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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 02. Dezember 2015, 16:03:24
Genau, Abteilix. Das solltest du dir auch zu Herzen nehmen!
Autor Abteilix
 - 02. Dezember 2015, 12:05:31
@ LwPersFw:
Danke, der erste zielführende Beitrag in diesem Faden, frei von Häme und Herabwürdigung. Fein, wenn das in diesem Forum insbesondere bei der Stammbesatzung mal Schule machen würde.
Autor LwPersFw
 - 02. Dezember 2015, 11:09:09
Alles nachzulesen in der Vorschrift A1-1800/0-6570

Dort :   3.5 Private Tierhaltung

Grundsätzlich gilt:

In Privatbesitz befindliche Tiere dürfen in Liegenschaften der Bundeswehr nur mit schriftlicher
Erlaubnis des BwDLZ gehalten werden. Für die Erteilung der Erlaubnis ist das Einvernehmen
der/des KasKdt, der Überwachungsstelle für Öffentlich-Rechtliche Aufgaben des
Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ÜbwStÖffRechtlAufgSanDstBw),Abteilung III und des/der
Disziplinarvorgesetzen oder einer/eines vergleichbaren Vorgesetzten des Antragstellers
notwendig.

341. Die Haltung und das Einbringen von Privattieren in Liegenschaften der Bundeswehr
sind auf Ausnahmefälle zu beschränken.

Sie sind nur zulässig, wenn
 - der Dienstbetrieb hierdurch nicht beeinträchtigt wird,
 - anzunehmen ist, dass von den Tieren keine Gefährdung für Menschen ausgeht,
 - keine hygienischen Gründe dagegensprechen,
 - sich keine Personen im näheren Umfeld durch Angst, Ekel o.ä. betroffen erklären,
 - ein den tierschutzrechtlichen Vorgaben entsprechender Aufenthalt der Tiere gewährleistet
ist.
Autor Jens79
 - 30. November 2015, 21:15:52
Irgendwann wird jeder durchschaut....  :)
Autor F_K
 - 30. November 2015, 20:58:30
Ich sehe, mein Humor ist verstanden worden - ich setze nächstes mal  ein Smilie ...
Autor Flexscan
 - 30. November 2015, 20:57:45
oder Heer und Luftwaffe 8)
Autor Pericranium
 - 30. November 2015, 20:56:18
Zitat von: F_K am 30. November 2015, 20:22:48

Und ob sich Hund und Katze dann vertragen ....

Ist das gleiche Problem wie Offze und UmP/UoP  ;D
Autor F_K
 - 30. November 2015, 20:22:48
... Ich bezweifelte, das Kdr grundsätzlich in Kasernen Hunde halten dürfen.
Wahrscheinlich gibt es nur Einen, der mal einen Hund mitbringt.

Und ob sich Hund und Katze dann vertragen ....
Autor KlausP
 - 30. November 2015, 20:22:11
Zitat von: Pericranium am 30. November 2015, 20:16:45
Man sollte auch meinen, dass ein Hauptfeldwebel es schafft, seinen Dienstgrad richtig abzukürzen  ::)

Da sollte man generell nicht zu viel erwarten, das ist ein weit verbreitetes leidiges Problem mit den Dienstgradabkürzungen, auch und gerade bei den Hauptfeldwebeln.

Zitat von: dunstig am 30. November 2015, 20:20:10
Ein Blick in die Kasernenordnung ist wahrscheinlich auch hilfreicher als in einem öffentlichen Forum zu schreiben.

Stimmt. Wenn man Glück hat steht da nicht nur was zu Hunden sondern zu Haustieren.
Autor dunstig
 - 30. November 2015, 20:20:10
Ein Blick in die Kasernenordnung ist wahrscheinlich auch hilfreicher als in einem öffentlichen Forum zu schreiben.
Autor Pericranium
 - 30. November 2015, 20:16:45
Man sollte auch meinen, dass ein Hauptfeldwebel es schafft, seinen Dienstgrad richtig abzukürzen  ::)
Autor Ralf
 - 30. November 2015, 19:34:52
Thema geändert und Beitrag abgetrennt.
Als Feldwebel sollte man wirklich in der Lage sein, auch so einfache Dinge mal fehlerfrei hinzubekommen!
Autor KlausP
 - 30. November 2015, 18:20:46
Zitatich weiß nicht, ob das hier reingehört...

Nein, gehört es nicht. Das Thema lautet "Bund und Glaube?" und nicht "B(H)und und Katze",.

Edit by Ralf: der letze Satz bekommt einen dicken Daumen hoch
Autor mightycrew79
 - 30. November 2015, 18:18:41
ich weiß nicht, ob das hier reingehört...

meine Frage ist: darf man eine Katze halten auch als HFw intern

Kommandeure dürfen auch Hunde halten und in den Standort bringen, der Fahrer muss dann ggf. Gassi gehen

also die Frage, darf ein Feldwebel kaserniert sein Tier im Standort haben?