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Zusammenfassung

Autor itschie
 - 16. Februar 2016, 19:36:52
Gespräch beendet, Gruß und kehrt... wurde mir so bei gebracht, wünscht der Vorgesetze eine Abmeldung, erfüllen Sie einfach den wunsch, wenn er es halt braucht für sein Ego! Trauriger fande ich es schon zur meiner Zeit das es manche Soldaten nicht mal mehr geschafft zu haben eine halbwegs vernüftige Meldung nach der AGA hinzubekommen, vom Zerlegen der Waffen ganz zu schweigen und nur um Gerüchte vor zu beugen, im dem Fall war es nicht die Luftwaffe sondern eine Panzereinheit... Also wie soll man dann eine Abmeldung erwarten!
Autor Aliki
 - 16. Februar 2016, 19:36:41
@F_K.

Achso, dann habe ich die Beiträge falsch aufgefassst.
Ich verstehe nämlich unter Abmelden, dass der Wortlaut ,,melde mich ab'', vorkommt.
Wenn der Text der Vorschrift als Abmelden verstanden wird, passt ja alles.

Autor F_K
 - 16. Februar 2016, 19:33:19
@ Aliki:

Die Vorschrift ist eindeutig und hier zitiert.

Nach Entlassung erfolgt die Anmeldung durch Gruss und Kehrtwendung - dies wird von den meisten hier als Abmelden verstanden.

Und ja, auch ich melde mich von meinem DV in seinem Dienstzimmer ab - obwohl in der gleichen Dienstgradgruppe und nur ein Stern weniger.

Wie Ralf schrieb - gute Erziehung.

(Und der DV hat mir vorher die Hand gegeben, sich bei mir bedankt und alles Gute gewünscht - da ist es nicht wichtig, ob zurück gegrüßt wird ...)
Autor turbotyp
 - 16. Februar 2016, 19:27:34
Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich mich nach einigen Jahren auch nicht mehr überall abgemeldet habe.

Wenn der Vorgesetzte, bei dem ich mich abmelde, nach der Abmeldung nur gönnerhaft im sitzen mit der Hand rumwedelt und ein "Jaja" murmelt, finde ich das respektlos mir gegenüber.

Ansonsten halte ich das An-/Abmelden für eine gute, höfliche Sitte.


Als kleiner Tipp für's Zivilleben: Auch hier stürmt man nicht einfach aus dem Büro des Chefs, sondern fragt höflich ob es sonst noch etwas gibt und entfernt sich dann erst. Also auch eine Art der Abmeldung.
Autor Aliki
 - 16. Februar 2016, 19:06:16
Ich weiß nicht, woher das kommt.
Aber wenn ich nicht dazu aufgefordert werde, melde ich mich nicht ab.
Die Vorschrift fordert das so nicht und ist meiner Meinung nach auch eindeutig
Autor FoxtrotUniform
 - 14. Februar 2016, 19:42:29
Zitat von: IdZ am 14. Februar 2016, 13:04:01
Adju?

;D Vom GI? Ne, der Zug ist abgefahren und für die anderen DP wäre die "Hilfe" des Truppendienstgerichts erforderlich  ;)
Autor IdZ
 - 14. Februar 2016, 13:04:01
Adju?
Autor FoxtrotUniform
 - 14. Februar 2016, 11:49:02
Ich darf dich beruhigen, auch ich melde mich bei meinem Disziplinarvorgesetzten durch militärisches Grüßen ab. Auch wenn mein DG und Lebensalter vermutlich deutlich über deinem liegt und mein Vorgesetzter Chef des Stabes und damit Zwei-Sterne-General ist.
Autor Jens79
 - 13. Februar 2016, 11:12:11
Die einfachsten Grundsätze nicht kennen, von beherrschen mal ganz abgesehen, und dann den Spruch des Jahrhunderts als Ausrede für alles:

und wer nichts kann, kann Anzug (dann aber nicht mal richtig).

Respekt.
Autor Ralf
 - 13. Februar 2016, 11:08:50
ZitatEs gibt wichtigere Dinge - und wer nichts kann, kann Anzug
Das finde ich immer gut in dieser Absolutheit. Als wenn beides nicht gehen würde. Man kann korrekt sein und auch fachlich gut. Aber wenn man natürlich Anzug und Grüßen und Abmelden als Gängelei versteht, sieht man das vielleicht so. Ja, das mag dann sein.
Autor IdZ
 - 13. Februar 2016, 10:59:40
Zitat von: Jens79 am 13. Februar 2016, 10:49:23
Boah ist das langweilig....

Was soll das denn sonst sein?

Es gibt einen Unterschied zwischen "Herr X, DG Y, ich melde mich ab", Kehrtwende und raus und grüßen, Kehrtwende und raus. Wenn dem nicht so ist, dann ist es wieder mal keine exakte Formulierung, aber dann kann man es auch keinem Krumm nehmen, der das anders auslegt.
Gehässigkeit kann sich also gespart werden ;)

Es gibt wichtigere Dinge - und wer nichts kann, kann Anzug (dann aber nicht mal richtig).

Horrido
Autor Jens79
 - 13. Februar 2016, 10:49:23
Boah ist das langweilig....

Was soll das denn sonst sein?
Autor IdZ
 - 13. Februar 2016, 10:43:20
Wer Behauptungen aufstellt, muss sie auch beweisen. Also genaue Quelle bitte.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Kap. 2, V. Melungen, 222: "[...] Nach der Enrtlassung durch den Vorgesetzten grüßt der Soldat und tritt nach einer Kehrtwende ab."
Das können Sie ja nicht meinen, denn das ist kein Abmelden.
Autor Jens79
 - 13. Februar 2016, 10:19:22
IDZ

Kennen Sie die ZDv 3/2?
Autor IdZ
 - 13. Februar 2016, 10:12:56
Nicht, wenn einem beigebracht wurde, sich nicht abzumelden, wenn man sich auch nicht gemeldet hat, Kameraden.
Weder in der AGA noch im OA-Btl - oder sonst wo. Das hat dann auch nichts mit guter Erziehung zu tun.