Autor: ToMA
« am: 05. November 2015, 09:58:48 »Wie geschickt vom BMVg die Pausen bei der Erfassung der Dienstzeitbasis mit einzurechnen.
Das hängt ja von der Pausenregelung ab.
Hat der Teilzeitbeschäftigte die gleichen Pausen genommen wie der Vollzeitbeschäftigte, ist er bei dieser Berechnung sogar im Vorteil.
Ohne Pausenberücksichtigung hätte er z.B. bei täglich 0,5 h Pause nur einen Anteil von 82,72 % (33,5 h x 100 / 40,5 h) anstatt der berechneten 83,72 %.