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Autor F_K
 - 05. Februar 2016, 08:58:36
Anspruch ja - aber nicht auf die konkrete KiTa - und gerade Köln ist gross.
Autor schlammtreiber
 - 05. Februar 2016, 08:51:36
Es geht doch nur darum, dass die bösen Soldatenkinder (Mörderkinder) die armen wehrlosen anderen Kinder (Menschenkinder) "verdrängen".
So Lebensraum und so, Neokolonialisierung, Kinderblut und Kitaboden...  die üblichen linksextremen Wichsphantasien...
Autor KlausP
 - 04. Februar 2016, 20:06:45
Lt. Gesetz hat jedes Kind einen Anspruch auf einen Kita-Platz.
Autor Ralf
 - 04. Februar 2016, 19:55:01
In Köln ist es so, dass einige Plätze für Soldatenkinder vorgehalten werden, der Rest für alle zugänglich. Aber der Anteil, der vorgehalten wird, reicht oftmals nichts aus. Da gibts Wartelisten.
Autor Sascha1980
 - 04. Februar 2016, 18:28:05
Hallo zusammen,das wusste ich bis jetzt nicht. Soldaten haben für ihreKinder sozusagen ein Anrecht auf einen
Kitaplatz?So lese ich es aus dem Beitrag heraus.Leider spuckt google diesbezüglich auch nicht viel an Informationen raus.
Autor bayern bazi
 - 04. Februar 2016, 17:46:48
du liest es verkehrt

soldaten haben doch ein Anrecht auf nen Kitaplatz - siehe "familienfreundlichkeit" ;)



Autor StOPfr
 - 04. Februar 2016, 17:10:10
Liest sich ganz so, als dürften die Fragesteller mal wieder Frust schieben: Eine Vorteilsgewährung für die Bundeswehr ist nicht erkennbar!
Autor StOPfr
 - 04. Februar 2016, 17:07:37
Soldaten zahlen Kita-Beiträge selbst

Verteidigung/Antwort - 04.02.2016

Berlin: (hib/AW) Bundeswehrangehörige, die für ihre Kinder über das Belegrecht der Bundeswehr einen Kita-Platz erhalten, zahlen den in der jeweiligen Kommune ortsüblichen Beitrag und erhalten dafür auch keine finanzielle Kompensation. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7334) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7021) mit. Der Regierung liegen laut eigener Aussage keine Kenntnisse darüber vor, ob die Belegrechte der Bundeswehr in Kindertageseinrichtungen zu einer Verdrängung anderer Kinder geführt haben. Es seien auch keine Mittel aus dem Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" für die Finanzierung von Belegrechten für die Bundeswehr verwendet worden. Ebenso seien keine Mittel aus dem Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung" für den Ausbau der betrieblichen Kinderbetreuung der Bundeswehr ausgegeben worden.

Quelle