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Zusammenfassung

Autor Tommie
 - 19. November 2015, 07:37:09
@ benba:

Wenn der Kamerad "Rene93" keinen eigenen und anerkannten Hausstand hat, ist ein Umzug oder die "Beschaffung" einer Wohnung einzig und alleine sein Problem! Die Bundeswehr zahlt ihm den "Rucksackumzug", aber nicht mehr! Ihr Link verweist auf die Seite, die sich an Soldaten richtet, denen im Rahmen z. B. einer Versetzung die Umzugskostenvergütung zugesagt wurde! Er kann natürlich auch mit Rahmenvertragspartnern umziehen, aber die Bezahlung ist dann sein Problem!
Autor benba
 - 18. November 2015, 23:27:39
M1 nach Umzug Bundeswehr googeln
M2 dieser Link funktioniert http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pPKUVL2y1KLyxJyS0rx0vdLcqtJ0_YJsR0UAmIjghw!!/
M3 Bundeswehr.de -> Verwaltung -> Umzug mit der Bundeswehr
Autor ulli76
 - 18. November 2015, 23:03:00
Doch ist so. Ist ein Gehaltsvorschuss. und früher gab es mal einen Zuschuss zu nem Herd- weiss aber nicht, ob der inzwischen gestrichen wurde.
Autor grenadier33
 - 18. November 2015, 22:44:53
Zinslos kann man ja fast nicht glauben.
Autor Ralf
 - 18. November 2015, 20:40:30
Es gibt die Möglichkeit eines zinslosen Kredites bei Ersteinrichtung eines eig. Hausstandes.
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=27732.0
Autor Flexscan
 - 18. November 2015, 20:31:22
wieo sollte die Bundeswehr Dir den Umzug finanzieren?

Der Sold am Ende des Monats ist nicht nur zum verjubeln da.
Autor Rene93
 - 18. November 2015, 19:41:54
Hallo
Ich werde zum 1.1.16 in Richtung Heimat versetzt.
Und jetzt wollte ich mir da eine Wohnung holen. Da ich vorher kasernen Schläfer war.
Jetzt ist halt die frage was die Bundeswehr zahlt.
Zb Erstausstattung oder ähnliches?
Vielleicht kann mir diesbezüglich jemand helfen.

Mkg