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Zitat von: HerrZog am 30. März 2016, 16:01:05
Ist jetzt die A2-2630/0-0-2
ZitatIch hatte heute einen Oberregierungsrat der den Rechtsunterricht hält darauf angesprochen worauf er meinte, dass ich in der Unterkunft wohnen müsste. Als ich fragte wie das wohnen genau definiert ist, sagte er, dass die "militärische oder soldatische Nacht von 22-6 Uhr ginge und ich in der Zeit in der Liegenschaft sein müsste, es sei denn in der Kasernenordnung sind andere Uhrzeiten vorgesehen."
Zitat von: evernorth am 30. März 2016, 15:12:13
Guten Tag,
Als Soldat ist man ja verpflichtet während eines Lehrgangs in der Kaserne zu wohnen. Andererseits kann ich doch von Dienstschluss bis Dienstbeginn tun was ich möchte solange ich pünktlich und dienstfähig zum Dienst erscheinen. Oder bin ich gezwungen bis zu einer Uhrzeit X in meiner Stube zu sein und hier zu nächtigen?
LG,
evernorth