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Zusammenfassung

Autor Chainsaw
 - 01. Oktober 2015, 10:29:27
Beispiele aus einzelnen Ländern:

Bayern: Artikel 43 Abs. 3 Satz 2 BayHSchG
ZitatDurch das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Fachhochschulstudiengangs wird die allgemeine Hochschulreife nachgewiesen.

Berlin: § 10 Abs. 3 BerlHG
ZitatEine der allgemeinen Hochschulreife entsprechende Hochschulzugangsberechtigung wird auch durch einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben.
Autor Cally
 - 30. September 2015, 17:14:12
Ich wollte ohnehin nochmal für mich eine Auflistung der einzelnen Länder machen, in der steht wie viel der entsprechende Bildungsstand in den einzelnen Ländern wert ist. Wenn ich irgendwann Lust und Laune hab, werde ich die Ergebnisse hier nochmal teilen.

Zitat von: F_K am 30. September 2015, 17:10:27
[...] nichts von allgemeingültigen Regeln. [...]

Zitat von: Cally am 30. September 2015, 16:58:27
[...] Von einem Grundsatz war keine Rede. [...]
Autor ulli76
 - 30. September 2015, 17:11:55
Bei den Medizinern gibt es Besonderheiten- die so weit ich weiss, die Bundeswehr aber nicht nutzt.
So haben Bewerber mit einer bestimmten Berufserfahrung in Gesundheitsberufen die Möglichkeit, eine Immaturenprüfung abzulegen und so zum Studium zugelassen zu werden.
Davon, dass ein anderes Studium die allgemeine Hochschulreife beinhaltet habe ich ehrlich gesagt noch nichts gehört. Und es gibt genug Interessenten für das Medizinstudium ohne Abitur, so dass diese Möglichkeit in entsprechenden Foren sicher schon einmal Thema gewesen wäre.
Autor F_K
 - 30. September 2015, 17:10:27
Wenn es gleich die meisten Länder sind, hätte ich gerne eine Aufstellung.

Aus den von dir gelisteten Links steht viel von Schwierigkeiten und Durchhaltevermögen, nichts von allgemeingültigen Regeln.

Aber was soll es, ich will ja nicht studieren und der TE soll sich bewerben ...
Autor Cally
 - 30. September 2015, 16:58:27
Wo hab ich denn geschrieben, dass ein Meistertitel einem Studium gleichgestellt ist? Ich habe geschrieben dass ein abgeschlossenes Studium in den meisten Ländern die allgemeine Hochschulreife beinhaltet und der TE dadurch auch mit einer schulisch erworbenen Fachhochschulreife theoretisch Medizin studieren kann, da er durch den Bachelortitel ja ohnehin die allgemeine Hochschulreife hat (angemerkt: in den meisten mir bekannten Ländern). Von einem Grundsatz war keine Rede.
Autor F_K
 - 30. September 2015, 16:45:56
Und wo steht, das ein Studium einem Meister gleichgestellt ist?

Außerdem steht da ganz deutlich, das es Länder recht und schwierig ist - nichts von einem Grundsatz mit Studium in allen Ländern beliebige Fächer ( inklusive Medizin) zu studieren ...
Autor Saloice
 - 30. September 2015, 16:39:22
Wieso lebe ich eigentlich in Bayern?  ::) :(
Autor Cally
 - 30. September 2015, 16:24:04
/e modifiziert durch Länderrecht und dem hoheitlichen Recht der einzelnen Hochschulen
Autor Cally
 - 30. September 2015, 16:21:14
http://www.studieren-ohne-abitur.de/web/information/ueberblick/

Zitat◾Inhaber(innen) beruflicher Aufstiegsfortbildungen (Meister(innen) und Inhaber(innen) als gleichwertig eingestufter Abschlüsse) erhalten eine allgemeine Hochschul­zugangsberechtigung.

http://www.studieren-in-niedersachsen.de/voraussetzungen.htm

ZitatDie nachstehend aufgeführten beruflichen Vorbildungen berechtigen in Niedersachsen kraft Gesetzes zur Aufnahme eines Studiums in jeder Fachrichtung an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie an Fachhochschulen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Zeugnis für die Bewerbung bei den Hochschulen eine Durchschnittsnote ausweisen soll.

Der Studiengang Medizin ist nicht nur Abiturienten vorbehalten. Auch Fachwirte können - theoretisch - Medizin studieren. Theoretisch reicht sogar Berufserfahrung, da die allgemeine Hochschulreife die allgemeine Hochschulreife ist, egal ob durch Abitur oder anderweitig erworben.
Autor F_K
 - 30. September 2015, 15:26:16
@ Cally:

Quelle?

http://www.studium-ratgeber.de/studieren-ohne-abitur.php spricht z. B. bei Medizin beim Abitur von "conditio sine qua non".
Autor Cally
 - 30. September 2015, 15:17:40
Mir fällt spontan kein Bundesland ein, in dem ein abgeschlossenes Studium nicht der allgemeinen Hochschulreife entspricht (oder heißt studiert lediglich teilgenommen und nicht abgeschlossen?). Wenn es dein Abschluss war, ist er doch auch ganz ok.

Es gab vor einiger Zeit sowohl einen nicht akademischen Betriebswirt, als auch einen Fachwirt, die beide die Offizier- und Studieneignung bekommen haben. Bewirb dich und versuch dein Glück.
Autor F_K
 - 30. September 2015, 14:50:35
Chancen gibt es immer - sofern die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden:

- Noch unter 30?
- Tauglich?
- Offiziereignung?
- Bestenauslese?

Vermutlich wird ein CAT Vortest nötig sein - und bei Medizin fehlen die Voraussetzungen (Vollabitur) - ich würde jedenfalls einen Plan A und B haben (und Bw nur als "C" verfolgen).
Autor Bendu89
 - 30. September 2015, 14:50:03
Habe BWL in Singapur, New York und Hamburg studiert mit 2,2
Autor SGBunny
 - 30. September 2015, 14:48:58
Zitat von: dunstig am 30. September 2015, 14:29:38
SGBunny: Medizin wird bei der Bundeswehr nicht an den Universitäten in Hamburg und München studiert, sondern an "normalen" zivilen Universitäten in der ganzen Republik verteilt.

Stimmt, da war was.
Autor dunstig
 - 30. September 2015, 14:29:38
SGBunny: Medizin wird bei der Bundeswehr nicht an den Universitäten in Hamburg und München studiert, sondern an "normalen" zivilen Universitäten in der ganzen Republik verteilt.

Da man Bewerber bei der Bundeswehr aber generell nur mit richtigem Abitur zum Medizinstudium zulässt und dort in den letzten Jahren auch zumeist ein Schnitt von 1,x gefordert war, kann man sich das mit einem deutlich unterdurchschnittlichem (und dazu auch "nur") Fachabitur die Bewerbung für Medizin direkt sparen.

Für andere Studiengänge mag das noch anders aussehen, aber auch da würde ich die Chancen nicht zu hoch ansetzen.

Was für ein Studium wurde denn abgeschlossen? Evtl. kann man hier ansetzen und den schlechten Schulabschluss etwas aufschönen.