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Autor Ceidner
 - 29. Februar 2016, 09:09:42
Vielen Dank für die schnelle Auskunft.
Autor KlausP
 - 29. Februar 2016, 09:06:32
Ja. Eine Ausfertigung der Aufforderung zum Dienstantritt ist zur Vorlage beim Arbeitgeber bestimmt. Wenn Sie die vorlegen, greift Ihr Kündigungsschutz nach Arbeitsplatzschutzgesetz.
Autor Ceidner
 - 29. Februar 2016, 09:04:00
Also reicht es dann aus, wenn ich mit meiner Einberufung zu meinem jetzigen Arbeitgeber gehe?
Autor KlausP
 - 29. Februar 2016, 09:00:00
Trotzdem wird Ihre Dienstzeit zunächst nur auf 6 Monate zwischenfestgesetzt und in den ersten 6 Monaten haben Sie selbst ein Widerrufsrecht. Sie wären nicht der Erste, der es sich dann doch anders überlegt.
Autor Ceidner
 - 29. Februar 2016, 08:58:11
Es wird eine SaZ 4 Stelle.
Autor KlausP
 - 29. Februar 2016, 08:55:12
Sie sollten nicht kündigen. Als FWDL unterliegen Sie dem Kündigungsschutz gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz, das gilt ebenfalls für SaZ, solange deren Dienstzeit auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde.
Autor Ceidner
 - 29. Februar 2016, 08:51:30
Hallo Leute,

ich habe am 21.03. meinen Einstellungstest in Erfurt und sollte ich zum Einplaner kommen ist mein Dienstantritt bereits am 01.04.2016.
Meine Frage gibt es da ein Sonderkündigungsrecht?

Danke schon einmal für eure Antworten.