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Autor Babo Schelle
 - 19. September 2015, 18:51:37
Zitat von: Bumblebee am 19. September 2015, 13:23:41
Respekt und Anerkennung - Gerde dann dürftest Du wirklich garkeine Probleme im Kameradenkreis mit Deiner Herkunft kriegen.

Es gibt sowieso viele Türken die ebenfalls Deutscher werden möchten, deshalb denke ich nicht dass ich Probleme kriegen würde. ;)

LG
Autor Bumblebee
 - 19. September 2015, 13:23:41
ZitatIch werde mir dann die deutsche Staatsangehörigkeit (oder Staatsbürgerschaft?) beantragen und die türkische aufgeben.

Respekt und Anerkennung - Gerde dann dürftest Du wirklich garkeine Probleme im Kameradenkreis mit Deiner Herkunft kriegen.
Autor Babo Schelle
 - 19. September 2015, 13:17:36
So, zuerst entschuldige ich mich für die Verspätung. Ich werde wohl das Geburtsortprinzip nutzen. Mein Vater ist als türkischer Arbeitnehmer in den 19igern gekommen (also hatte er ein unbefristetes Aufenthaltsrecht) und hatte mehr als 8 Jahren in DE gelebt bevor ich geboren wurde. Ich bin nachdem 1. Januar 2000 geboren (am 9. Januar :D ) und ich habe bis zu mein 21. Lebensjahr min. 8 Jahren in DE gelebt. Also sieht alles gut aus. Da ich in Deutschland aufgewachsen bin darf ich Doppel-Staatsbürger bleiben, also muss ich keine Optionspflicht bis zum 21. Lebensjahr erfüllen, werde trotzdem machen. Ich werde mir dann die deutsche Staatsangehörigkeit (oder Staatsbürgerschaft?) beantragen und die türkische aufgeben.

LG
Autor cRueMeL
 - 01. September 2015, 15:59:06
Moin!
Muss eben loswerden und ein Lob äußern, dass du dich jetzt schon mit 15 Jahren besser artikulieren kannst als manch Deutscher der seit 40 Jahren hier lebt!

Musste dennoch etwas schmunzeln bei der Frage, ob es "einige" ausländisch klingende Kameraden hier gibt, denn hier sind schon einige. Habe bis jetzt auf jedem Lehrgang mindestens einen Türken, Kurden oder Afrikaner kennengelernt, welche wirklich in keiner Form anders behandelt worden sind, also musst du dir da wirklich keine Sorgen machen! :)

Ich habe sogar von Muslimen gehört die ihren Glauben vollständig, während ihres Dienstes, ausleben können.

Mit besten Grüßen!
Autor Tommie
 - 28. August 2015, 11:38:45
Der Fall ist in meinen Augen recht simpel aufzulösen ;) :

1.
ZitatDas Geburtsortprinzip ist allerdings an die Voraussetzungen gebunden. So muss sich mindestens ein Elternteil beim Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit wenigstens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhalten und entweder im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sein oder über eine Aufenthaltsgenehmigung auf Grundlage des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz verfügen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhält das Kind bei der Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Wäre diese Bedingung erfüllt, hätte der Fragesteller schon die deutsche Staatsbürgerschaft! Hier wird zu prüfen sein, ob sich die Geburt des Fragestellers eventuell mit der "Aktivierung" dieses gesetzes überschneidet und ihm die deutsche Staatsbürgerschaft nachträglich zuerkannt werden könnte!

2.
Zitat"Sehr häufig erwirbt das Kind  bei seiner Geburt auch eine oder mehrere Staatsbürgerschaften der Eltern. Ist dies der Fall, muss sich das Kind mit dem 18. Lebensjahr entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft annimmt. Eine Mehrstaatigkeit ist hier nur in Ausnahmefällen möglich. "

Wenn man die Wahl hat, welche Staatsbürgerschaft man annehmen möchte, so kann man dies mit 18 Jahren tun! Damit ist es dann allerdings mit der türkischen Staatsbürgerschaft vorbei, so wie es aussieht! Und nachdem man die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens ein Jahr hat, kann man sich auch bei der Bundeswehr bewerben!

3. Sollte von den ersten beiden Punkten keiner zutreffen, wird es wohl nichts werden mit der deutschen Staatsbürgerschaft und damit auch nichts mit der Bundeswehr!

Mein Rat: Kontakt aufnehmen mit der deutschen Botschaft in Ankara, ein Konsulat halte ich in diesem Falle für nicht so optimal, und den Fall ggf. unter Vorlage der Geburtsurkunde dort klären lassen. So lange von dort keine Antwort erfolgt, können wir uns bis zum Abwinken in Spekulationen ergehen, aber das wird zu nichts führen ...
Autor ulli76
 - 28. August 2015, 08:48:07
Ich denke, wir sind hier die falschen Ansprechpartner sind, was die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis angeht.

Versuch es doch mal mit der Homepage der deutschen Botschaft in der Türkei.
Autor F_K
 - 28. August 2015, 08:40:10
Bist Du in Berlin gemeldet?

Nein - also gilt die Seite nicht für Dich ...
Autor Babo Schelle
 - 28. August 2015, 00:38:08
Tschuldigung, scheint so als hätte ich etwas falsch verstanden... Ok, dann scheint alles gut auszusehen, aber wie bekomme ich bitte eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Bin auf dieser Webseite zugestoßen: https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/dienstleistungen/service.245682.php/dienstleistung/324863/

Scheint so als wären die Gebühre für türkische Staatsbürger viel billiger als den anderen. :D

LG Babo Schelle
Autor Tommie
 - 27. August 2015, 22:30:31
Wobei die Praxis gezeigt hat, dass 15-jährige "Wannabe-Babos" nahezu immer nur Poser sind, die gewaltig auf "dicke Hose" machen, aber nichts drin haben ;D ! "Ich schwör, Alder, ... [Beleidigung] :D !"
Autor Elvis22
 - 27. August 2015, 22:28:04
Zitat von: Saloice am 27. August 2015, 22:11:50
Der Username spricht  nicht gerade für Sie...

Möglicherweise aber für sich...  ::)
Autor Saloice
 - 27. August 2015, 22:11:50
Der Username spricht  nicht gerade für Sie...
Autor Tommie
 - 27. August 2015, 22:03:18
Zitat von: Tommie am 27. August 2015, 20:39:54Und so lange Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und dies mindestens ein Jahr lang, auch nicht.

Dieser Satz war bzw. ist doch eindeutig, oder? Wenn Sie ein Jahr lang die deutsche Staatsbürgerschaft haben, können Sie sich bewerben, vorher bekommen Sie eine Bewerbung mit einer freundlichen aber bestimmten Absage zurück!
Autor StOPfr
 - 27. August 2015, 21:31:21
Zitat von: Babo Schelle am 27. August 2015, 21:04:49
Haben Sie eine Ahnung ob man selbst für eine Ausbildung bei der BW deutsche Bürgerschaft braucht?

Diese Ausbildung bei der Bundeswehr ist die militärische Grundausbildung für alle Soldaten. Voraussetzung ist hier der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter von 17 Jahren. 
Autor Babo Schelle
 - 27. August 2015, 21:29:08
Zitat von: mailman am 27. August 2015, 21:19:12
Zitat3. Was ist mit Sozialversicherung, Krankenkasse usw.? Soweit ich weiß registriert der Jobgeber den Kollegen sofort nach seiner Einstellung für eine Sozialversicherung. Leider kenne ich mich mit diesen Thema nicht aus.



4. Etwas blöde Frage, aber glaubt ihr man würde mich bei der BW nicht willkommen heißen wegen ausländischen Namen oder gibt es bereits einige Soldaten mit ausländischer Herkunft in der BW?

Ich würde mich freuen wenn ihr meine Fragen einzelnd beantworten würdet.

3. Krankenkasse gibt es nicht, da man unentgeldliche Truppenärztliche Versorgung hat. Ansonsten läuft es genauso wie bei jedem anderen AG


4. Wüßte nicht warum das ein Problem darstellen sollte, es liegt aber auch an einem selbst.

Vielen Dank für ihre Antwort. Könnten Sie eventuell ihre Meinung zu den Themen Ausbildung und deutsche Bürgerschaft äußern?

LG Babo Schelle
Autor mailman
 - 27. August 2015, 21:19:12
Zitat3. Was ist mit Sozialversicherung, Krankenkasse usw.? Soweit ich weiß registriert der Jobgeber den Kollegen sofort nach seiner Einstellung für eine Sozialversicherung. Leider kenne ich mich mit diesen Thema nicht aus.



4. Etwas blöde Frage, aber glaubt ihr man würde mich bei der BW nicht willkommen heißen wegen ausländischen Namen oder gibt es bereits einige Soldaten mit ausländischer Herkunft in der BW?

Ich würde mich freuen wenn ihr meine Fragen einzelnd beantworten würdet.

3. Krankenkasse gibt es nicht, da man unentgeldliche Truppenärztliche Versorgung hat. Ansonsten läuft es genauso wie bei jedem anderen AG


4. Wüßte nicht warum das ein Problem darstellen sollte, es liegt aber auch an einem selbst.