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Zitat von: attilarw am 07. März 2016, 19:37:24Ich habe es zum KarrC Düsseldorf schicken lassen, hatte dort auch meine Musterung, mein Berater war in Hamm. Wenn du es schon zu dem KarrC geschickt hast, bei dem du auch die ersten Gespräche hattest, würde ich dort einfach mal anrufen und darum bitten, es weiterschicken zu lassen, wenn das möglich ist und die es nicht schon automatisch machen.
Ich wüsste jetzt ja auch gar nicht wohin das Führungszeugnis muss (Karrierecenter wo ich war oder da wo die Musterung ist). Erfahre ich dann wohl bei der Musterung, so steht es ja eigentlich auch im Bewerbungsbogen (Zitat).
Zitat von: attilarw am 07. März 2016, 17:39:57Also ich war gestern/heute da und ich habe natürlich diesbezüglich direkt bei der Einweisung nachgefragt und die nette Dame meinte zu mir, dass es kein Problem darstelle, wenn man es erst nachträglich (so wie ich in diesem Falle) beantragt/zukommen lässt, da die Formulierung etwas Interpretationsspielraum lässt. Ist halt nur gut, damit man direkt eine Zusage erhalten kann, wenn es es vom Ort/der Verwendung möglich ist.
https://www.bundeswehrkarriere.de/blob/28106/dfee2160fdc1d66fd364cfc97379d92f/form-bewerbungsbogen-pdf-data.pdfZitatnoch Abschnitt D
Hinweise und Belehrung zu Fragen 22 bis 25
• Bei einer erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren müssen Bewerber/innen für den Freiwilligen Wehrdienst (FWD) sowie für die
Laufbahn der Mannschaften als Soldat auf Zeit neben den Angaben zu Fragen 22-25 die Übersendung eines Führungszeugnisses zur
Vorlage bei einer Behörde an das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr bzw. das Assessmentcenter für Führungskräfte der
Bundeswehr veranlassen.
Also sobald man "gemustert" wurde nehme ich an?
Zitatnoch Abschnitt D
Hinweise und Belehrung zu Fragen 22 bis 25
• Bei einer erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren müssen Bewerber/innen für den Freiwilligen Wehrdienst (FWD) sowie für die
Laufbahn der Mannschaften als Soldat auf Zeit neben den Angaben zu Fragen 22-25 die Übersendung eines Führungszeugnisses zur
Vorlage bei einer Behörde an das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr bzw. das Assessmentcenter für Führungskräfte der
Bundeswehr veranlassen.