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Autor Chrissy2010
 - 27. August 2015, 18:42:20
ah DANKE für die Hilfe..:-)
Autor KlausP
 - 27. August 2015, 17:32:11
Das macht nichts. Ab dem Moment, wo Sie dem AG die Aufforderung vorlegen, unterliegen Sie dem speziellen Kündigungsschutz nach Arbeitsplatzschutzgesetz.
Autor Chrissy2010
 - 27. August 2015, 17:07:26
oky, mal sehen wann es kommt dann. da ich noch in der Probezeit bin leider.
Autor KlausP
 - 27. August 2015, 17:04:23
ZitatWie ist das mit dem Arbeitgeber, wann muss man ihn informieren wenn ich genommen wurde?

Wenn Sie die "Aufforderung zum Dienstantritt" bekommen haben.
Autor Chrissy2010
 - 27. August 2015, 17:00:37
Hallo ihr Lieben, ich bin neu hier :-)
Habe gestern endlich nach einiger Zeit einen Großen Brief bekommen von der BW wo unterlagen drinnen waren:
- Eröffnung für die Verwendungsplanung
- Verpflichtungserklärung und Auslandserklärung
- Arbeitsplatzschutz Merkblatt
- Info für Hinterbliebenen Info
- Dienstposten Beschreibung und tätigkeitsbeschreibung
- Verwendungsausweis (t2)

nun meine Frage, wenn ich das bekommen habe. Ist es sicher das ich genommen wurde? oder noch nicht?
Wie ist das mit dem Arbeitgeber, wann muss man ihn informieren wenn ich genommen wurde?
Hab schon versucht Einplaner anzurufen jedoch ohne Erfolg, sollte mich vor 2 Tagen zurück rufen. Jedoch noch nicht passiert leider.

Würde mich Freuen um eure Hilfe Danke

MFG
Chrissy :-)