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Zusammenfassung

Autor FoxtrotUniform
 - 11. Februar 2016, 21:11:10
Die Zeiten des SaZ sind leider zu lange her und es wäre ohnehin uninteressant gewesen, da damals unverheiratet. Und neue Soldaten bekomme ich in meiner derzeitigen Verwendung nicht in die Finger. Aber interssant und wichtig für alle Newcomer.
Autor LwPersFw
 - 10. Februar 2016, 21:06:11
Das von Andi geschilderte steht auch in der Info-Schrift des BMVg

"Wichtige Hinweise zur sozialen Absicherung und Versorgung der Soldatinnen auf Zeit und der Soldaten auf Zeit"

die jedem SaZ bei Ernennung auszuhändigen ist.




Autor Andi8111
 - 10. Februar 2016, 20:59:00
Sehr gern.
Ich habe das Tätigkeitsabzeichen Stufe 5 für "dreckige Schlammschlachten mit knauserigen Leistungsträgern".
Woran man leider sehen kann, dass ich zuviel zivil gearbeitet habe ;)
Autor FoxtrotUniform
 - 10. Februar 2016, 20:58:00
Interessant, danke.
Autor Andi8111
 - 10. Februar 2016, 20:43:53
Gesetzliche Krankenkassen sind alle Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen
sowie die Ersatzkassen.
Wer bei Eintritt in die Bundeswehr Mitglied der GKV ist, kann für die Zeit in
der Bundeswehr das Versicherungsverhältnis als freiwilliges Mitglied fortsetzen.
Voraussetzung ist: Dies muß der Krankenkasse innerhalb einer gesetzlichen Ausschlußfrist
von 3 Monaten mitgeteilt werden. Die Frist beginnt spätestens mit
der Ernennung zum Soldaten auf Zeit.
Dies gilt auch für die Soldatinnen und Soldaten, die bis zu ihrem Eintritt in die
Bundeswehr als Familienangehörige in der GKV mitversichert waren.
Welche Konsequenzen hat die freiwillige Mitgliedschaft ?
Die Soldatin, der Soldat selbst hat im Falle einer Erkrankung keinen Anspruch
auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (der Anspruch ruht,
da er unentgeltliche truppenärztliche Versorgung erhält). Dadurch mindert
sich jedoch der Beitragssatz.
Familienangehörige (Ehefrau, Ehemann, Kinder) sind beitragsfrei mitversichert,
wenn die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (kein oder
nur geringes Einkommen der Ehefrau, Ehemann oder Kinder in Schul- oder
Berufsausbildung).
Es besteht nahtloser Versicherungsschutz unmittelbar am Ende der Dienstzeit,
d.h. die/der SaZ hat sofort beim Ausscheiden aus der Bundeswehr den vollen
Leistungsanspruch aus der GKV.
Was kostet die freiwillige Mitgliedschaft ?
Der regelmäßig herabgesetzte Beitragssatz richtet sich nach der Satzung der
jeweiligen Krankenkasse; die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Höhe des
Einkommens.
Die Krankenkasse k a n n durch ihre Satzung festlegen, dass freiwillig versicherte
Heilfürsorgeberechtigte geringere (Anwartschafts-) Beiträge zu zahlen haben,
mindestens jedoch monatlich 30
Autor FoxtrotUniform
 - 10. Februar 2016, 20:39:30
Das ist mir neu.

Ich kenne die Variante sich als Alternative freiwillig gesetzlich zu versichern. Entweder als beihilfeberechtigter Pensionär bzw. Beamter oder als Ehepartner, nicht jedoch als UTV Berechtigter Soldat.

Welche Konsequenz hat das dann auf die ärtzliche Versorgung?
Welche Beiträge sind deutlich reduziert?
Autor Andi8111
 - 10. Februar 2016, 18:53:11
Nun, wenn der Kamerad seinen Eintritt in den Dienst innert drei Monaten meldet und weiterhin freiwillig gesetzlich versichert bleibt, sind seine Angehörigen beitragsfrei mitversichert. Insofern sehe ich das schon als Vorteil.
Die Beiträge sind dann deutlich reduziert.

Die Familienversicherung gilt aber nur bis zu einem Einkommen von 450 für die Ehegattin.
Und eben die Kinder bis zum Ende der Pflichtschulzeit.
Autor FoxtrotUniform
 - 10. Februar 2016, 18:33:35
Erklär bitte mal den Hintergrund der freiwilligen gesetzlichen Versicherung während des Wehrdienstes?

1. Kann ich nicht glauben, dass das möglich ist.
2. Als Soldat genießt der Partner unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, die gleichzeitig verpflichtend ist.
3. Falls die Beihilfe für den erwerbslosen Partner umgangen werden soll, kann sich dieser freiwillg gesetlich versichern.
Autor Ralf
 - 10. Februar 2016, 16:26:32
Dann gilt für ihn das:
ZitatSteht das nicht drauf, gilt der Tag, an dem er die Urkunde überreicht bekommen hat und angenommen hat.
Autor ToMA
 - 10. Februar 2016, 16:22:32
Zitat von: Soldatenfrau2015 am 10. Februar 2016, 16:06:42
Er will sich freiwillig gesetzlich weiterversichern, weil sich dies für uns als Paar wenn wir heiraten eher lohnt.

Ist das denn schon absehbar?

Selber übst Du keine Beschäftigung aus?
Autor Soldatenfrau2015
 - 10. Februar 2016, 16:06:42
Ich danke Euch für die Antworten :)
Er will sich freiwillig gesetzlich weiterversichern, weil sich dies für uns als Paar wenn wir heiraten eher lohnt.
Auf der Urkunde steht folgendes:

Im Namen der Bundesrepublik Deutschland ernenne ich Herrn (hier bitte Namen einfügen :D) unter Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit zum (Blaaa).

Köln, 18. November
Für die Bundesministerin der Verteidigung
Der Präsident des Bundesamtes
für das Personalmanagement der Bundeswehr

Im Auftrag (Hier bitte Namen einfügen)
Autor Ralf
 - 10. Februar 2016, 15:45:09
Das Datum auf der Urkunde ist das Datum, wann sie unterschrieben wurde vom Zeichnungsberechtigten. Dass dieses immer früher sein muss, als die Aushändigung, sollte klar sein. Es gibt dann 2 Möglichkeiten: steht was "mit Wirkung vom..." drauf, dann gilt das Datum. Steht das nicht drauf, gilt der Tag, an dem er die Urkunde überreicht bekommen hat und angenommen hat.
Autor Unverbesserlich
 - 10. Februar 2016, 15:24:12
Nimm den Tag der Einberufung, denn ab da an war er Soldat...das was auf der Urkunde steht, ist das Datum als er ins Verhältnis eines SaZ berufen wurde.

Um was für eine Versicherung handelt es sich denn da du weiterversichern schreibst?!?
Autor Ryuuma
 - 10. Februar 2016, 15:22:49
Wenn man sich für z.B 13 Jahre verpflichtet, so dient man komplette 13 Jahre.
Und wenn man 13 Jahre dient, ab wann fängt die Verpflichtung an?
Richtig, ab Dienstantritt. Denn das ist der erste Diensttag.
Bei Ihrem Mann somit ab dem 01.01.2016 bzw. wegen den Feiertagen fing er vermutlich erst am 04.01.2016 an.

Was für eine Urkunde war das denn? Vielleicht erfolgreiches Abschließen der Eignungsfeststellung?
Allerdings frage ich mich was es mit der gesetzlichen Versicherung auf sich hat, da das Meiste doch eher über den Bund läuft.
Autor BulleMölders
 - 10. Februar 2016, 15:20:01
Wenn er Soldat ist, was will er dann mit einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung?
Oder geht es um eine Anwartschaft?
Wenn er zum Januar Dienstantritt hatte, dann ist er ab 4.1. SaZ sprich der Tag des Dienstantritts.