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Zitat von: Tochkopf am 20. März 2016, 13:33:24
Ich meinte ob die bw so 1€ Mietverträge hinterfragt, weil ist ja alles rechtens aber gebe zu kommt komisch. Sonst mach man halt 50€ wenn das besser kommt.
Ja die Wohnung entspricht den von Ralf genannten Kriterien.
Die ukv ist eine Unterstützung falls man umziehen möchte, oder? Also Bund zahlt den einen Teil der Kosten des Umzugs?
Sicher dass ich dann tg Empfänger bin? Nochmal zu meiner Situation: ledig, u25, Entfernung ga, oslw, unibw allesamt über 100km entfernt, wenn überhaupt fahre ich am we mal in die Heimat, innerhalb der Woche nicht.
Andere machen das ja genauso, also warum sollte ich auf einen Anspruch verzichten der mir zusteht?
Zitat von: Ralf am 20. März 2016, 12:32:12
Bei allem Nachfragen und "Getrickse", vergiss nicht, wenn und warum du dir einen öffentlichen Arbeitgeber ausgesucht hast.
Mir geht das gegen den Strich.
ZitatEs wäre dann ein 1€ Mietvertrag, das kann man doch so machen oder nicht?Die Frage hat doch nichts mit Bundeswehr zu tun. Zu 1 EUR Mietverträgen findet du genug im Internet, wie das steuerrechtlich behandelt wird.