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Zusammenfassung

Autor HerrZog
 - 03. März 2016, 06:57:45
Hier schonmal deine Lehrgangsübersicht:
FA/UAL Teil 1 - 2 Monate
Truppenpraktikum - 1 Monat
FA/UAL Teil 3 - 3 Monate
Feldwebelanwärterlehrgang Allgemein militärischer Teil - 3 Monate
Personalfeldwebel Streitkräfte - 3 Monate
Englisch - 3 Monate
Methodik - 2 Wochen
LIKE - 1 Monat

Viel Spaß
Autor Fachdiener
 - 27. Februar 2016, 15:08:08
Ich danke Ihnen für Ihre Antworten.
Autor Ralf
 - 27. Februar 2016, 11:09:58
Es ist ein normales Vorgehen, dass die Führung eines TrTeils mit Nachbesetzungsvorschlägen an die Personalführung rantritt. Denkbar und sinnvoll ist es hier z.B., dass man einen erfahrenen PersFw in den Stab zieht und dann die Stelle in der Einheit mit einem Neuen besetzt. Die Personalführung wird sich gegenüber solchen Vorschlägen auch nicht verwehren. Einen Anspruch auf eine bestimmte Stelle oder Ausbildung hast du nicht. Bei einer Umplanung mit Ortswechsel wird der Betreffende aber angehört. Findet eine Umplanung am Standort statt, braucht es noch nicht einmal das.
Autor F_K
 - 27. Februar 2016, 10:43:47
Hier braucht niemand Aussagen vertreten. Klar ist doch, das die Abteilungen der über geordneten Ebene denen darunter auch fachlich zur Seite stehen - also wird da niemand Anfänger brauchen können.
Autor Fachdiener
 - 27. Februar 2016, 10:19:02
Vertreten Sie die Aussage: "Erstmal "klein" als Personalfeldwebel in einer Kompanie anfangen und dann vielleicht, wenn man zu den Besten gehört, mit den Besten im S1 Stab eines Bataillon dienen?" Diese Aussage und dieser Gedanke stammt nicht von mir!
Autor KlausP
 - 27. Februar 2016, 10:08:19
Vorhin überlesen:

ZitatKann der S1 Offizier eines Btl. darüber entscheiden, obwohl ich eine Stelle im Btl.- Stab habe, dass ich trotzdem der Personalfeldwebel in einer Kompanie werde?

Nein, kann er nicht. Er kann das im Auftrag seines BtlKdr höchstens dem Personalführer beim BAPersBw vorschlagen. Dort wird das entschieden und Sie werden gegebenenfalls entsprechend versetzt.
Autor Fachdiener
 - 27. Februar 2016, 09:58:15
Vielen Dank KlausP, Sie haben mir mit Ihrer Ausführung sehr weitergeholfen und jetzt bin ich beruhigt. Halte jetzt die Füße still und werde "das Begrüßungsschreiben" abwarten.
Autor KlausP
 - 27. Februar 2016, 09:46:45
So lange Sie nicht vollständig ausgebildet sind sitzt Ihr Personalführer beim BAPersBw im "Anwärterdezernat" (keine Ahnung, wie der Bereich genau heißt). Der Bearbeiter wird Ihnen so ca. im zweiten Dienstmonat ein Begrüßungsschreiben mit seinen Kontaktdaten und Ihre Ausbildungs- und Verwendungsplanung zusenden. Wenn Sie dann vollständig ausgebildet sind wechselt die Personalführung zum zuständigen Fachdezernat (PersFw müsste zu Stabsdienst gehören - aber keine Garantie von mir). Ihr PersOffz in Ihrem Truppenteil ist keinesfalls Ihr Personalführer!
Autor Fachdiener
 - 27. Februar 2016, 09:35:34
Hallo,

die Tage habe ich zwei unterschiedlich Aussagen bzgl. meiner Einplanung und dem damit verbundenen Dienstposten bekommen:

"die Stelle mit der ID XXXX befindet sich im Stab des XXXX.
Auf der Stelle "sitzt" mittlerweile mein S1 Fw (HptFw und Berufssoldat).
Ich werde mich um eine Stelle in FKB bemühen... :-)"

Vorstehende Aussage habe ich von dem zukünftigen S1 Offizier nach meiner persönlichen Vorstellung im "Stammtruppenteil" erhalten.


"Sie sind auf einem Einstellungsdienstposten als Personalfeldwebel im XXXX eingeplant worden. Es handelt sich dabei um kein dienstpostenähnliches Konstrukt (DPÄK). Weiterhin ist keine konkrete Kompanie aufgeführt. Sollte es zu Änderungen kommen wird sich ihr Personalführer mit Ihnen in Verbindung setzen."


Vorstehende Aussage stammt vom Karrierecenter der Bundeswehr nach dem ich mich mit der Aussage des zukünftigen S1 Offz an das Karriecenter gewandt habe.


Jetzt meine Frage:

Wer ist denn ab 04.04.2016 mein Personalführer, wenn ich in Sondershausen meinen Dienst im FA-Anwärterbataillon beginne. Wer ist es während des einmonatigen Truppenpraktikums und wer nach dem Abschluss der Lehrgänge zum Personalfeldwebel?


Kann der S1 Offizier eines Btl. darüber entscheiden, obwohl ich eine Stelle im Btl.- Stab habe, dass ich trotzdem der Personalfeldwebel in einer Kompanie werde?

Gibt es einen Rechtsanspruch auf die "Objekt-ID"?

Vielen Dank für Ihre Hinweise.
Autor StUffz_Ruhrpott
 - 07. November 2015, 08:38:28
Phase 3 dauert im übrigen nochmal 3 Monate...
Autor StUffz_Ruhrpott
 - 07. November 2015, 08:37:35
Nachdem du deine ersten 2 Monate im FA/UA-BTL geleistet hast, geht es einen Monat Lang in die Stammeinheit zum Truppenpraktikum. Danach kommt Phase 3, wo vorhandene Kenntnisse vertieft werden und einiges, neues an Informationen dazu kommt. Stichwort Wehrrecht. Danach dann auf die Feldwebel- und Verwendungslehrgänge.
Einige bei uns sind die nächsten 3 Jahre nur auf Lehrgängen, ohne ZAW.
So siehts zum mindest bei uns aus... 
Autor Fachdiener
 - 03. November 2015, 18:42:00
Verstehe, dann danke ich Ihnen für die Erläuterung.

PS: Habe mit das Eignungsübungsgesetz ausgedruckt und werde es mir zu Gemüte führen.
Autor F_K
 - 03. November 2015, 18:13:29
Vielleicht die Zeit nutzen, schon mal das Eignungsübungsgesetz zu lesen - für sich selber und zukünftig zu betreuende Soldaten.
Autor KlausP
 - 03. November 2015, 18:10:04
Bei Einstellung mit höherem Dienstgrad aufgrund einer verwertbaren zivilberuflichen Ausbildung wird man immer als Eignungsübender eingestellt und die 4monatige Eignungsübung kann man auch jederzeit beenden. Das hat mit dem 6monatigen Widerrufsrecht nichts zu tun.
Autor Fachdiener
 - 03. November 2015, 18:02:06
Die Frage ist ja, ob ich überhaupt noch ein Eignungsübender bin, wenn ich bereits SaZ vier war, dies zwar vor knapp zehn Jahren, aber ich habe z.B. auch kein Widerrufsrecht meiner Verpflichtung eingeräumt bekommen etc., also werde ich doch als "alter Hase" geführt?