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Autor Auricher
 - 16. Oktober 2015, 20:15:38
@Feuerwelten
Der Munbehälter Beton ist nicht für 1.1 und 1.2 zugelassen.
25 kg AEM dürfen von 1.3 rein und 1.4 unbegrenzt.
MfG aus Aurich
Autor F_K
 - 20. Juni 2015, 09:20:57
Wie wolve richtig schreibt: Munition hat zwar ein gewisses Potential, die Lagerung ist aber unkritisch und unterliegt keinen besonderen Vorschriften (ausser Blechschrank).

Treibladungen und Schwarzpulver sind dagegen kritisch, es gibt Höchstgrenzen und Lager müssen genehmigt werden.
Autor ulli76
 - 20. Juni 2015, 07:24:41
Wo sind die ganzen Feuerwerker nochmal gelandet? Stetten?
Oder mal in Aachen in der Schule anrufen. Die könnten das wissen.
Autor wolverine
 - 20. Juni 2015, 00:21:28
Außerhalb "Kleiner Mengen" muss ein Lager explosionsgefährlicher Stoffe doch sowieso behördlich abgenommen werden?! Von daher: Wenn die es akzeptiert wird ein Datenblatt nicht wirklich helfen.

Das sollte so aber auch in der 2.(?) SprengVO stehen.
Autor F_K
 - 19. Juni 2015, 23:33:22
Dir ist schon klar, das inerte Munition anders zu betrachten ist als Schwarzpulver und Feuerwerk?
Autor Feuerwelten
 - 19. Juni 2015, 22:52:05
Autor Feuerwelten
 - 19. Juni 2015, 22:51:04
Hallo Leute,
ich bin auf der Suche nach einem Datenblatt für die in Waschbeton ausgeführten Munitionscontainer. Diese werdet Ihr sicher kennen ;)
Ich bin Feuerwerker und habe solch einen als Aufbewahrungsstätte für Material kurz vor Feuerwerken.
Soweit ich weiß sind diese Container bis 1.1G zugelassen. Aus dem Datenblatt geht sicher hervor bis wie viel NEM. Wie das jetzt bei Munition gerechnet wird weiß ich leider nicht. Bei uns Feuerwerken wird die Explosivmasse in NEM angegeben.
Wir wollen darin Material der Kategorie 1.3G bis 50 KG wie in LR410 angegeben lagern.
Anbei noch mal ein Bild des Containers.
An der linken Tür ist auch eine Bezeichnung die würde mich mal interessieren so nebenbei. War leider kein aktiver Soldat deswegen kenne ich mich damit nicht so aus. Hoffe ihr Lyncht mich deswegen jetzt nicht ;)

Feuerige Grüße
Feuerwelten