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Autor Abteilix
 - 11. Dezember 2015, 21:21:26
Ah ja - das ist wohl ein Unterschied. Nennen wir ihn also Leiter Karrierezentrum.
Abteilix
Autor Ralf
 - 11. Dezember 2015, 20:17:27
Nachwuchswerbung=Personalgewinnungsorganisation
"Werbung"= wird durch Abteilung Marketing wahrgenommen
Autor Abteilix
 - 11. Dezember 2015, 19:01:37
Werter Pascal93,
meinerseits (pensionierter Offizier, 38 Dienstjahre, Kommandeurverwendung) folgende Empfehlung: Verschwenden Sie keine Zeit und keine Energie mehr auf Ihr Ansinnen. Ein guter Kamerad von mir, in Leitender Funktion bei der Nachwuchswerbung für die Streitkräfte, sieht in Fällen der wiederholten Zurückweisung/Ablehnung "ganz schwarz".
Abteilix
Autor Elvis22
 - 11. Dezember 2015, 15:52:44
ZitatEr könnte auch den Schulabschluss in der Abendschule nachholen, was jetzt aufgrund der Nachtschichten nicht geht und den BFD anderweitig nutzen.
Vollkommen richtig, daher ja auch meine Empfehlung an Ihn (Die Sally ja auch noch einmal wiederholt hat), dies über ein Fernstudium zu tun. Da kann er sich die zeit frei einteilen. Aber dafür müsste der TE erstmal seinen Arsch hochbekommen, denn bisher hat er für alles nur Ausflüchte gehabt (Kein Geld vom Amt - Keine Schule, Nachtschicht - Keine Abendschule... usw.)

ZitatUnd selbst wenn er es nicht gebacken bekommt, hätte er in den vier Jahren immer noch einen besseren Job als jetzt und könnte wohl recht einfach im alten Job anschließend ebenso wieder unterkommen.
Das ist halt die Frage. Momentan wäre es sicher kein Problem, aber wie es in vier Jahren aussieht weiß halt niemand.

Zitat von: dunstig am 11. Dezember 2015, 15:25:07
Zitat von: Elvis22 am 11. Dezember 2015, 15:08:14
(...) denn welchen Mehrwert hat die Bundeswehr davon, ob ein Mannschaftsdieantgrad (unabhängig von diesem Thread) einen guten Schulabschluss hat oder nicht, wenn er sich beim Test halbwegs gut anstellt?
Mal ganz unabhängig vom TE: Da es in den MilOrgBer unterschiedliche Anforderungen an Mannschafter gibt, die diese beim Einstellungstest erfüllen müssen, scheinen manche Bereiche da eben doch einen gewissen Mehrwert zu sehen.
Ich empfinde die Arbeit mit meinem Mannschaften und Unteroffizieren o.P., die Fachabitur oder Abitur gemacht haben, auch als wesentlich angenehmer und pflegeleichter. Gerade was das Arbeiten bei uns im Flugsicherheitsbereich angeht oder sonstige Arbeiten, die neben dem alltäglichen Auftrag anfallen, ist der Mehrwert einer höheren Bildung oder geistigen Reife deutlich erkennbar.

Da hast du natürlich recht. Hätte ich nicht so pauschalisieren sollen - ist mir auch aufgefallen, als ich den Text bereits abgeschickt hatte.
Dass die Arbeit mit den etwas helleren Lichtern besser funktioniert ist klar, zumal damit meist auch eine höhere Reife einhergeht.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch mehr als genug Stellen, die auch ein dressierter Affe besetzen könnte. Da muss man dann differenzieren. Wie die geistigen Anforderungen an einen Richtschützen sind kann ich nicht beurteilen...
Autor dunstig
 - 11. Dezember 2015, 15:25:07
Dass die Bundeswehr eine gewisse "Fürsorge" walten lässt, um nach den vier Jahren keine "Pflegefälle" in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, kann ich mir in gewissen Einzelfällen durchaus vorstellen. Aber gerade was den TE betrifft, der aus der Sicherheitsbranche kommt und dort mit Sicherheit wieder unterkommen würde, seinen BFD zur Weiterbildung nutzen kann, mehr verdienen würde, usw. sehe ich das einfach nicht als gegeben an. Er könnte auch den Schulabschluss in der Abendschule nachholen, was jetzt aufgrund der Nachtschichten nicht geht und den BFD anderweitig nutzen. Und selbst wenn er es nicht gebacken bekommt, hätte er in den vier Jahren immer noch einen besseren Job als jetzt und könnte wohl recht einfach im alten Job anschließend ebenso wieder unterkommen. Zumindest bei dem, was man so aus der Branche hört, wird quasi jeder mit ein wenig Vorerfahrung "gerne" genommen.
Aber diese Diskussion im Konjunktiv ist eh müßig, da die Eignung als Mannschafter schon der Papierlage nach nicht vorliegt und er nichtmal eingeladen wurde. Daher wurde ihm der beste Weg weiter oben ja schon mehrfach aufgezeigt.

Zitat von: Elvis22 am 11. Dezember 2015, 15:08:14
(...) denn welchen Mehrwert hat die Bundeswehr davon, ob ein Mannschaftsdieantgrad (unabhängig von diesem Thread) einen guten Schulabschluss hat oder nicht, wenn er sich beim Test halbwegs gut anstellt?
Mal ganz unabhängig vom TE: Da es in den MilOrgBer unterschiedliche Anforderungen an Mannschafter gibt, die diese beim Einstellungstest erfüllen müssen, scheinen manche Bereiche da eben doch einen gewissen Mehrwert zu sehen.
Ich empfinde die Arbeit mit meinem Mannschaften und Unteroffizieren o.P., die Fachabitur oder Abitur gemacht haben, auch als wesentlich angenehmer und pflegeleichter. Gerade was das Arbeiten bei uns im Flugsicherheitsbereich angeht oder sonstige Arbeiten, die neben dem alltäglichen Auftrag anfallen, ist der Mehrwert einer höheren Bildung oder geistigen Reife deutlich erkennbar.
Autor Elvis22
 - 11. Dezember 2015, 15:20:39

Zitat von: StOPfr am 11. Dezember 2015, 15:06:14
Zitat von: dunstig am 11. Dezember 2015, 14:42:16
Darüberhinaus könnte man genauso argumentieren, dass er vier Jahre einen Job hat, in dem er wahrscheinlich besser verdient als jetzt, sich durch den BFD in einem gewissen Rahmen weiterbilden kann, nicht mehr regelmäßig Nachtschichten machen muss, ...

So kann man tatsächlich argumentieren und viele kämen mit dieser "Perspektive" durchaus ein paar Schritte weiter im Leben. Das wird ab und zu vergessen.

Ist schon richtig, allerdings muss auch irgendeine Grundlage vorhanden sein, auf die man mit dem BFD aufbauen kann. Ohne Schulabschluss (im Extremfall) sieht das schwierig aus. Also würde die BFD Zeit ggf dafür genutzt werden einen Schulabschluss zu machen. Danach steht man aber wieder vor dem Problem (und hat nun auch keine Förderung mehr), dass man erst mal eine Ausbildung beginnen müsste um überhaupt einen Job zu bekommen, der über burgerking hinausgeht. Und 4 Jahre älter ist man dann auch...

Sogesehen würden die 4 Jahre nur dann Sinn machen, wenn der betreffende die Zeit auch schon nutzt um sich fortzubilden. Damit wären wir wieder beim Thema Fernstudium. Ob natürlich jemand der zuvor nie etwas auf die Reihe bekommen hat auf einmal eine solche Chance nutzt darf in vielen Fällen wohl bezweifelt werden.

Oder um es anders auszudrücken: Ohne einigermaßen brauchbare Grundlage, auf die man nach der Dienstzeit aufbauen kann, macht es eigentlich keinen Sinn.
Autor Elvis22
 - 11. Dezember 2015, 15:08:14
Ich meine damit, dass die Bundeswehr zumindest bemüht ist, dass sie keine vollkommen hoffnungslose Fälle in das Zivilleben entlässt.
Man sieht sich einfach in einer gewissen Verantwortung dem Bewerber gegenüber.
So wurde es mir es mir 2007 von einem Karriereberater erklärt. In dem Zusammenhang sprach er von einer Fürsorgepflicht in der sich die Bundeswehr sieht.
Da dies aber wohl nirgendwo geregelt ist, sprach ich von Fürsorgepflicht im weitesten Sinne.

Ob das alles so stimmt kann und möchte ich nicht beurteilen, macht in meinen Augen aber Sinn: denn welchen Mehrwert hat die Bundeswehr davon, ob ein Mannschaftsdieantgrad (unabhängig von diesem Thread) einen guten Schulabschluss hat oder nicht, wenn er sich beim Test halbwegs gut anstellt?
Autor StOPfr
 - 11. Dezember 2015, 15:06:14
Zitat von: dunstig am 11. Dezember 2015, 14:42:16
Darüberhinaus könnte man genauso argumentieren, dass er vier Jahre einen Job hat, in dem er wahrscheinlich besser verdient als jetzt, sich durch den BFD in einem gewissen Rahmen weiterbilden kann, nicht mehr regelmäßig Nachtschichten machen muss, ...

So kann man tatsächlich argumentieren und viele kämen mit dieser "Perspektive" durchaus ein paar Schritte weiter im Leben. Das wird ab und zu vergessen. 
Autor dunstig
 - 11. Dezember 2015, 14:42:16
Kannst du das mal erläutern, wie du das mit der Fürsorgepflicht meinst? Denn die eigentliche ist ja im SG geregelt, welches ihn als Zivilisten nicht wirklich betrifft. Darüberhinaus könnte man genauso argumentieren, dass er vier Jahre einen Job hat, in dem er wahrscheinlich besser verdient als jetzt, sich durch den BFD in einem gewissen Rahmen weiterbilden kann, nicht mehr regelmäßig Nachtschichten machen muss, ...
Autor Elvis22
 - 11. Dezember 2015, 14:33:45

Zitat von: Cally am 11. Dezember 2015, 13:31:30
.Wenn du nichts machst, stehst du nach den 4 Jahren in der Bundeswehr wieder da, wo du heute auch stehst.

Selbst dafür scheint es ja nicht zu reichen...

Allerdings ist natürlich auch nicht auszuschließen, dass die Bundeswehr das ganz genauso sieht und ihn daher garnicht erst einstellt - Stichwort Fürsorgepflicht (im weitesten Sinne)
Autor Cally
 - 11. Dezember 2015, 13:31:30
Die Möglichkeit der Abendschule wurde dir ja schon genannt. Wenn das für dich nicht funktioniert, dann tut es auch ein Fernstudium bei einem der vielen Anbieter. Das habe ich übrigens ebenfalls die letzten zwei Jahre für meine Fachwirtprüfung gemacht und die Lernzeiten sind individuell einteilbar (also auch mit einem stressigen Job, ungünstigen Zeiten machbar).

Die Probleme, dass Lehrjahre nunmal keine Herrenjahre sind, hat jeder von uns gehabt - ob in der Schule oder in der Ausbildung. Dir stehen hier Leistungen nach dem BFöG, Wohngeld, ein Nebenjob oder ähnliches wie jedem anderen offen. Du arbeitest doch bereits im Sicherheitsdienst, da sollte es für dich doch kein Problem sein, dir ein paar Kröten dazu zu verdienen. Wenn du nichts machst, stehst du nach den 4 Jahren in der Bundeswehr wieder da, wo du heute auch stehst.

Ich würde mich dem Rest aber eventuell anschließen und mir einen soliden Plan B ausdenken. Die Eignung zum Mannschaftssoldat nicht zu bekommen ist eine Sache, aber gar nicht erst eingeladen zu werden, ist schon eine Hausnummer.
Autor Elvis22
 - 11. Dezember 2015, 09:27:59
Nichts als ausreden...
Was spricht denn dagegen über ein Fernstudium einen Schulabschluss nachzumachen? Das geht auch wenn man einen Vollzeitjob hat und Nachtschicht schiebt. Schafften Millionen andere auch schon. Dafür braucht es lediglich etwas Willen und Durchhaltevermögen (im übrigen nicht die schlechtesten Eigenschaften für die BW), dann ist das je nach Abschluss in einem Jahr locker zu schaffen.

Du hast auf alles eine Antwort und jammerst darüber wie gemein das alles ist. Einfach mal machen statt rumzulabern.

Denn ganz ehrlich: Wer nichtmal als Mannschaftsbewerber eingeladen wird... Da muss schon einiges im Argen liegen.

Bleibt noch die Geschichte mit der ominösen "Jugendsünde", die ja offenbar noch recht frisch ist. Ich weiß nicht was du unter Jugendsünde verstehst, aber für mich ist das etwas dass Jahr zurückliegt und in einen Zeitraum fällt, seit dem man sich deutlich weiterentwickelt hat. Ist das bei dir gegeben? Ansonsten würde ich sowas nicht lapidar als Jugendsünde abstempeln und die BW möglicherweise auch nicht.
Autor KlausP
 - 11. Dezember 2015, 07:11:51
ZitatDiese Aussage ist Falsch. Wenn man eine Verurteilung hat und sich bei der Bundeswehr bewirbt muss man ein Aktenzeichen angeben. Dann wird die Akte zum RB geschickt der sich erstmal anguckt was vorgefallen ist welches Urteil etc. Und dieser beeinflusst die Entscheidung für eine Einladung.

So stimmt das aber auch nicht. Dann lesen Sie sich bitte mal die Hinweise zu den Nr. 22 ff im Bewerbungsbogen (findet man als .pdf auf der Karriereseite) durch.
Autor Tommie
 - 11. Dezember 2015, 07:03:03
Es ist durchaus im Rahmen des möglichen, dass bei Vorstrafen, die sich aus dem Führungszeugnis als "nicht so kritisch" (also definitiv nichts über ein Jahr Freiheitsstrafe, auch zur Bewährung! Keine Gewaltdelikte, etc. Beispiel: Sechs Monate auf die Jahre zur Bewährung wegen Betrugs, Bewährung erfolgreich absolviert!) heraus stellen, zwar über das abgefragte Aktenzeichen die Akte angefordert wird, aber trotzdem eine Einladung ergeht. Hier läuft dann eine Testung parallel zur Prüfung durch den Rechtsberater, der -wie "Getulio" bereits richtig anmerkte!- über Arbeitsmangel auch nicht klagen kann.

Wenn dann irgendwann nach der Eignungsfeststellung die (in diesem Falle!) Ablehnung durch den Rechtsberater kommt, dann wird dem Bewerber eben ein nichtssagendes Schreiben mit einer wachsweichen Absageformulierung zugeschickt! Meines Erachtens wird man bei einem Widerspruch von Seiten des Bewerbers auch deutlicher, d. h. der RB prüft erneut und verhängt dann ggf. eine Sperrfrist! 
Autor Getulio
 - 10. Dezember 2015, 23:38:18
Im Übrigen wäre es hilfreich, zu erfahren, welcher Art die "Jugendsünde" denn war...