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Zusammenfassung

Autor Getulio
 - 12. Februar 2016, 17:20:12
Ja sicher. Mir ging es nur darum klar zu machen, dass die Fristen nicht deckungsgleich sein müssen, d.h. es ist keineswegs gesagt, dass man nach Ablauf der Bewährungszeit (der hier ja scheinbar kurz bevorsteht) sofort und ohne weitere Sperre eingestellt wird, sondern dass da eine zusätzliche Bewertung erfolgt.
Autor ulli76
 - 12. Februar 2016, 14:58:16
Jap das ist quasi automatisch. Eine zusätzliche Sperre kann noch dazu kommen.
Autor BulleMölders
 - 12. Februar 2016, 14:54:17
Eine laufende Bewährung verhindert aber doch auch eine Einstellung oder nicht?
Autor Getulio
 - 12. Februar 2016, 14:18:57
Zitat von: Phönix am 12. Februar 2016, 11:27:36
In einem anderen Thema habe ich gelesen wie ein Bewerber 7 Monate Jugendstrafe auf Bewährung bekamm. Und 3 Jahre Sperre bekam.

Wimre ging es da um eine Bewährungszeit seitens des Gerichts von drei Jahren.

Das hat mit der Einstellungssperre seitens der Bw nichts zu tun, über die war in dem Fall noch keine Entscheidung gefällt.
Autor BulleMölders
 - 12. Februar 2016, 11:58:56
Zitat von: Phönix am 12. Februar 2016, 11:27:36
Bevor alle sagen dies prüfen i.welche Leute während der Bewerbung will ich gerne wissen ob so eine Sperre bei mir in Frage kommt wenn ja - wie lang?  Habe ja nicht soooo schlimmes gemacht aber ja ich bereue es! !
Auch wenn Sie es sich noch so gern wünschen, wird Ihnen hier niemand eine auch nur im Ansatz seriöse Aussage dazu machen können.

So etwas ist immer eine Einzelfallentscheidung nach Aktenstudium des Rechtsberaters dem der Fall vorgelegt wird, wenn er denn vorgelegt wird.
Autor Phönix
 - 12. Februar 2016, 11:27:36
Noch eine Frage.

Habe in einem anderen Thema von mir bereits geschrieben dass ich wegen Fahren ohne fahrerlaubnis in 12 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

In einem anderen Thema habe ich gelesen wie ein Bewerber 7 Monate Jugendstrafe auf Bewährung bekamm. Und 3 Jahre Sperre bekam.

Meine Verurteilung ist über 1.5 Jahre her. Habe alle Strafen längst erledigt und  habe sogar wieder eine Fahrerlaubnis.

Bevor alle sagen dies prüfen i.welche Leute während der Bewerbung will ich gerne wissen ob so eine Sperre bei mir in Frage kommt wenn ja - wie lang?  Habe ja nicht soooo schlimmes gemacht aber ja ich bereue es! !

Ps. Es waren 12 Fälle aber kam nur durch Ermittlungen raus. Nach dem ersten verwischen habe ich das Lenkrad erst wieder nach Erhalt der Fahrerlaubnis angefasst.

Lg
Autor BulleMölders
 - 10. Februar 2016, 14:54:18
Da Verkäufer nicht verwertbar ist, sollten Sie alles in Bewegung setzen um einen Betrieb zu finden der Ihnen das dritte Ausbildungsjahr ermöglicht.
Autor KlausP
 - 10. Februar 2016, 14:52:45
ZitatKann ich mit einer zwei jährigen Ausbildung uffz. Machen?

Wenn der Beruf als förderlich anerkannt ist ja, was ich aber bezweifle. Aber auch ich kann mich irren.

ZitatOder beim Bund eine andere Ausbildung machen im kaufmännischen Bereich ?

Wen Sie sich in der Eignungsfeststellung durchsetzen und Bedarf vorhanden ist können Sie das.
Autor Tommie
 - 10. Februar 2016, 14:49:47
Während der "Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel" (BKZ 672005) eine verwertbare Berufsausbildung ist, mit der man einige Verwendungen machen kann und mit der man mit höherem Dienstgrad eingestellt werden kann man mit dem "Verkäufer" all dies nicht! Somit ist man dann dem Bewerber ohne verwertbaren Berufsabschluss gleichgestellt und genau so war das obige Posting zu verstehen!

Daher erneut der Rat, zuerst die Ausbildung abschließen, wenn man die erwähnten Nachteile vermeiden möchte!

Quelle für meine Aussage zu den verwertbaren Berufen: IntranetBw, IS-Org, AVK SK ...
Autor Phönix
 - 10. Februar 2016, 14:43:06
Zitat von: BulleMölders am 10. Februar 2016, 14:20:55
Zu meiner Zeit gab es die 2 Jährige Ausbildung zum Verkäufer mit Theoretischer und Praktischer Prüfung vor der Handelskammer. Danach war man dann Verkäufer und hatte einen abgeschlossene Berufsausbildung.
Dann gab es einen neuen Ausbildungsvertrag zum Einzelhandelskaufmann über ein Jahr. Wenn man das Bestanden hatte, hatte man quasi eine zweite Berufsausbildung.
Wenn das Heute auch noch so ist, kann man ja nicht davon sprechen keine Ausbildung mitzubringen. In wie weit die dann verwertbar ist ist natürlich noch ein anderes Thema.
Sie treffen es auf den Punkt! ! DANKE
Autor ex-GWDL
 - 10. Februar 2016, 14:30:06
Zitat von: dunstig am 10. Februar 2016, 14:10:28Zusätzlich würde Ihnen im Bewerbungsverfahren der Makel anhaften, dass Sie die Ausbildung nicht vollständig abgeschlossen und sich nicht um eine neue Stelle bemüht haben.
Eine Ausbildung wurde vollständig abgeschlossen; der Beruf "Verkäufer" ist nachwievor eine vollständige 2-jährige Ausbildung; wogegen der Kaufmann im Einzelhandel über 3 Jahre ausgelegt ist.

Inwieweit aber der "Verkäufer" als verwertbare Ausbildung für den angestrebten Werdegang anerkannt würde kann ich nicht beantworten.

Zitat von: dunstig am 10. Februar 2016, 14:10:28Um also für den persönlichen Lebensweg vorzusorgen und auch für die Bundeswehr attraktiver zu sein, wurde schon alles wichtige gesagt:
Zitat von: turbotyp am 10. Februar 2016, 13:07:58Sofort Kontakt mit der IHK aufnehmen und eine neue Stelle vermitteln lassen. Das MUSS jetzt bei dir das Wichtigste sein.
Das würde ich Ihnen hier auch raten; Sie haben später mit dem Abschluss "Kaufmann im Einzelhandel" andere Möglichkeiten als wenn Sie "nur" gelernter Verkäufer sind.
Autor BulleMölders
 - 10. Februar 2016, 14:20:55
Zu meiner Zeit gab es die 2 Jährige Ausbildung zum Verkäufer mit Theoretischer und Praktischer Prüfung vor der Handelskammer. Danach war man dann Verkäufer und hatte einen abgeschlossene Berufsausbildung.
Dann gab es einen neuen Ausbildungsvertrag zum Einzelhandelskaufmann über ein Jahr. Wenn man das Bestanden hatte, hatte man quasi eine zweite Berufsausbildung.
Wenn das Heute auch noch so ist, kann man ja nicht davon sprechen keine Ausbildung mitzubringen. In wie weit die dann verwertbar ist ist natürlich noch ein anderes Thema.
Autor dunstig
 - 10. Februar 2016, 14:10:28
Natürlich können Sie auch bei der Bundeswehr eine Ausbildung (ZAW) machen. Allerdings landen Sie dann im Topf mit den Bewerbern, die keine Ausbildung mitbringen und müssen sich gegen die durchsetzen, die schon eine abgeschlossene Ausbildung haben. Zusätzlich würde Ihnen im Bewerbungsverfahren der Makel anhaften, dass Sie die Ausbildung nicht vollständig abgeschlossen und sich nicht um eine neue Stelle bemüht haben.

Um also für den persönlichen Lebensweg vorzusorgen und auch für die Bundeswehr attraktiver zu sein, wurde schon alles wichtige gesagt:
Zitat von: turbotyp am 10. Februar 2016, 13:07:58
Sofort Kontakt mit der IHK aufnehmen und eine neue Stelle vermitteln lassen. Das MUSS jetzt bei dir das Wichtigste sein.
Autor Phönix
 - 10. Februar 2016, 14:07:00
Zitat von: ex-GWDL am 10. Februar 2016, 14:01:49
Zitat von: Phönix am 10. Februar 2016, 12:47:16
Ende Mai habe ich meinen Verkäufer fertig.  ... Jedoch bekomm ich jetzt aus betriebliche Gründe kein drittes Lehrjahr
Wie begründet Ihr Ausbildungsbetrieb denn dass sie statt des Kaufmann im Einzelhandel "nur" den Verkäufer gemacht haben?

In der Branche ist es üblich erst 2 Jahresvertrag zu machen.
Und zum 3en Jahr bin Ich ihnen zu teuer, der Umsatz hat stark angenommen.

Aber Sowas haben sie halt nicht schriftlich mitgegeben.

Könnte ich mal aber eine Antwort auf meine Frage bekommen? ???????
Autor ex-GWDL
 - 10. Februar 2016, 14:01:49
Zitat von: Phönix am 10. Februar 2016, 12:47:16
Ende Mai habe ich meinen Verkäufer fertig.  ... Jedoch bekomm ich jetzt aus betriebliche Gründe kein drittes Lehrjahr
Wie begründet Ihr Ausbildungsbetrieb denn dass sie statt des Kaufmann im Einzelhandel "nur" den Verkäufer gemacht haben?