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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 03. Januar 2016, 15:09:57Zitat von: Fachdiener am 03. Januar 2016, 14:58:47
Ein Bekannter von mit hat seine AGA gemacht und als er in seinem Stammtruppenteil stationiert wurde, hat er "Umzugsbeihilfe" bei der Bundeswehr beantragt und konnte laut seiner Aussage von diesem Geld die Kaution und die gesamte Ausstattung finanzieren. Wenn du neun Jahre fest an einem Standort geplant bist, dann würde "ich" umziehen.
Dann hatte er aber vorher schon einen anerkannten berücksichtigungsfähigen Hausstand und ihm wurde die Umzugskostenvergütung (UKV) mit der Versetzungsverfügung zuerkannt. Als Lediger ohne solchen Hausstand gibt es bei Versetzung nur die Pauschale für einen "Rucksackumzug".
Zitat von: Ralf am 03. Januar 2016, 16:15:55Hallo, also ich hatte davor nie eine Wohnung/Haus und das einzige was ich bis jetzt bekommen Angabe war die Umzugskostenvergütung zum UGL. Also das ist Dich ein Rucksackumzug oder?
Dann würde ja die Wohnungssuche sowieso erst nach der ZAW-Maßnahme in Frage kommen, wenn die nicht zufälligerweise auch am Standort wäre.Zitat von: Fachdiener am 03. Januar 2016, 14:58:47Also das würde ich so nicht stehen lassen. Selbst wenn er die UKV bekommen hat, bekommt er den Umzug und anfallende Kosten wie Wohnungsbesichtigungsreise oder Maklergebühren bezahlt. Er bekommt keine Ausstattung bezahlt ud auch die Kaution nicht. Es sei denn er hat sich zum ersten Mal eine Wohnung eingerichtet und den zinslosen Kredit in Anspruch genommen. Dann hatte er aber vorher keinen Hausstand und hat dem Umzug nicht bezahlt bekommen (außer seinen Rucksackumzug).
Ein Bekannter von mit hat seine AGA gemacht und als er in seinem Stammtruppenteil stationiert wurde, hat er "Umzugsbeihilfe" bei der Bundeswehr beantragt und konnte laut seiner Aussage von diesem Geld die Kaution und die gesamte Ausstattung finanzieren. Wenn du neun Jahre fest an einem Standort geplant bist, dann würde "ich" umziehen.
Zitat von: Fachdiener am 03. Januar 2016, 14:58:47Also das würde ich so nicht stehen lassen. Selbst wenn er die UKV bekommen hat, bekommt er den Umzug und anfallende Kosten wie Wohnungsbesichtigungsreise oder Maklergebühren bezahlt. Er bekommt keine Ausstattung bezahlt ud auch die Kaution nicht. Es sei denn er hat sich zum ersten Mal eine Wohnung eingerichtet und den zinslosen Kredit in Anspruch genommen. Dann hatte er aber vorher keinen Hausstand und hat dem Umzug nicht bezahlt bekommen (außer seinen Rucksackumzug).
Ein Bekannter von mit hat seine AGA gemacht und als er in seinem Stammtruppenteil stationiert wurde, hat er "Umzugsbeihilfe" bei der Bundeswehr beantragt und konnte laut seiner Aussage von diesem Geld die Kaution und die gesamte Ausstattung finanzieren. Wenn du neun Jahre fest an einem Standort geplant bist, dann würde "ich" umziehen.
Zitat von: Fachdiener am 03. Januar 2016, 14:58:47Ok vielen Dank für die Info
Ein Bekannter von mit hat seine AGA gemacht und als er in seinem Stammtruppenteil stationiert wurde, hat er "Umzugsbeihilfe" bei der Bundeswehr beantragt und konnte laut seiner Aussage von diesem Geld die Kaution und die gesamte Ausstattung finanzieren. Wenn du neun Jahre fest an einem Standort geplant bist, dann würde "ich" umziehen.
Zitat von: Fachdiener am 03. Januar 2016, 14:58:47
Ein Bekannter von mit hat seine AGA gemacht und als er in seinem Stammtruppenteil stationiert wurde, hat er "Umzugsbeihilfe" bei der Bundeswehr beantragt und konnte laut seiner Aussage von diesem Geld die Kaution und die gesamte Ausstattung finanzieren. Wenn du neun Jahre fest an einem Standort geplant bist, dann würde "ich" umziehen.
Zitat von: StOPfr am 03. Januar 2016, 14:58:19Ich habe mich 9 Jahre verpflichtet und in meinem "Infoblatt" zum Dienstposten steht meine Dienststelle die halt 4 Stunden entfernt ist. Ich bekomme ja auch noch eine ZAW-Maßnahme also mach ich ja da noch eine Ausbildung. Ok ich überleg mir das mit der Wohnung. Danke schonmalZitat von: zuJung am 03. Januar 2016, 14:37:07
...Ich werde voraussetzlich erstmal 9 Jahre dort bleiben.
Was macht dich da so sicher? In welcher Verwendung bist du?
Wenn man neun Jahre an einem Standort wäre, dann spräche tatsächlich viel dafür, an eine eigene Wohnung zu denken. Dann könntet ihr zum Beispiel auch wechselweise pendeln.
Zitat von: zuJung am 03. Januar 2016, 14:37:07
...Ich werde voraussetzlich erstmal 9 Jahre dort bleiben.