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Zusammenfassung

Autor MiraC
 - 07. Dezember 2015, 22:06:48
Nö,  ich habe jedenfalls keine bekommen. Habe meine KK gebeten mir eine Bescheinigung zu senden.  Das haben die auch gemacht.
Autor lDirtyDuckl
 - 07. Dezember 2015, 21:31:35
Super, dann hoffe ich das mein Chef das richtig gemeldet hat.

Bekomme ich dann eigentlich eine Bescheinigung zur Vorlage am 4.1.?

Vielen Dank bis dahin.

Mfg
Autor MiraC
 - 07. Dezember 2015, 20:49:06
Das ist korrekt.
Allerdings schadet es nicht NACH Beginn der Eignungsübung nochmal bei der KK anzurufen und nachzufragen ob der Status richtig gemeldet wurde. Richtig heißt Eignungsübend. Mancher AG bzw manches AA meldet einen kurzerhand ab,  das ist falsch und nachteilig.
Autor lDirtyDuckl
 - 07. Dezember 2015, 18:24:41
Ich habe jetzt über die SuFu nichts eindeutiges gefunden, deswegen versuche ich mein Glück jetzt mal auf diesem Weg.

Thema Pflegepflichtversicherung, wie verhält sich das wenn, man bis zum Tag der Einberufung Sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und über den AG die Mitteilung an die GK schicken lassen hat? So wie ICH das verstanden habe, muss ich dann für die 4 Monate Eignungsübung keine Pflegepflichtversicherung abschließen, da der AG für den Zeitraum die Beiträge entrichten muss und sich diese erstatten lassen kann.

D.h. im Umkehrschluss für mich, ich brauche eine Pflegepflichtversicherung erst nach der 4.Monatigen EÜ.

Ähnliches bei Arbeitslosigkeit, nur das hier eben das AA alles ausfüllen etc. muss.

Hab ich das so jetzt richtig im Oberstübchen?

Vielen Dank und schönen Abend
Autor F_K
 - 25. August 2015, 10:38:02
@ sopnix:

Du bist ja kein "klassischer" Eignungsübender mit "Arbeitgeber vorher und ggf. auch danach" - sondern hast mit Dienstantritt keinen zivilen Arbeitgeber mehr.

Dementsprechend:

ZitatHat man keine Krankenversicherung (weil man z.B. UTV hat), dann muss man eine Pflegeversicherung bei einer der Krankenversicherungen abschließen. Das ist sinnigerweise die, bei der man vorher krankenversichert war. Oder man schließt eine Anwartschaft ab und hat dann da seine Pflegeversicherung.

Ich würde mich daher in Deiner Situation um eine PflegePFLICHTversicherung kümmern ...
Autor sopnix
 - 25. August 2015, 10:17:24
Oh, ja ok das stimmt..das mit der Krankenversicherung hab ich jetzt überlesen :P

also: Ich muss schon für die Zeit der Eignungsübung eine neue Pflegepflichtversicherung abschließen. Ist das korrekt?
Autor BulleMölders
 - 24. August 2015, 15:42:18
OK, dann halt dieses eine Zehntel zur Krankenversicherung.

Da dann aber von Sozialversicherungskosten zu sprechen. Zu den Sozialversicherungen gehört ja noch wesentlich mehr als nur die Krankenversicherung.
Autor sopnix
 - 24. August 2015, 14:10:02
Zitat§ 8 Gesetzliche Krankenversicherung
(3) Für die Zeiten der Teilnahme an der Eignungsübung zahlt der Bund den zuständigen Trägern der Krankenversicherung ein Zehntel des Beitrags, der zuletzt vor Beginn der Eignungsübung zu entrichten war. Während der Eignungsübung eintretende Änderungen des Beitragssatzes und der Jahresarbeitsverdienstgrenze sind zu berücksichtigen.

Das habe ich aber durch das Eignungsübungsgesetz so verstanden..
Autor BulleMölders
 - 24. August 2015, 13:14:27
Zitat von: sopnix am 24. August 2015, 09:59:10
dass die Bundeswehr einen Teil der Sozialversicherungskosten während der Eignungsübung trägt,

Als Soldat hat man keine Sozialversicherungskosten, auch nicht während der Eignungsübung.
Autor ulli76
 - 24. August 2015, 10:07:32
Lies genau in deinen Unterlagen nach. Wenn deine Krankenversicherung weiter läuft, dann läuft auch die Pflegeversicherung weiter.
Autor sopnix
 - 24. August 2015, 09:59:10
Wenn ich die EU abbreche, werde ich mich ja sofort arbeitslos melden müssen, bin also sofort ja wieder versichert..

Ich habe das jetzt so verstanden, dass die Bundeswehr einen Teil der Sozialversicherungskosten während der Eignungsübung trägt, egal ob man sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, oder nicht. Bedeutet also, dass die Versicherung bestehen bleibt. Oder aber ich habe einen Denkfehler  :P.

Aber wenn ich jetzt vorherein eine Pflegepflicht + Anwartschaft abschließe, was ich ja am Ende der EU sowieso machen muss, bin ich ja auf der sicheren Seite.

@ulli also ist es nicht so, dass die PV während der Eignungsübung bestehen bleibt?
Autor ulli76
 - 24. August 2015, 09:54:21
@Mira:Schreib doch bitte nicht so einen Unsinn, wenn du keine Ahnung hast. Du wirfst ja alles durcheinander.

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Ist man normal krankenversichert, hat man auch bei seiner KV seine Pflegeversicherung. Gibbet als Kombipaket.

Hat man keine Krankenversicherung (weil man z.B. UTV hat), dann muss man eine Pflegeversicherung bei einer der Krankenversicherungen abschließen. Das ist sinnigerweise die, bei der man vorher krankenversichert war. Oder man schließt eine Anwartschaft ab und hat dann da seine Pflegeversicherung.

Zum Thema Anwartschaft bei der GKV haben wir einen ausführlichen Thread- das ist nämlich was komplizierter.
Autor MiraC
 - 24. August 2015, 09:48:06
Bei Dir ist das Problem, dass Dein Arbeitsverhältnis zur Eignungsübung endet.

Daher würde ich annehmen, dass Du eine Pflegeversicherung brauchst.
(Private kostet 4-6 Euro...glaube ich. Alternativ Anwartschaft in der GKV, kostet fast 60 Euro inkl Pflegeversicherung)

Problem bei Teil 1) was ist wenn Du die Eingnungsübung abbrichst?
Autor sopnix
 - 24. August 2015, 09:42:36
Hallo,

am 1.10.2015 beginne ich meine Eignungsübung. Nachdem ich mit meiner jetzigen Krankenkasse gesprochen habe, bin ich nun ein wenig verwirrt:

Mein jetziges Arbeitsverhältnis endet zum 30.9.2015 (da befristete Übergangsbeschäftigung nach der Ausbildung). Muss ich nun zum 1.10. eine Pflegepflichtversicherung abschließen oder gilt die, die ich ohnehin durch die Sozialversicherungsgeschichte habe, während der Eignungsübung weiter?

Ich war der Meinung, dass die Versicherung während der Eignungsübung noch gilt, die DAK war der Meinung ich müsste eine neue abschließen...