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ZitatTeil A Fachliche Beschreibung
Der Panzergrenadierfeldwebel (PzGrenFw) ist Führer und Kommandant des Schützenpanzer Marder und eines Schützentrupps oder Führer einer Gruppe des Aufklärungs- und Verbindungszuges. Er ist Führer, Ausbilder und Erzieher der kleinen Kampfgemeinschaft im Rahmen eines Panzergrenadierzuges im Grundbetrieb und im Einsatz.
Teil B Tätigkeit
B.1 Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen
- Kämpft als Gruppenführer oder Truppführer innerhalb der Kampfgemeinschaft Panzergrenadiergruppe aufgesessen und abgesessen in allen Operationsarten, in besonderen Gefechtshandlungen und in den allgemeinen Aufgaben in Landoperationen mit den Turmwaffen des Schützenpanzer Marder oder seiner Handwaffe,
- Ausbilder, Erzieher und Führer eines Panzergrenadiertrupps / einer Panzergrenadiergruppe oder einer Gruppe des Aufklärungs- und Verbindungszuges,
- Führer eines Panzervernichtungstrupps,
- Kommandant eines Schützenpanzer Marder,
- Ausbilder und Erzieher einer kleinen Kampfgemeinschaft,
- Führungsgehilfe des Kompaniechefs,
- Ausbilder in der allgemeinen Grundausbildung und in der Einsatzorientierten Aufbau- und Verwendungsausbildung,
- Ausbildungsfeldwebel an Ausbildungszentren.
B.2 Fertigkeiten und Kenntnisse
- Der Panzergrenadierfeldwebel muss die Gliederung, Ausstattung und Aufgaben sowie die Führungs- und Einsatzgrundsätze des Panzergrenadierzuges mit dem Schützenpanzer Marder oder des Aufklärungs- und Verbindungszuges beherrschen,
- Er hat Grundkenntnisse über die Grundsätze der Kampfunterstützungstruppen,
- Er hat die Fähigkeit den Schützenpanzer Marder als Kommandant gem. Weisung des Gruppenführers / des stellvertretenden Zugführers oder des Zugführers einzusetzen und nach taktischen Erfordernissen zu führen,
- Er verfügt über die Fähigkeit zu Ausbildung, Erziehung und Führung eines Panzergrenadiertrupps, einer Panzergrenadiergruppe im Rahmen des Panzergrenadierzuges, oder einer Gruppe des Aufklärungs- und Verbindungszuges nach Weisung des Aufklärungs- und Verbindungszugführers oder des stellvertretenden Aufklärungs- und Verbindungszugführers,
- Er hat Kenntnisse in der Pflege und Wartung eines Schützenpanzer, bzw. des Gerätes des AVZ, sowie in der Materialerhaltung und Materialbewirtschaftung,
- Der Panzergrenadierfeldwebel verfügt über das Fachwissen und die Fähigkeit zur Durchführung der Dienstaufsicht in seinem Aufgabenbereich,
- Kann die Grundsätze der zeitgemäßen Menschenführung und der Methodik / Didaktik der Ausbildung praktisch anwenden.
B.3. Arbeitsbedingungen und besondere geistige und körperliche Eignungsforderungen sowie sonstige Voraussetzungen
- Arbeiten werden zeitweise auf fremden Standorten/Plätzen im Inland und im Ausland und unter besonderen klimatischen Umweltbedingungen durchgeführt.
- Im Bedarfsfall ist der Einsatz im Schichtdienst erforderlich.
- Ständige hohe körperliche Einsatzbereitschaft.
- Gefährdungen bestehen durch:
· Umgang mit gesundheitsschädlichen Gefahrstoffen (z.B. Schmier- und
Kraftstoffe),
· Umgang mit Explosivstoffen (Munition und Kampfmittel),
· Lärmbelastungen.
- Geistige Beweglichkeit
- Außendienstverwendungsfähigkeit und uneingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit,
- Kraftfahrverwendungsfähigkeit,
- Panzertauglichkeit,
- Muss über eine schnelle Auffassungsgabe verfügen und physisch und psychisch hohe Belastungen ertragen können,
- Fähigkeit zur zeitgemäßen Menschenführung,
- Muss über Teamfähigkeit verfügen.