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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 31. Januar 2016, 18:37:40
Da Sie ja schreiben das Sie einen PersFw in der Einheit haben...

Ist dieser auch Ihr Ansprechpartner!

Nicht der Spieß...nicht das BwDLZ....!!

Beim PersFw schildern Sie das Problem und fragen was er an
Unterlagen benötigt.

Denn - wie hier schon mehrfach genannt - müssen durch den
PersFw die ggf. erforderlichen Erfassungen in PersWiSys
vorgenommen werden, die in Verantwortung des PersFw liegen.

Der PerFw sendet dann alles an das BVA.

Bzgl. des ggf. zustehenden Familienzuschlags
wird man Ihnen von dort noch ggf. ebenfalls
Formulare zum Ausfüllen zusenden.

Erst wenn dies gelaufen ist...wird die Zahlung für
diese Teile der Besoldung aufgenommen.

Zur Erfahrungsstufe...
Zum 01.01.16 erfolgte eine Umstellung.
Die hierzu notwendigen Vorschriften zur Umsetzung stehen noch aus.
Deshalb kann es sein, dass Sie zunächst nur in Stufe 1 eingestuft wurden.
Die endgültige Festsetzung erfolgt dann mit Bekanntgabe der Vorschriften.
Inklusive Nachzahlung...

Zum Thema Anerkennung der Wohnung...
Diese wurde bereits durch das KC anerkannt, wenn Sie dort den Mietvertrag
vorgelegt hatten !
Oder hatten Sie dies nicht getan ?
Autor MiraC
 - 31. Januar 2016, 16:32:48
Schreib doch einfacher:
Urkunden mitnehmen, vom Spieß beglaubigen lassen und dann per Dienstpost ans BAV oder BwDLZ schicken.

"Anerkennung" meiner Frau und somit Familienzuschlag Stufe eins hat mal so eben drei Monate gedauert.
Autor Tommie
 - 29. Januar 2016, 15:13:40
Genau! Und bevor beim BVA diese Urkunden nicht in von der Einheit beglaubigter Kopie vorliegen wird da exakt ... GAR NICHTS ... auf einer Bezügeabrechnung erscheinen! Und zum BVA werden diese Sachen von der Einheit dann geschickt, wenn sie in SAP eingepflegt wurden!
Autor KlausP
 - 29. Januar 2016, 10:57:59
Zitat von: Cally am 29. Januar 2016, 10:31:11
Unnötig, weil die Kinderfreibeträge seit ELStAM nicht mehr manuell erfasst werden.

Hier geht es um den Familienzuschlag zur Besoldung. Dazu sind die Vaterschaftsanerkennungen und die Geburtsurkunden sehr wohl nötig. Das muss nämlich manuell in SAP eingepflegt werden.
Autor F_K
 - 29. Januar 2016, 10:45:19
@ Cally:

Es geht nicht um die Steuermerkmale, die macht ELStam.

Es geht um den Anspruch Kinder Zuschläge / Gehalt, da ist zumindest bei Res die Geburtsurkunde notwendig.
Autor Cally
 - 29. Januar 2016, 10:31:11
Unnötig, weil die Kinderfreibeträge seit ELStAM nicht mehr manuell erfasst werden.
Autor F_K
 - 29. Januar 2016, 10:11:54
... Ich vermute, das zumindest Geburtsurkunden und Vaterschaftsanerkennung benötigt werden.
Autor BulleMölders
 - 29. Januar 2016, 10:07:11
Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr.
Die Bundeswehr bekommt die Arbeitgeberdaten elektronisch aus der ELStAM übermittelt.

Wenn die Kinder nicht berücksichtigt sind, dann müssen Sie sich mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen um zu sehen, warum diese nicht in der ELStAM erfasst sind.
Autor SGHeMa
 - 29. Januar 2016, 09:48:54
Gut, wusste jetzt nicht, dass es so gehandhabt werden muss!

Frage mich nun aber, warum einem das bei der Einschleusung nicht gesagt wurde! Ich habe da ja diverse Unterlagen ausgefüllt, wo auch was zum Thema Kinder drin stand.
Dachte bis jetzt, dass die Lohnsteuerkarte, wo die Kinder drin stehen ausreicht.

Werder Spieß noch PersFw sind heute im Dienst. Ich selbst habe Urlaub, da ich mir noch ne Meldebescheinigung besorgen musste. (Anerkennung Wohnung für Trennungsgeld, Mietvertrag hat nicht ausgereicht).

Kann mir wer erläutern, welche Unterlagen ich jetzt für die Anerkennung der Kinder einreichen muss? Reichen da die Dokumente über die Anerkennung der Vaterschaft?

Muss ich sonst noch was zwecks Kinder beachten, da ich ja noch nicht verheiratet bin!

Frage lieber, bevor ich da Montag blöd stehe!
Autor KlausP
 - 29. Januar 2016, 09:35:38
Dann setzen Sie mal Ihren PersFw oder den Spieß auf den Pott. Einer von beiden muss das Einpflegen in SAP nämlich vornehmen. Wenn das nicht richtig oder nicht rechtzeitig passiert ist, kann der Bearbeiter beim BAV auch nix richtig berechnen (lassen).
Autor SGHeMa
 - 29. Januar 2016, 09:30:12
Irgendwas ist da schief gelaufen.

Meine beiden leiblichen Kinder (bin unverheiratet) sind nicht mit erfasst, obwohl ich alles bei Dienstantritt eingereicht habe.

Mein Verdienst verwirrt mich ein wenig!

Laut Aussage des BAV-Sachbearbeiters beziehe ich nur einen Nettolohn in Höhe von 1500 Euro!

Da kann doch was nicht stimmen!

Ich bin Wiedereinsteller, Dienstgrad Stabsgefreiter. Besoldungsgruppe A5, die Erfahrungsstufe müsste mindestens 4 sein, oder?

Laut Besoldungsrechner müsste ich da eher bei fast 2000 Euro liegen, wenn man mal die Kosten für die Unterkunft abzieht!

http://www.besoldung-bundeswehr.de/besoldung_berechnen.php

Im System ist wohl kaum was eingepflegt worden! Frage mich, was da schief gelaufen ist!

Nun teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass die Bearbeitung 2-3 Monate in Anspruch nehmen würde, wenn ich nun alles aktualisieren lassen würde! Kann doch nicht sein, oder?





Autor Ralf
 - 29. Januar 2016, 09:16:36
BAV
Die Berechnung kann erst erfolgen, wenn bis Mitte des Monats alle benötigten Daten vorliegen. Alles was später kommt, kann erst im Folgemonat berücksichtigt werden.
Autor SGHeMa
 - 29. Januar 2016, 09:02:37
Guten Morgen zusammen,

ich bin seit Januar Wiedereinsteller bei der Bundeswehr.
Nun habe ich im letzten Monat eine Abschlagszahlung in Höhe von 1364 Euro bekommen.

Heute kam der Lohn für Februar. Sollte es nicht so sein, dass der Rest des Lohnes für den Monat Januar auf den Folgemonat draufgeschlagen wird?

Dem ist leider nicht so.

Kann mir wer sagen mit wem ich da zwecks Rückfragen in Verbindung treten kann? Habe noch keine Abrechnung vorliegen, woraus ich ne Rufnummer entnehmen kann.

Früher war das ja die WBV, wie heißt denn diese nun?