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Zitat von: Ralf am 18. Oktober 2015, 13:55:45
Es ist ja nicht Aufgabe des KarrC bw, die Gleichwertigkeit zu prüfen, bzw. anzuerkennen. Das obliegt dem Bewerber. Die Aussage vom KarriereChat ist da richtig gewesen.
Und wenn es da gegenseitige Abkommen gibt und die für dich zutreffen, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses 600,- kostet.
Du kannst ja auch deine Zeugnisse mit den Begründungen der Abkommen an das KarrC Bw schicken und nachfragen, ob das ausreicht. Anhand der Antwort musst du dann halt weiter entscheiden.
Aus dem Handgelenk wird man dir jedenfalls die Frage nicht beantworten.
Dt. Staatsbürgerschaft hast du aber?