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Zusammenfassung

Autor benba
 - 08. Januar 2016, 12:36:18
Es gibt aber einen Sonderfall, wenn du auf Lehrgang bist wird dein Trennungsgeld nach §6 immer mit der Höchstgrenze ausgezahlt. Zwar auch die ersten drei Monate steuerfrei, allerdings fällt die Reisebeihilfe nicht mit in die Berechnung der Höchstgrenze ein. Folgerung, auf Lehrgängen immer nach §3 beantragen.
Autor benba
 - 08. November 2015, 14:06:39
Einfach mal bei der zuständigen Stelle anrufen, meine Bearbeiterin in Kiel war sehr freundlich und hat sich ausgiebig Zeit genommen.
Autor ulli76
 - 29. September 2015, 14:17:16
Und ansonsten einfach beantragen
Autor ulli76
 - 29. September 2015, 14:15:24
Dann frag ihn, wer es denn weiss. Z.b. der Sachbearbeiter für TG und das ist halt nicht unbedingt der normale ReFü.
Autor Seppi84
 - 29. September 2015, 14:13:31
... oder er weiß es selber nicht... er konnte es mir jedenfalls nicht sagen.

Bei mir ist es wirklich knapp.

Hin und zurück mit den öffentlichen sind es 04:32 Stunden.

Hin und zurück mit dem Auto sind's 02:17 Stunden.

Also geht es insgesamt um 1!!!!!! nervige Minute
Autor ulli76
 - 29. September 2015, 14:02:08
Also dein Refü hat dir gesagt "Ich hab keine Lust dir das zu beantworten"? Oder ist er einfach nicht der Sachbearbeiter für die Fragestellung?
Es werden 2 Sachen geprüft: Tägliche Heimfahrt zumutbar? Da wird das schnellste Verkehrsmittel genommen. Und dann ein Vergleich zwischen Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln für die Höchstgrenze.

Autor Seppi84
 - 29. September 2015, 13:56:31
Kein Fachmann(frau) da? Wichtig wäre mir zu wissen ob die Fußwege mit anrechenbar sind...

Hinweg
Von der Wohnung zur ersten Haltestelle.
Von der letzten Haltestelle zur Kaserne.

Rückweg
Von der Kaserne zur ersten Haltestelle.
Von der letzten Haltestelle zur Wohnung.

Wenn ja wäre eine Quelle schön! Ich finde nix und meine ReFü kann es mir selbst nicht sagen bzw. hat wohl kein bock!

Danke
Autor Seppi84
 - 04. September 2015, 20:15:56
Ich hol den hier jetzt nochmal raus...

War bis jetzt immer TG berechtigt nach §3. Bin seit dieser Woche an meinem neuen Dienstort und würde gern TG nach §6 bekommen (logischerweise nicht nach nach §3 + Trennungsübernachtungsgeld)

Unterkunft am Dienstort nicht möglich.
Tägliche Zeit am Dienstort: 8,55 Std.
Strecke mit der Bahn (einfach): 2:18 Std. + ca. 30 min Fußweg vom Zielbahnhof zur Dienststelle

Keine öffentlichen Verkehrsmittel darum der 30 minütige Fußweg. Kann hier die Fahrzeit mit meinem Auto als Grundlage genommen werden da es tatsächlich keinen Fußweg oder ähnliches bis zur Dienststelle gibt? Das kann man ja durchaus als unzureichende öffentliche Verkehrsmittel werten. Wäre dann unter den 12 Stunden.

Strecke mit Auto (einfach): 1:12 Std

Danke
Autor Rollo83
 - 02. März 2015, 06:54:09
Das ist mir Beides bewusst und nichts Neues.
Autor benba
 - 28. Februar 2015, 09:45:45
Zwei Anmerkungen, da ich über das fast gleiche Thema gestern erst mit dem neuen "ReFü Team" in Kiel telefoniert hatte.

1. Es wird bei GoogleMaps die Fahrzeit ohne Verkehr als Anhalt genommen.

2. Um TG nach §6 zu beantragen muss mindestens 3mal die Woche tatsächlich gefahren werden. (Ansonsten stellt dies in meinen Augen einen Betrug dar.)
Autor Rollo83
 - 27. Februar 2015, 15:59:54
So und jetzt ist die Frage Ulli, wo steht das ?
Es muss ja irgendwo etwas dazu stehen.

Fakt ist bei Wohnen 2000 ist KEIN Waschbecken direkt auf der Stube.
Autor ulli76
 - 27. Februar 2015, 13:19:33
Wohnen 2000 mit einem Bad für 2 Stuben, dürfte dieser Anforderung genügen.
Autor Rollo83
 - 27. Februar 2015, 12:48:52
Das ist auch meine Info das eine Stube mit Waschbecken reicht.

Wenn ich das jetzt aber zB genau nehme ist bei Wohnen 2000 kein Waschbecken auf der Stube. Da ist das Waschbecken ja in einem extra Raum den man sich mit einem weiteren Kameraden teilen muss.

Nicht falsch verstehen, ich hätte da 0 Probleme mit aber mir geht es ja darum es irgendwie hin zu bekommen zu bescheinigt zu bekommen das die Unterkunft nich adäquat ist.

Also wäre quasi so eine alte Stube mit Waschbecken adäquat aber davon sind in der Kaserne ziemlich sicher alle voll. Mir würde halt Wohnen 2000 angeboten aber wie gesagt dort ist kein Waschbecken auf der Stube.
Autor Bjarka
 - 27. Februar 2015, 12:39:52
Das sollte dein Refü aber wissen bzw. dir auch zeigen können. Eine Stube mit Waschbecken reicht schon aus. Ich kann dir leider erst Montag etwas heraussuchen, da ich nicht mehr im Büro bin.
Autor Rollo83
 - 27. Februar 2015, 11:06:50
Ich hab ja die ganze Zeit das TG nach 6 ohne diese Höchstbetraggrenze bekommen, also 20 Cent pro gefahrenen Kilometer.

Das hat sich jetzt geändert weil ich ÜBER 12 Stunden unterwegs bin durch den Dienst und die Fahrzeit.

Die Öffentlichen kann ich sowieso nicht benutzen weil ich dann schon am Abend vorher los fahren müsste um pünktlich um 0630 in meinem Büro zu sitzen.

Mein ReFue sagt aber diese Öffentlichen sind völlig irrelevant weil ich halt nicht unter diese 12 Stunden komme.  Ich bekomm jetzt zwar weiterhin TG nach 6 aber das darf ja dann das TG nach 3 nicht übersteigen. Wenn ich jetzt diese Bescheinigung bekommen würde da NICHT genug Stuben vorhanden sind würde ich noch zusätzlich diese ca 200€ im Monat bekommen.

Mir brechen halt im Moment noch diese über 12 Stunden Dienst/Fahrzeit das Genickt. Mai oder Juni bekommen wir ja Gott sei Dank dann Gleitzeit.

Ich dachte eventuell das die Stube dir mir der KasFw zur Verfügung stellen möchte nicht adäquat ist für einen TG Empfänger weil bestimmte Richtlinien nicht eingehalten werden.