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Autor BlacKyMV
 - 23. Januar 2016, 10:43:07
Zitat von: jochenschweisser am 23. Januar 2016, 10:35:08
Am Rande: Ab dem 3. Dienstmonat können sie AFs sammeln, was in einer zu wiederholenden GA interessant sein könnte.
Nicht direkt zum Thema, aber Info für den TE.

Seit dem die Arbeitsverordnung für Soldaten in Kraft ist, gibt es keine AF mehr.
Autor jochenschweisser
 - 23. Januar 2016, 10:35:08
Am Rande: Ab dem 3. Dienstmonat können sie AFs sammeln, was in einer zu wiederholenden GA interessant sein könnte.
Nicht direkt zum Thema, aber Info für den TE.
Autor Scout95
 - 22. Januar 2016, 16:25:32
Ah ok, Vielen Dank!
Autor KlausP
 - 22. Januar 2016, 15:00:22
Die Beförderung zum Gefreiten kann nach Ablauf von 3 Monaten Dienstzeit erfolgen, der Disziplinarvorgesetzten muss diese Beförderung aber nicht vornehmen. Will er aus irgend einem Grund den Soldaten nicht zum Gefreiten befördern muss er diesem das in einem Personalgespräch mitteilen, dem Soldaten ist Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern. Das Personalgespräch und die Stellungnahme des Soldaten sind schriftlich festzuhalten und zur Akte des Soldaten zu nehmen.
Autor Scout95
 - 22. Januar 2016, 14:24:32
Hallo zusammen.

Ich bin aktuell seit Mitte Dezember wegen Bruch des Mittelfußknochens KzH geschrieben, damit war für mich die Grundausbildung vorbei die eigentlich Ende diesen Monats vollendet gewesen wäre.
Wiederholung der GA ab dem 1.2. ist bereits abgeklärt und hab auch meine Daten wann/wo ich mich melden muss.

Jetzt habe ich aber gestern von meinen Kameraden die Nachricht bekommen, dass ich auch mit vorgelesen worden seie bei den Beförderungen zum Gefreiten die für alle erfolgreichen Teilnehmer der GA ab dem 1.2. ansteht.
Ich hatte es allerdings so verstanden gehabt, dass eine Beförderung erst mit abgeschlossener GA erfolgt.
Kann mir da vielleicht wer weiterhelfen?