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Autor Ralf
 - 27. November 2015, 17:07:27
Oftmals steht in der Kasernenordnung, ob Hunde überhaupt regelmäßig oder nur in Ausnahmefällen mitgebracht werden dürfen.
Autor Andi
 - 27. November 2015, 10:43:41
Kann man so stringent machen, muss man aber nicht. Zum einen habe ich diverse Kameraden, die ehemalige Diensthunde übernommen haben, die jetzt zwar faktisch noch der Bundeswehr gehören, aber als Privathunde zählen und zum anderen muss man eben den Einzelfall prüfen. Wenn jemand ein eigenes Büro hat, dann kann der den Hund gerne dabei haben, wenn er sich eins teilt geht es nur, wenn die Kameraden damit klar kommen. Wenn er gar kein eigenes Büro hat geht es halt gar nicht.

Und dann muss man halt auch noch schauen, ob und inwiefern der antragstellende Kamerad geeignet ist, den mit einer Genehmigung verbundenen Vertrauensvorschuss zu erfüllen.

Gruß Andi
Autor FoxtrotUniform
 - 27. November 2015, 01:05:18
Das regelmäßige(!) Mitbringen von Hunden habe ich immer abgelehnt und würde es - falls ich nochmal in die Verantwortung komme - auch immer wieder tun. Dabei rede ich nicht von Ausnahmen bis zu einem Tag als Haustiere sind ausschließlich Privatangelegenheit und wo will man denn die Grenze ziehen? Wenn man ein Haustier hält muss man sich so organisieren, dass man immer eine Versorgung des Tieres sicherstellen kann.
Autor Andi
 - 26. November 2015, 22:07:56
Zitat von: Jens79 am 26. November 2015, 18:22:13
Nur weil an deinem Standort Wachhunde sind, heißt es nicht automatisch das keine anderen Hunde dort rein dürfen.

Doch, denn das ist genau so geregelt.
Die Diensthunde in Hannover sind keine Wachhunde.

Gruß Andi
Autor Andi8111
 - 26. November 2015, 20:57:24
Ich denke, wir machen hier nichts gegen unseren Willen. Das einzige, was wirklich gegen unseren erklärten Willen wäre, wenn man einem KDV-ler den Wehrdienst aufzwänge.

Auch, wenn es einige Zeit nach der Verpflichtung, meistens erst, wenn etwas unangenehmes passiert (Versetzung, Einsatz, doofer Lehrgang etc.) wieder ins Gedächtnis gerät, aber wir verpflichten uns, innerhalb der gesetzten Grenzen, unsere Dienstpflicht treu und ehrlich zu erfüllen.

Dass da ab uns an die Familie das nachsehen hat, ist bedauerlich, aber mehr auch nicht. Soldaten, die dann das geeiere anfangen, mit "Mimi, ich habe ein kleine Kind... Mimi, meine Frau ist schwanger... Mimi, aber ich habe dieses Jahr erst ein neues Sofa gekauft, wieso soll ich umziehen... Mimi, warum schließen die die Kaserne..." haben offenbar die Spielregeln noch nicht verstanden
Autor funker07
 - 26. November 2015, 19:30:19
Zitat von: SammyDee am 26. November 2015, 14:48:41
Finde es nur Schade das dass halten eines Hundes als "Privatvergnügen" angesehen wird, wenn es doch uU auch ein guter "Kindesersatz" sein kann, ohne
Hund und Kind auf eine Stufe stellen zu wollen.
Auch ein Kind führt nicht automatisch dazu, dass die Dienstpflicht sekundär wird.
Es gibt genug Soldaten mit (kleinen) Kindern, die gegen ihren Willen in den Einsatz mussten.
Autor Jens79
 - 26. November 2015, 18:22:13
Zitat von: Andi am 26. November 2015, 14:35:12
Die Betreuung deines Hundes ist ausschließlich dein Privatvergnügen.
Wenn du ein eigenes Büro hast, deine Dienstverrichtung es zulässt und es an deinem Standort möglich ist kann es dir aber gestattet werden den Hund hin und wieder mit zum Dienst zu bringen.

Gruß Andi

Nur weil an deinem Standort Wachhunde sind, heißt es nicht automatisch das keine anderen Hunde dort rein dürfen. Beispiel Hannover:

Dort sind regelmäßig Diensthunde untergebracht. Private Hunde dürfen ebenfalls mitgebracht werden wenn eine Reihe von Gesundheitsbescheinigungen vorgelegt werden sowie der Kasernenkommandant es genehmigt.

Also wie so oft. Wenn kein Antrag gestellt wird, kann keiner genehmigt werden.

Ansonsten bin ich ganz bei Bulle

Zitat von: BulleMölders am 26. November 2015, 15:27:31
Zitat von: SammyDee am 26. November 2015, 15:21:42
Also um das ganze mal abzukürzen, gibt es keinerlei Mittel und Wege um mit gutem Wissen und Gewissen zu argumentieren, ob aus Sicht des Hundehalters oder aus der der Allgemeinheit?
Nein!
Autor SammyDee
 - 26. November 2015, 15:33:30
Es gebe keine andere Alternative. Die Schicht muss besetzt sein, welches auch durchaus nachvollziehbar ist und (man mag es kaum raushören) auch für mich oberste Priorität hat, jedoch ich lediglich in Erfahrungen bringen wollten "was wäre wenn..."  ;)

Vielen Dank für zeitige und freundliche Antworten.


LG Sammy
Autor ulli76
 - 26. November 2015, 15:29:20
Die Alternative wäre doch, dass die Schicht unbesetzt bleibt, oder?
Autor BulleMölders
 - 26. November 2015, 15:27:31
Zitat von: SammyDee am 26. November 2015, 15:21:42
Also um das ganze mal abzukürzen, gibt es keinerlei Mittel und Wege um mit gutem Wissen und Gewissen zu argumentieren, ob aus Sicht des Hundehalters oder aus der der Allgemeinheit?
Nein!
Autor wolverine
 - 26. November 2015, 15:26:43
Man kann immer argumentieren. Aber die Versorgung des Hundes ist kein  zwingender Grund seinen Dienst nicht oder nicht zu der befohlenen Zeit zu leisten.
Auch eine Berufung auf die "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" scheidet aus, da der Hund entgegen des persönlichen Empfindens eben kein Mensch und damit kein Familienmitglied im Rechtssinn ist. Darüber hinaus erwächst auch für die Familie aus der Maßgabe der Verbesserung der Vereinbarkeit keinerlei subjektives Recht, welches nicht hinter der Dienstleistung zurückstehen müsste.
Autor SammyDee
 - 26. November 2015, 15:21:42
Wie schon erwähnt, haben wir kurzfristig ja auch eine Lösung finden können, ohne jemanden anders "unsere Suppe" auslöffeln lassen zu müssen und alles geht seinen gewohnten Gang...  ;)
Desweiteren ist ein Tausch nicht möglich, da niemand weiterhin zur Verfügung steht.
Natürlich darf die Auftragserfüllung nicht aus den Augen verloren werden und ebenso sollte ein gewisses Arbeitsverständnis gang und gebe sein, ändert
jedoch nichts an der Situation.

Für einen Tierhalter mit dem Schwerpunkt "Hundehalter" ist ein Hund einfach kein allgemeiner Gegenstand wie ein Fahrrad oder eine Gittermappe, sondern befürwortet eher
die Ansicht des "Familienlebens", ein Mitglied einer familiären Zusammensetzung.


Also um das ganze mal abzukürzen, gibt es keinerlei Mittel und Wege um mit gutem Wissen und Gewissen zu argumentieren, ob aus Sicht des Hundehalters oder aus der der Allgemeinheit?
Autor ulli76
 - 26. November 2015, 14:56:41
Dein Chef hat doch die Schichten verändern müssen, weil jemand krank geworden ist und nicht um dich zu ärgern oder so.
Was soll er denn machen?

Wenn es eine bessere Lösung gibt, kannst du ja mal mit deinen Kameraden sprechen, ob sie bereit sind, Schichten zu tauschen.
Autor Andi
 - 26. November 2015, 14:52:53
Oh man, warum sollen eigentlich heutzutage immer andere das persönliche Lebensrisiko tragen?

Das nervt tierisch.
Hat auch was mit Verantwortung zu tun Hundehalter zu sein - ganz neben der Tatsache, dass es auch Verantwortlichkeit als Soldat geben sollte. Und Verantwortung bedeutet, dass man sich zum einen vor einer Entscheidung mit Konsequenzen auseinandersetzt und nach der Entscheidung diese dann auch akzeptiert.

Gruß Andi
Autor SammyDee
 - 26. November 2015, 14:48:41
Das ist soweit korrekt.
Haben unseren Nachbarn den Haustürschlüssel übergegeben und eine kurzfristige Lösung finden können,
jedoch nur eine kurzfristige und daher ja die Anfrage, falls dies wirklich erneut vorkommen sollte.
Leider lässt es mein Dienstort nicht zu andere Hunde in den Kasernenbereich beizufügen, da dieser mit Wachhunden agiert.

Finde es nur Schade das dass halten eines Hundes als "Privatvergnügen" angesehen wird, wenn es doch uU auch ein guter "Kindesersatz" sein kann, ohne
Hund und Kind auf eine Stufe stellen zu wollen.