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Autor sa.kijek
 - 11. März 2016, 16:50:13
Also ich würde niemanden durchwinken, der aus psychischen Gründen einen Schreibtischjob nicht ausüben kann.
Die psych. Belastung bei der Bw ist deutlich höher!
Sorry.

Gesendet von meinem GT-I9295 mit Tapatalk

Autor ulli76
 - 08. März 2016, 13:46:46
Ich sehe das prinzipiell so wie F_K.
Und nicht vergessen das Gutachten anzugeben. Ichsachsnur. Einstellungsbetrugundso.
Autor attilarw
 - 08. März 2016, 12:04:30
Kommt wohl darauf an was auf dem Gutachten steht, woher soll dass hier jemand wissen?

Autor F_K
 - 08. März 2016, 07:08:51
Ein Bürojob, völlig ungefährdet geht nicht, aber Du willst als Soldat kämpfen können?

Da stimmt was nicht ....
Autor miT
 - 08. März 2016, 01:40:57
 Ist die große Frage warum es notwendig war ein solches Gutachten zu erstellen ?  Zur Reinen Kündigung der Ausbildung war dies doch wohl nicht erforderlich.
Autor PaulusIII
 - 07. März 2016, 22:31:41
Guten Abend,
Und zwar geht es bei mir um folgendes.
Ich habe bis zuletzt eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten gemacht. Musste diese aufgrund von Problemen aber abbrechen. Nun wurde mir ein psychiatrisches Gutachten ausgestellt welches beschreibt das ich diesen Job nicht mehr machen kann.
Ich habe aufgrund dessen vor zur Bundeswehr zu gehen. Ist dies möglich mit einem solchen Gutachten? Oder wird man dann ausgemustert? Muss ich dies bei der Bewerbung schon angeben oder erst bei dem Termin im KC?
Hoffe auf eure Hilfe
Mfg