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Autor Ralf
 - 10. Dezember 2015, 20:41:23
Das kann schon vorkommen, dass in der Zeit von Ankündigung bis Diensteintritt eine Prämie wieder rausgenommen wird. Und das BAPersBw ist da ab und an der Meinung, dass damit die Prämienvoraussetzungen nicht mehr gegeben seien.
Hier hilft nur eine Eingabe an den Wehrbeauftragten genau mit der Argumentation, die du vorgebracht hast. Beschwerden wurden abgewiesen. Erst im Zuge einer Eingabe haben wir das auf den Tisch bekommen und eine andere Abhandlung empfehlen können.
Nichts desto trotz solltest du dich auf das Schreiben vom 10.03. beziehen und die Auszahlung der Prämie schriftlich beantragen. Dann erhältst du darauf einen Bescheid und dann kann man weiter sehen.
Autor StefanA
 - 10. Dezember 2015, 20:29:30
Hallo,

habe am 10.03.2014 ein Schreiben (Hinweis zur Prämiengewährung) bekommen. In dem steht, das mein Dienstposten ein Anspruch auf eine
Verpflichtungsprämie von 1.000 .-€ für jedes Jahr der Verpflichtungsdauer hat. Zu dieser Zeit stand schon fest, dass ich am 01.07.2014 mein Dienstantritt habe. War bei meinem Spieß nachfragen, wegen der Prämie. Worauf hin er erst mal selber schauen musste, er bekam die Info, dass der Anspruch auf die Prämie am 30.04.2014 zu Ende war. Da ich erst am 01.07.2014 mein Diensteintritt hatte, habe ich kein Anspruch darauf. Weiß einer von Euch, ob das so stimmt, da es aus meiner Sicht Falsches locken sei.