alles kein Problem" bis hin zu "Lied aus!" reichen. Die Bewertung der Heilung Ihrer Fraktur unterliegt zunächst dem Musterungsarzt, danach eventuell einem Bundeswehr-Chirurgen! Die absolute Mehrheit aller zivilen Ärzte hat von den Anforderungen, die das Militär an Ihre Gebeine stellt, leider nicht die blasseste Ahnung!

Danke für die Aufklärung!
Mein Wehrdienstberater sagte mir jedoch Anfang des Jahres, dass ich so eine Bescheinigung für die Bewerbung benötigen würde. Habe sie dementsprechend anfertigen lassen und der Bewerbung beigelegt.
Autor Tommie
 - 25. August 2015, 21:01:41
Die Bescheinigung ist quasi "für die Füße" ;D ! Es gibt in der ZDv 46/1, die jeder Musterung zugrunde liegt unter der GNr. 6 fünf verschiedene Gradationen für ausgeheilte Knochenbrüche, die von "alles kein Problem" bis hin zu "Lied aus!" reichen. Die Bewertung der Heilung Ihrer Fraktur unterliegt zunächst dem Musterungsarzt, danach eventuell einem Bundeswehr-Chirurgen! Die absolute Mehrheit aller zivilen Ärzte hat von den Anforderungen, die das Militär an Ihre Gebeine stellt, leider nicht die blasseste Ahnung!
Autor Sestr
 - 25. August 2015, 20:57:34
Zitat von: ulli76 am 25. August 2015, 20:53:37
Was ist denn mit deinem Haxn? Komplett beschwerdefrei, auch unter stärkeren Belastungen? Oder noch Zipperlein?

Habe bereits einen ärztlichen Nachweis anfertigen lassen, in dem geschrieben steht, dass mein Sprunggelenk wieder vollkommen belastbar ist.
Autor ulli76
 - 25. August 2015, 20:53:37
Was ist denn mit deinem Haxn? Komplett beschwerdefrei, auch unter stärkeren Belastungen? Oder noch Zipperlein?
Autor Sestr
 - 25. August 2015, 20:39:46
Zitat von: Tommie am 25. August 2015, 20:31:07
Erstens geht der FWD immer mindestens sieben Monate und zweitens ist das vollkommen sinnbefreit vor einer Laufbahn als Offizier! Bewerben Sie sich und warten Sie ab, ob Sie überhaupt eingeladen werden. der Abbruch einer Ausbildung ohne Zusage bei der Bundeswehr ist nie eine gute Idee! Was machen Sie denn, wenn die Bundeswehr Sie nicht nimmt?

Hallo Tommie, danke zunächst für die Antwort.

Meine Ausbildung abzubrechen, bevor ich angenommen bin, wäre keine Option für mich. Mein Gedankengang war eher, den Eignungstest für Offiziere möglichst noch in diesem Jahr zu absolvieren und anschließend, bei optimalem Verlauf, den Versuch zu starten noch im Januar als FWDL zu beginnen.
Daran ist denke ich an für sich nichts auszusetzen, da ich jederzeit abgesichert wäre/bin.

Grüße
Autor Ralf
 - 25. August 2015, 20:37:34
Möglich ist das mit dem FWD, auch der verzugslose Übergang. Den Nachteil mit der Probezeit hat KlausP bereits geschrieben.
Autor KlausP
 - 25. August 2015, 20:36:27
Zitat... Hätte ich nach Ablauf des FWD am 30.06.2016 erneute 6 Monate Probezeit als OA ...

Kurz und knapp: Nein!
Autor Tommie
 - 25. August 2015, 20:31:07
Erstens geht der FWD immer mindestens sieben Monate und zweitens ist das vollkommen sinnbefreit vor einer Laufbahn als Offizier! Bewerben Sie sich und warten Sie ab, ob Sie überhaupt eingeladen werden. der Abbruch einer Ausbildung ohne Zusage bei der Bundeswehr ist nie eine gute Idee! Was machen Sie denn, wenn die Bundeswehr Sie nicht nimmt?
Autor Sestr
 - 25. August 2015, 20:24:43
Hallo zusammen.

Da ich mich seit geraumer Zeit für die Laufbahn der Offiziere interessiere und das nächste Einstellungsdatum (01.07.2016) noch etwas aussteht, hätte ich ein paar Fragen an euch.

Zunächst etwas zu meiner Bewerbungs-Historie und meiner Intention:
Im Jahr 2013 bewarb ich mich bereits bei der Bundeswehr, brach mir damals allerdings kurz vor dem Einstellungstest in Köln das Sprunggelenk. Diese Verletzung beeinträchtigte mich bis in die späten Monate 2014, weshalb ich mich erst im Jahr 2015 wieder für die Offizierslaufbahn beworben habe. Dieses Mal entschied ich mich in letzter Konsequenz gegen die Bundeswehr und für ein duales Studium, doch diese Entscheidung bereue ich bereits seit einigen Monaten. Aus diesem Grund möchte ich mich auch im kommenden Jahr 2016 für die Offizierslaufbahn bewerben. Sollte alles nach Plan laufen und ich die Möglichkeit geboten bekomme, zum 01.07.2016 in die Laufbahn der Offiziere einzusteigen, würde ich die bis dahin anstehende Zeit gerne sinnvoll nutzen, weshalb ich mich für den FWD interessiere.

Nun meine Fragen an euch:
1) - Ist ein nahtloser Übergang vom FWD zur Offizierslaufbahn überhaupt möglich?
Wenn ja:
1.1) - Allgemein: Haltet ihr diese Planung für sinnvoll?
1.2) - Sollte ich den Eignungstest in Köln bestehen, müsste ich trotzdem einen weiteren Einstellungstest für den FWD absolvieren?
1.3) - Wie realistisch ist es zeitlich gesehen, dass ich bereits im Januar 2016 in den FWD einsteigen kann?
1.4) - Hätte ich nach Ablauf des FWD am 30.06.2016 erneute 6 Monate Probezeit als OA, oder laufen die 6 Monate nur einmalig während des FWD ab?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße