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Zusammenfassung

Autor Opa_Hagen
 - 19. Januar 2016, 08:53:09
Nachtrag: ich sehe gerade, dass der TE schrieb, inzwischen versetzt worden zu sein.
Dann gibt es ja einen Laufzettel, und dort muss auch der MatBew Bereich einen Eintrag gemacht haben. Ich vermute mal,
Datum, Unterschrift und sauber. Ergo: der MatBewFw darf für sich selbst eine Schadensbearbeitung einleiten;)

Autor Opa_Hagen
 - 19. Januar 2016, 08:47:35
Moin Kameraden,

Ablauf wie folgt, wenn der "VU" - jetzt MatBewFW - auf Schadensbearbeitung besteht:

- MatBeFw erstellt SSM
- TE unterschreibt Anerkenntniserklärung NICHT
- MatBewFw muss Schadensbericht erstellen
- Chef verlangt wahrscheinlich dienstliche Erklärung (die ja schon vorliegt)
- der ganze Vorgang geht zum BAIUDBw (früher WBV) und dort wird entschieden


Eine Frage: handelt es sich um BPA (Bekleidung / Persönliche Ausrüstung)? Wieviel Schadensfälle? Ich nehme mal an, 2 Fälle, da ja 2 MAL´s existieren? Wie hoch ist der jeweilige "Schaden"?

Und auch wichtig: die VP mit ins Boot holen, darauf muss der "Schädiger" auch zwingend hingewiesen werden.

Die Tatsache, dass es zwischendurch Übergaben von TE´s und / oder Inventuren gegeben hat, ist unerheblich. Wenn der MatBew Bereich dem Zähltrupp körperliches Material präsentieren konnte und eine MAL und dies in summa die korrekte Anzahl ergab, ist die Inventur sauber. Ja, ich weiss auch, das es Kameraden geben soll, die mal vor einer Inventur für fehlendes Mat rasch eine MAL incl. Unterschriften basteln.   

Gruss aus Bärlin

Hagen
Autor F_K
 - 09. Januar 2016, 23:21:10
@ Jens:

... Ließ einfach Post 1 - dann wird klar, um welche Art von MAL es hier die ganze Zeit ging .. Aber Ja, so hat jeder seine eigene Wahrnehmung ...
Autor Jens79
 - 09. Januar 2016, 22:46:25
Gut das sich dein Kreis schließt.  ;D

Und wie so oft liest jeder das für sich raus was ihm gefällt.  ::)

Autor F_K
 - 09. Januar 2016, 17:35:31
@ Jens:

Und da schließt sich der Kreis:
Für die von uns genannten manuellen MAL gibt es keinen "Verfallszeitraum".
Autor Jabbadaba
 - 09. Januar 2016, 12:19:00
Der Zeitraum gilt nicht für Materialausgaben, für die grundsätzlich eine Ausgabe mit manueller MAL vorgesehen
ist (z. B. Waffenausgabekarte, oder Ausgabe von Teilen aus Sätzen oder Ausgaben bei denen ein sehr
hoher Arbeitsaufwand im System von Nöten ist [z. B. Zentrale Ausgabe von Splitterschutzwesten in einer Einheit]).

Bezieht sich auf den Zeitraum manuelle MAL von Formulare Online.
Autor Jens79
 - 09. Januar 2016, 08:32:42
Ich nehme es F_K mal vorweg. Was steht denn in der Fußnote 35?

Autor Jabbadaba
 - 09. Januar 2016, 07:18:36
Einfach mal Fußnote 35 lesen (auf der Folgeseite) und alles wird klar
Autor Jens79
 - 08. Januar 2016, 21:49:42
Dann frag doch deinen S4StOffz. Der wird es vielleicht Wissen.
Autor MMG-2.0
 - 08. Januar 2016, 21:47:31
Jetzt wird es lächerlich, Jens79!

Wenn sich da etwas geändert hat, dann würde es mich interessieren warum das nun so gehandhabt wird und
seit wann. Denn 2014 habe ich Waffen, Munition, PSA für sechs Monate auf MAL bekommen, ohne das die
MAL alle vier Wochen neu erstellt wurde.



Autor Jens79
 - 08. Januar 2016, 21:36:04
Weil sich Dinge ändern. Grundlos, einfach so.
Autor MMG-2.0
 - 08. Januar 2016, 21:23:14
In der alten VWH 22-D, Nr. 6066, Anl 18/12-14 sind die MAL unbegrenzt gültig. Warum es in der neuen A2-1032/0-0-1 nun
anders sein soll, erschießt mir nicht.

Autor KlausP
 - 08. Januar 2016, 20:02:07
So ist das auch. Hab ich auf'm Lehrgang in Garlstedt auch so gelernt. Urkundlichen Charakter haben z.B. die Bestandslisten (früher BL I und II, keine Ahnung, wie die jetzt bei SAP heißen).
Autor Jens79
 - 08. Januar 2016, 19:56:59
Ihr könnt aus der MAL machen was ihr wollt.

Wenn mir der Logistik Papst von der LogSchule

a) die MAL nur 4 Wochen gültig ist (Nr. 2012)

b) die MAL keinen urkundlichen Charakter hat

und darüber hinaus der TVB und der S4StOffz beides bejahen, dann glaube ich das.
Autor wolverine
 - 08. Januar 2016, 19:52:18
Wenn ich jetzt einmal auf Studienwissen rekurriere, "verkörperte Gedankenerklärung, die ihren Aussteller erkennen lässt und zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist", fällt es mir auch schwer, eine MAL nicht darunter zu subsumieren. :-\